TOP 5 - Nachhaltige Mobilität in Schwäbisch Hall; hier: Schaffung einer Stelle Koordinatorin/Koordinator Rad- und Fußverkehr - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 228/22

Sachvortrag:

Unter dem Motto "Gemeinsam mobiler" entwickeln die Kommunen Michelbach, Michel­feld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim derzeit ein gemeinsames Mobili­tätskonzept mit dem Ziel, Szenarien zu entwickeln und konkrete Maßnahmen zu benen­nen, wie das Verkehrssystem der beteiligten Kommunen zukunftsfähig und umwelt­freundlich weiterentwickelt werden kann. Dabei werden alle Verkehrsarten berücksichtigt: der motorisierte Individualverkehr, der ÖPNV mit Bus und Bahn, Fuß- und Radverkehr sowie alternative Konzepte wie bspw. Carsharing-Angebote. Nach einer umfangreichen Daten­erhebung werden in einem Leitbild Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt und priorisiert sowie ein integriertes Maßnahmenkonzept ausgearbeitet.

Da die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz zusätzliche Anstrengungen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität erfordern, stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg zur Umsetzung von Maßnahmen gegenwärtig und in den kommenden Jahren erhebliche Mittel zur Förderung nachhaltiger Mobilität und insbesondere von Radverkehrs- und ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung. Doch nur wenn die Städte und Landkreise in der Lage sind, diese Mittel in Projekte umzusetzen, kann die kommunale Verkehrswende gelingen. Deshalb unterstützt das Land den dafür notwendigen Struktur­aufbau in den kommunalen Verwaltungen mit attraktiven Förderungen im Bereich Nachhaltige Mobilität zur kurzfrisitgen Schaffung von entsprechenden Personalstellen.

Mit dem Programm zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg gewährt das Land zweckgebundene Förderungen zu acht verschiedenen Schwerpunkten, darunter "Koordination Rad- und Fußverkehr" sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing". Die Programmteile mit deren Aufgabenschwerpunkten sind der Anlage 1 näher beschrieben.

Für eine Inanspruchnahme der Fördermittel gelten u. a. folgende Voraussetzungen:
- Die geförderte Stelle darf bei Antragstellung noch nicht im Stellen-/Haushaltsplan vorhanden sein.
- Die Stelle muss für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden.
- Die Förderung erfolgt mittels einer Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung. In den ersten 24 Monaten wird jeweils ein Pauschalbetrag in Höhe von 70.100 € für die Neueinrichtung und Besetzung einer Stelle des gehobenen 
  Dienstes für jeweils volle 12 Monate zur Verfügung gestellt.
- Anträge zur Förderung von Personalstellen können bis zum 07.10.2022 eingereicht werden.

Weder die Stadtverwaltung noch die Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemein­schaft Schwäbisch Hall verfügen bislang über entsprechend ausgewiesene Stellen. Im Fachbereich Planen und Bauen reichen die vorhandenen Personalkapazitäten nicht aus, um das Thema Nachhaltige Mobilität entsprechend den oben beschriebenen Anforderungen adäquat zu bearbeiten. Dies betrifft bereits heute z. B. die Fördermittelakquise von Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen, die Schaffung von Mobilitätsstationen u. a. an den Bahn­haltepunkten, aber auch die weitere Begleitung des Mobilitätskonzepts und die Umsetzung der daraus zu erwartenden Maßnahmen.

Die Verwaltung beantragt deshalb, in der Abteilung Stadtplanung beim Fachbereich Planen und Bauen eine zusätzliche Stelle (EG 11 TVöD) "Nachhaltige Mobilität" mit den Aufgaben "Koordinatorin Rad- und Fußverkehr" (50%) sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing" (50%) zu schaffen und hierfür die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend den Förderrichtlinien muss für jeden Programmpunkt ein separater Förder­antrag eingereicht werden, d.h. je Programmteil ein Stellenumfang von 50%. Ob diese in einer 100% Stelle zusammengefasst werden können, war bis zum Redaktionsschluss beim Fördergeber noch nicht abschließend in Erfahrung zu bringen.

Kosten und Finanzierung

Für die Schaffung einer mit 100% zu besetzenden Stelle in Entgeltgruppe 11 TVöD sind im Haushalt unter Berücksichtigung einer Gesamtzuwendung von 140.200 € durchschnittlich rund 45.000 € je Jahr zu veranschlagen, d. h. in vier Jahren werden Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 € notwendig, zzgl. Verwaltungsoverhead, Büro und IT.

Anlage: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, Vierter Förderaufruf

Beschlussfassung:

  1. Der Schaffung einer 100% Stelle "Nachhaltige Mobilität" im Fachbereich Planen und Bauen mit den Aufgaben "Koordinatorin Rad- und Fußverkehr" (50%) sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing" (50%) wird - vorbehaltlich der För- derung durch das Land Baden-Württemberg - zugestimmt. Die Stelle wird zunächst auf 4 Jahre befristet.

  1. Sollte die Zusammenlegung beider Aufgabenbereiche auf einer Stelle aus Gründen der Förderung nicht möglich sein, so sind diese zu jeweils 50% auszuschreiben.

        (einstimmig - 14)

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