TOP 5 - Korrektur der Darstellung von städtischen Geldanlagen bei Eigenbetrieben und Tochterunternehmen laut GPA Prüfbericht vom 10.05.2021 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 148/22

Sachvortrag:

Laut Prüfungsfeststellung der Gemeindeprüfungsanstalt (s. Anlage) sind Geldanlagen der Stadt, die bei Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften zur Finanzierung von Investitionen getätigt werden, als Ausleihungen zu behandeln. Im Vergleich zu Geldanlagen, die über den haushaltsunwirksamen Kontenbereich gebucht werden, erfolgt die Abwicklung von Ausleihungen über Maßnahmen und Konten der investiven Finanzrechnung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

Folgende Geldanlagen müssen entsprechend der GPA-Vorgaben auf investive Investitionsmaßnahmen umgebucht werden. Die jeweilige Maßnahmennummer ist in Klammer erwähnt:

- Eigenbetrieb Abwasser:      3.635.000,- € (Maßnahme 19017)
- Eigenbetrieb Friedhöfe:      1.850.000,- € (Maßnahme 22025)
- Eigenbetrieb Werkhof:        2.400.000,- € (Maßnahme 22026)
- HGE:                                   4.000.000,- € (Maßnahme 22024)
                              Summe: 11.885.000,- €

Die Korrekturen erfolgen wie oben beschrieben im Haushaltsjahr 2022.

Anlage: Auszug aus GPA-Prüfbericht vom 10.05.2021

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt von der oben beschriebenen Vorgehensweise Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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