TOP 7 - Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Gebiet „Schmiedsgasse“ in Schwäbisch Hall-Hessental - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 231/22

Sachvortrag:

Im Hessentaler Gebiet rund um die Schmiedsgasse – Sulzdorfer Straße – Wirtsgasse wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Fernwärmeversorgung für Heizung und Warmwasserbedarf für alle Hausanschlüsse gewährleistet ist.

Aus diesem Grund soll der betroffene Bereich als sogenanntes „Fernwärmevorranggebiet“ ausgewiesen werden. Die Versorgungsleistungen sollen durch die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH übernommen werden, sodass die vollständige Versorgung mit Strom, Gas und Wasser vom selben Unternehmen bezogen werden kann.

Eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Interessierte hat am Montag, 11.07.2022 in der Hessentaler Turnhalle stattgefunden. Diese wurde von Seiten der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, in Kooperation mit dem städtischen Energiebeauftragen, organisiert und durchgeführt.

Die beabsichtigte Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung wurde mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgestimmt und ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Beschlussfassung hierüber hat durch den Gemeinderat zu erfolgen.

Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan ist ein verbindlicher Bestandteil der Satzung und verdeutlicht die Abgrenzung des geplanten Fernwärmevorranggebiets.

Gemäß den rechtlichen Vorschriften wird die beschlossene Satzung, nach Veröffentlichung von städtischer Seite, in Kraft treten.

Anlagen:
Anlage 1: Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Schmiedsgasse“ in Schwäbisch Hall-Hessental.
Anlage 2: Lageplan über den Geltungsbereich des Fernwärmevorranggebiets Baugebiet „Schmiedsgasse“ in Schwäbisch Hall-Hessental.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt die Satzung über die öffentliche Wärmeversorgung für das Baugebiet „Schmiedsgasse“ in Schwäbisch Hall-Hessental.

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