TOP 8.1 - Bebauungspläne: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2118-02 „Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde“, Sulzdorf; hier: Planungsermächtigung für eine Erweiterung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 155/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 06.10.2021 (§ 240/21, öffentlich) dem Antrag des Vorhabenträges Sebastian Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 26. Juni 2021 stattgegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV-Anlage) umfasst das gesamte Flurstück 2803, Gemarkung Sulzdorf mit einer Fläche von ca. 3,0 ha (Anlage 1).

Inzwischen wird auf dem östlich angrenzenden Flurstück 2802, Gemarkung Sulzdorf vom Vorhabenträger Johannes Schierle ebenfalls eine FFPV-Anlage auf ca. 1,6 ha geplant. Der entsprechende Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist als Anlage 2 beigefügt. Die Fläche wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Verwaltung hat beiden Vorhabenträgern vorgeschlagen ein gemeinsames Bauleitplanverfahren durchzuführen, um Kosten und Zeit zu sparen. Dies wurde durch das Schreiben vom 29.04.2022 beider Vorhabenträger beantragt (Anlage 5). Zusammen ergeben beide Flurstücke eine Fläche von ca. 4,6 ha.

Aus diesem Grund ist die bisher beschlossene Planungsermächtigung für die Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens um die Erweiterungsfläche, Flurstück 2802, zu ergänzen.

Inhalt des Bebauungsplans ist, wie beschlossen, die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau für den Betrieb zusätzlicher Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung wird Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Flächen als Außenbereich dargestellt (Anlage 4). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, den als Anlage 5 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan der Vorhabenträger Sebastian Ott und Johannes Schierle auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde vom 29. April 2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 einstimmig zugestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Abgrenzungsplan Weißenhalde Vorhabenträger Sebastian Ott, 29.06.2021
Anlage 2: Antrag der Vorhabenträger Johannes Schierle auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 14.04.2022
Anlage 3: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 5: Antrag auf Erweiterung der Freiflächen-PV-Anlage Weißenhalde inkl. Abgrenzungsplan, 29.04.2022

Beschlussfassung:

Antrag auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde:

Dem Antrag der Vorhabenträger Sebastian Ott und Johannes Schierle auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde um das Flurstück 2802, Gemarkung Sulzdorf vom 29. April 2022 und der damit verbundenen Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Gesamtfläche wird stattgegeben.

(22 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge