TOP 8 - Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Hessental (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 198/22

Sachvortrag:

Die Grundschule Hessental hat für 286 Schülerinnen und Schülern aktuell einen Stellenumfang in der Schulsozialarbeit von 25 %. Mit diesem geringen Umfang ist keine wirkungsvolle Schulsozialarbeit möglich und viele Fälle können nicht mehr bearbeitet werden. Eine Präventionsarbeit ist ebenfalls schwer möglich. Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Flüchtlingswellen haben die Arbeit erschwert und führen zu zusätzlichen Problemen und Hilfestellungen.

Eine rasche Entlastung an der Grundschule Hessental war durch das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ geplant (S. SV 343/21). Leider ist die Umsetzung dieses Programms von Seiten des Landes nicht zufriedenstellend. Anträge konnten erstmalig Ende des Jahres 2020 für das Schuljahr 2021/22 gestellt werden. Mitte Mai 2022 hat die Stadt Schwäbisch Hall einen Bewilligungsbescheid, befristet bis 31.07.2022, erhalten. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Aussicht gestellt, dass mit einer Förderung auch zum Schuljahr 2022/23 gerechnet werden kann oder dass diese Stellen dann in der Landesförderung berücksichtigt werden, so dass ggf. Personal bis zum 31.7.2023 eingestellt werden könnte. Nun hat der Städtetag mitgeteilt, dass für das Schuljahr 2022/23 nur noch Anträge mit einer Aufstockung einer zum 31.10.2021 vorhandenen und tatsächlich besetzten Teilzeitstelle möglich sind. Die von der Verwaltung anvisierte und vom Gemeinderat am 13.12.2021 (§ 343/21, öffentlich) genehmigte Aufstockung durch das Bundesprogramm konnte demzufolge nur an der Breit-Eich-Grundschule erfolgen.

Eine Beurteilung der Aufstockung über das Bundesprogramm und eine Neukonzeption im Anschluss an das Bundesprogramm wurde dem Gemeinderat für das Schuljahr 2022/23 zugesagt.

Das Bundesprogramm kann, wie geschildert, außer an der Breit-Eich-Grundschule, nicht in Anspruch genommen werden. Da die Situation in Hessental jedoch prekär ist und die Schülerzahlen weiter steigen, schlagen wir im Vorgriff auf die Neukonzeption eine Anhebung des Stellenumfangs um 50 %; somit von 25 % auf 75 % vor.

Ein Antrag auf Förderung wird nach Zustimmung des Gemeinderates im Landesprogramm (Frist für das Schuljahr 2022/23 ist der 31.07.2022) und beim Landkreis gestellt. Sofern die Fördergelder des Landes und Landkreises bewilligt werden, ist für die Stadt mit Mehrkosten in Höhe von ca. 12.000 € pro Jahr zu rechnen.

Wenn keine Förderungen durch das Land und den Landkreis übernommen werden, sind für die Stadt mit Mehrkosten in Höhe von 33.000 € pro Jahr zu rechnen.

Beschlussfassung:

Der Stellenumfang der Schulsozialarbeit an der Grundschule Hessental wird zum Schuljahr 2022/23 von 25 % auf 75 % aufgestockt.
(einstimmig - 33)

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