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Bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach &sect; 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat &uuml;ber deren Annahme.</p>
 
Bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall sind die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach &sect; 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat &uuml;ber deren Annahme.</p>
 
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Die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p>
 
Die in der Anlage aufgef&uuml;hrten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.</p>

Version vom 15. Juli 2022, 08:37 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 196/22

Sachvortrag:

Bei der Stadt Schwäbisch Hall sind die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen eingegangen. Nach § 78 (4) Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über deren Annahme.

Anlage: Spendenliste

Beschlussantrag:

Die in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und/oder Zuwendungen werden angenommen.

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