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Vorlage folgt</p>
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Unter dem Motto &quot;<strong>Gemeinsam mobiler</strong><strong>&quot;</strong> entwickeln die Kommunen Michelbach, Michel&shy;feld, Rosengarten, Schw&auml;bisch Hall und Unterm&uuml;nkheim derzeit ein gemeinsames Mobili&shy;t&auml;tskonzept mit dem Ziel, Szenarien zu entwickeln und konkrete Ma&szlig;nahmen zu benen&shy;nen, wie das Verkehrssystem der beteiligten Kommunen zukunftsf&auml;hig und umwelt&shy;freundlich weiterentwickelt werden kann. Dabei werden alle Verkehrsarten ber&uuml;cksichtigt: der motorisierte Individualverkehr, der &Ouml;PNV mit Bus und Bahn, Fu&szlig;- und Radverkehr sowie alternative Konzepte wie bspw. Carsharing-Angebote. Nach einer umfangreichen Daten&shy;erhebung werden in einem Leitbild Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt und priorisiert sowie ein integriertes Ma&szlig;nahmenkonzept ausgearbeitet.</p>
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Da die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz zus&auml;tzliche Anstrengungen zur F&ouml;rderung einer nachhaltigen Mobilit&auml;t erfordern, stellen der Bund und das Land Baden-W&uuml;rttemberg zur Umsetzung von Ma&szlig;nahmen gegenw&auml;rtig und in den kommenden Jahren erhebliche Mittel zur F&ouml;rderung nachhaltiger Mobilit&auml;t und insbesondere von Radverkehrs- und &Ouml;PNV-Ma&szlig;nahmen zur Verf&uuml;gung. Doch nur wenn die St&auml;dte und Landkreise in der Lage sind, diese Mittel in Projekte umzusetzen, kann die kommunale Verkehrswende gelingen. Deshalb unterst&uuml;tzt das Land den daf&uuml;r notwendigen Struktur&shy;aufbau in den kommunalen Verwaltungen mit attraktiven F&ouml;rderungen im Bereich Nachhaltige Mobilit&auml;t zur kurzfrisitgen Schaffung von entsprechenden Personalstellen.</p>
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Mit dem Programm zur F&ouml;rderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilit&auml;t in St&auml;dten und Landkreisen in Baden-W&uuml;rttemberg gew&auml;hrt das Land zweckgebundene F&ouml;rderungen zu acht verschiedenen Schwerpunkten, darunter &quot;Koordination Rad- und Fu&szlig;verkehr&quot; sowie &quot;Koordination Mobilit&auml;tsstationen, Car-Sharing&quot;. Die Programmteile mit deren Aufgabenschwerpunkten sind der Anlage 1 n&auml;her beschrieben.</p>
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F&uuml;r eine Inanspruchnahme der F&ouml;rdermittel gelten u. a. folgende Voraussetzungen:<br />
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- Die gef&ouml;rderte Stelle darf bei Antragstellung noch nicht im Stellen-/Haushaltsplan vorhanden sein.<br />
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- Die Stelle muss f&uuml;r einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden.<br />
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- Die F&ouml;rderung erfolgt mittels einer Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung. In den ersten 24 Monaten wird jeweils ein Pauschalbetrag in H&ouml;he von 70.100 &euro; f&uuml;r die Neueinrichtung und Besetzung einer Stelle des gehobenen&nbsp;<br />
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&nbsp; Dienstes f&uuml;r jeweils volle 12 Monate zur Verf&uuml;gung gestellt.<br />
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- Antr&auml;ge zur F&ouml;rderung von Personalstellen k&ouml;nnen bis zum 07.10.2022 eingereicht werden.</p>
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Weder die Stadtverwaltung noch die Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemein&shy;schaft Schw&auml;bisch Hall verf&uuml;gen bislang &uuml;ber entsprechend ausgewiesene Stellen. Im Fachbereich Planen und Bauen reichen die vorhandenen Personalkapazit&auml;ten nicht aus, um das Thema Nachhaltige Mobilit&auml;t entsprechend den oben beschriebenen Anforderungen ad&auml;quat zu bearbeiten. Dies betrifft bereits heute z. B. die F&ouml;rdermittelakquise von Rad- und Fu&szlig;verkehrsma&szlig;nahmen, die Schaffung von Mobilit&auml;tsstationen u. a. an den Bahn&shy;haltepunkten, aber auch die weitere Begleitung des Mobilit&auml;tskonzepts und die Umsetzung der daraus zu erwartenden Ma&szlig;nahmen.</p>
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Die Verwaltung beantragt deshalb, in der Abteilung Stadtplanung beim Fachbereich Planen und Bauen eine zus&auml;tzliche Stelle (EG 11 TV&ouml;D) &quot;Nachhaltige Mobilit&auml;t&quot; mit den Aufgaben &quot;Koordinatorin Rad- und Fu&szlig;verkehr&quot; (50%) sowie &quot;Koordination Mobilit&auml;tsstationen, Car-Sharing&quot; (50%) zu schaffen und hierf&uuml;r die aktuellen F&ouml;rderm&ouml;glichkeiten des Landes in Anspruch zu nehmen.</p>
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Entsprechend den F&ouml;rderrichtlinien muss f&uuml;r jeden Programmpunkt ein separater F&ouml;rder&shy;antrag eingereicht werden, d.h. je Programmteil ein Stellenumfang von 50%. Ob diese in einer 100% Stelle zusammengefasst werden k&ouml;nnen, war bis zum Redaktionsschluss beim F&ouml;rdergeber noch nicht abschlie&szlig;end in Erfahrung zu bringen.</p>
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<u>Kosten und Finanzierung</u></p>
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F&uuml;r die Schaffung einer mit 100% zu besetzenden Stelle in Entgeltgruppe 11 TV&ouml;D sind im Haushalt unter Ber&uuml;cksichtigung einer Gesamtzuwendung von 140.200 &euro; durchschnittlich rund 45.000 &euro; je Jahr zu veranschlagen, d. h. in vier Jahren werden Haushaltsmittel in H&ouml;he von 180.000 &euro; notwendig, zzgl. Verwaltungsoverhead, B&uuml;ro und IT.</p>
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<u>Anlage:</u>&nbsp;[[Media:228-22-Ministerium-Verkehr-Stelle-Nachhaltige-Mobilitaet.pdf{{!}}Ministerium f&uuml;r Verkehr Baden-W&uuml;rttemberg: Grunds&auml;tze zur F&ouml;rderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilit&auml;t in St&auml;dten und Landkreisen in Baden-W&uuml;rttemberg, Vierter F&ouml;rderaufruf]]</p>
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Der Schaffung einer 100% Stelle &quot;Nachhaltige Mobilit&auml;t&quot; im Fachbereich Planen und Bauen mit den Aufgaben &quot;Koordinatorin Rad- und Fu&szlig;verkehr&quot; (50%) sowie &quot;Koordination Mobilit&auml;tsstationen, Car-Sharing&quot; (50%) wird - vorbehaltlich der F&ouml;r- derung durch das Land Baden-W&uuml;rttemberg - zugestimmt. Die Stelle wird zun&auml;chst auf 4 Jahre befristet.</p>
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Sollte die Zusammenlegung beider Aufgabenbereiche auf einer Stelle aus Gr&uuml;nden der F&ouml;rderung nicht m&ouml;glich sein, so sind diese zu jeweils 50% auszuschreiben.</p>
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&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; (einstimmig - 14)</p>
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Aktuelle Version vom 23. September 2022, 12:01 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 228/22

Sachvortrag:

Unter dem Motto "Gemeinsam mobiler" entwickeln die Kommunen Michelbach, Michel­feld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim derzeit ein gemeinsames Mobili­tätskonzept mit dem Ziel, Szenarien zu entwickeln und konkrete Maßnahmen zu benen­nen, wie das Verkehrssystem der beteiligten Kommunen zukunftsfähig und umwelt­freundlich weiterentwickelt werden kann. Dabei werden alle Verkehrsarten berücksichtigt: der motorisierte Individualverkehr, der ÖPNV mit Bus und Bahn, Fuß- und Radverkehr sowie alternative Konzepte wie bspw. Carsharing-Angebote. Nach einer umfangreichen Daten­erhebung werden in einem Leitbild Handlungsnotwendigkeiten aufgezeigt und priorisiert sowie ein integriertes Maßnahmenkonzept ausgearbeitet.

Da die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz zusätzliche Anstrengungen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität erfordern, stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg zur Umsetzung von Maßnahmen gegenwärtig und in den kommenden Jahren erhebliche Mittel zur Förderung nachhaltiger Mobilität und insbesondere von Radverkehrs- und ÖPNV-Maßnahmen zur Verfügung. Doch nur wenn die Städte und Landkreise in der Lage sind, diese Mittel in Projekte umzusetzen, kann die kommunale Verkehrswende gelingen. Deshalb unterstützt das Land den dafür notwendigen Struktur­aufbau in den kommunalen Verwaltungen mit attraktiven Förderungen im Bereich Nachhaltige Mobilität zur kurzfrisitgen Schaffung von entsprechenden Personalstellen.

Mit dem Programm zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg gewährt das Land zweckgebundene Förderungen zu acht verschiedenen Schwerpunkten, darunter "Koordination Rad- und Fußverkehr" sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing". Die Programmteile mit deren Aufgabenschwerpunkten sind der Anlage 1 näher beschrieben.

Für eine Inanspruchnahme der Fördermittel gelten u. a. folgende Voraussetzungen:
- Die geförderte Stelle darf bei Antragstellung noch nicht im Stellen-/Haushaltsplan vorhanden sein.
- Die Stelle muss für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren geschaffen und besetzt werden.
- Die Förderung erfolgt mittels einer Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung. In den ersten 24 Monaten wird jeweils ein Pauschalbetrag in Höhe von 70.100 € für die Neueinrichtung und Besetzung einer Stelle des gehobenen 
  Dienstes für jeweils volle 12 Monate zur Verfügung gestellt.
- Anträge zur Förderung von Personalstellen können bis zum 07.10.2022 eingereicht werden.

Weder die Stadtverwaltung noch die Gemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemein­schaft Schwäbisch Hall verfügen bislang über entsprechend ausgewiesene Stellen. Im Fachbereich Planen und Bauen reichen die vorhandenen Personalkapazitäten nicht aus, um das Thema Nachhaltige Mobilität entsprechend den oben beschriebenen Anforderungen adäquat zu bearbeiten. Dies betrifft bereits heute z. B. die Fördermittelakquise von Rad- und Fußverkehrsmaßnahmen, die Schaffung von Mobilitätsstationen u. a. an den Bahn­haltepunkten, aber auch die weitere Begleitung des Mobilitätskonzepts und die Umsetzung der daraus zu erwartenden Maßnahmen.

Die Verwaltung beantragt deshalb, in der Abteilung Stadtplanung beim Fachbereich Planen und Bauen eine zusätzliche Stelle (EG 11 TVöD) "Nachhaltige Mobilität" mit den Aufgaben "Koordinatorin Rad- und Fußverkehr" (50%) sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing" (50%) zu schaffen und hierfür die aktuellen Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend den Förderrichtlinien muss für jeden Programmpunkt ein separater Förder­antrag eingereicht werden, d.h. je Programmteil ein Stellenumfang von 50%. Ob diese in einer 100% Stelle zusammengefasst werden können, war bis zum Redaktionsschluss beim Fördergeber noch nicht abschließend in Erfahrung zu bringen.

Kosten und Finanzierung

Für die Schaffung einer mit 100% zu besetzenden Stelle in Entgeltgruppe 11 TVöD sind im Haushalt unter Berücksichtigung einer Gesamtzuwendung von 140.200 € durchschnittlich rund 45.000 € je Jahr zu veranschlagen, d. h. in vier Jahren werden Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 € notwendig, zzgl. Verwaltungsoverhead, Büro und IT.

Anlage: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, Vierter Förderaufruf

Beschlussfassung:

  1. Der Schaffung einer 100% Stelle "Nachhaltige Mobilität" im Fachbereich Planen und Bauen mit den Aufgaben "Koordinatorin Rad- und Fußverkehr" (50%) sowie "Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing" (50%) wird - vorbehaltlich der För- derung durch das Land Baden-Württemberg - zugestimmt. Die Stelle wird zunächst auf 4 Jahre befristet.

  1. Sollte die Zusammenlegung beider Aufgabenbereiche auf einer Stelle aus Gründen der Förderung nicht möglich sein, so sind diese zu jeweils 50% auszuschreiben.

        (einstimmig - 14)

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