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Der Gemeinderat hat am 06.10.2021 (&sect; 240/21, &ouml;ffentlich) dem Antrag des Vorhabentr&auml;ges Sebastian Ott auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 26.&nbsp;Juni&nbsp;2021 stattgegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans f&uuml;r eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (FFPV-Anlage) umfasst das gesamte Flurst&uuml;ck 2803, Gemarkung Sulzdorf mit einer Fl&auml;che von ca. 3,0 ha (Anlage 1).</p>
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Der Gemeinderat hat am 06.10.2021 ([https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/78505451/meetingannouncement/92575006/agendaitem &sect; 240/21, &ouml;ffentlich]) dem Antrag des Vorhabentr&auml;ges Sebastian Ott auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 26.&nbsp;Juni&nbsp;2021 stattgegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans f&uuml;r eine Freifl&auml;chenphotovoltaikanlage (FFPV-Anlage) umfasst das gesamte Flurst&uuml;ck 2803, Gemarkung Sulzdorf mit einer Fl&auml;che von ca. 3,0 ha (Anlage 1).</p>
 
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Inzwischen wird auf dem &ouml;stlich angrenzenden Flurst&uuml;ck 2802, Gemarkung Sulzdorf vom Vorhabentr&auml;ger Johannes Schierle ebenfalls eine FFPV-Anlage auf ca. 1,6&nbsp;ha geplant. Der entsprechende Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist als Anlage 2 beigef&uuml;gt. Die Fl&auml;che wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>
 
Inzwischen wird auf dem &ouml;stlich angrenzenden Flurst&uuml;ck 2802, Gemarkung Sulzdorf vom Vorhabentr&auml;ger Johannes Schierle ebenfalls eine FFPV-Anlage auf ca. 1,6&nbsp;ha geplant. Der entsprechende Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist als Anlage 2 beigef&uuml;gt. Die Fl&auml;che wird bisher als Ackerfl&auml;che landwirtschaftlich genutzt.</p>

Version vom 23. Mai 2022, 09:13 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 155/22

Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 06.10.2021 (§ 240/21, öffentlich) dem Antrag des Vorhabenträges Sebastian Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 26. Juni 2021 stattgegeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für eine Freiflächenphotovoltaikanlage (FFPV-Anlage) umfasst das gesamte Flurstück 2803, Gemarkung Sulzdorf mit einer Fläche von ca. 3,0 ha (Anlage 1).

Inzwischen wird auf dem östlich angrenzenden Flurstück 2802, Gemarkung Sulzdorf vom Vorhabenträger Johannes Schierle ebenfalls eine FFPV-Anlage auf ca. 1,6 ha geplant. Der entsprechende Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren ist als Anlage 2 beigefügt. Die Fläche wird bisher als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Verwaltung hat beiden Vorhabenträgern vorgeschlagen ein gemeinsames Bauleitplanverfahren durchzuführen, um Kosten und Zeit zu sparen. Dies wurde durch das Schreiben vom 29.04.2022 beider Vorhabenträger beantragt (Anlage 5). Zusammen ergeben beide Flurstücke eine Fläche von ca. 4,6 ha.

Aus diesem Grund ist die bisher beschlossene Planungsermächtigung für die Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens um die Erweiterungsfläche, Flurstück 2802, zu ergänzen.

Inhalt des Bebauungsplans ist, wie beschlossen, die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaikanlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau für den Betrieb zusätzlicher Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung wird Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind die Flächen als Außenbereich dargestellt (Anlage 4). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, den als Anlage 5 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan der Vorhabenträger Sebastian Ott und Johannes Schierle auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde vom 29. April 2022 stattzugeben.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:

Beschlussantrag:

Antrag auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde:

Dem Antrag der Vorhabenträger Sebastian Ott und Johannes Schierle auf Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage Weißenhalde um das Flurstück 2802, Gemarkung Sulzdorf vom 29. April 2022 und der damit verbundenen Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Gesamtfläche wird stattgegeben.

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