TOP 14.2 - Verschiedenes: Allgemeine Finanzprüfung Stadt Schwäbisch Hall 2013 - 2018 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Bullinger teilt mit, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Zum Abschluss der überörtlichen Prüfung der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO die Bestätigung erteilt, dass die wesentlichen Anstände im Prüfungsbericht der GPA vom 10.05.2021 erledigt sind.

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