98185420/meetingannouncement/104943833/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-W&uuml;rttemberg, aber auch im Stadtleitbild Schw&auml;bisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Gr&uuml;nzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Gr&ouml;&szlig;en zwischen 2 &ndash; 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Da die Anlage weder in einer Vorrangflur Stufe I und Vorrangfl&auml;che I liegt, wird die Anlage seitens der Verwaltung begr&uuml;&szlig;t.</p>
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Um den baurechtlichen Rahmen f&uuml;r das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schw&auml;bisch Hall und den Vorhabentr&auml;gern Harald Brazel und J&uuml;rgen Ott als Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan durchgef&uuml;hrt werden.</p>
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Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage f&uuml;r die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der f&uuml;r den Betrieb zus&auml;tzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umz&auml;unung geplant. F&uuml;r die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Ma&szlig;nahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begr&uuml;ndung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).</p>
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In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplanes ist die Fl&auml;che als Au&szlig;enbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfl&auml;che als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Fl&auml;chennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.</p>
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Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigef&uuml;gten Antrag mit Abgrenzungsplan der Vorhabentr&auml;ger Harald Brazel und J&uuml;rgen Ott auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 05.01.2022 stattzugeben.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Schriftlichen Verfahren &uuml;ber den Sachverhalt informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.</p>
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<u>Anlagen:</u><br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:103-22-A1-Antrag-Abgrenzungsplan-Brazel-Ott.pdf{{!}}Antrag der Vorhabentr&auml;ger Harald Brazel und J&uuml;rgen Ott auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 05.01.2022]]<br />
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:103-22-A2-Orientierungsplan.pdf{{!}}Orientierungsplan, Lage des Plangebietes]]<br />
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Anlage 3:&nbsp;[[Media:103-22-A3-Auszug-FNP.pdf{{!}}Auszug aus dem Fl&auml;chennutzungsplan]]<br />
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Anlage 4:&nbsp;[[Media:103-22-A4-Begruendung-Bebauungsplanverfahren.pdf{{!}}Begr&uuml;ndung zum Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 05.01.2022]]</p>
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<u>Antrag auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes </u><u>nach </u><u>103</u><u>&sect; 12 BauGB:</u></p>
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Dem Antrag der Vorhabentr&auml;ger Harald Brazel und J&uuml;rgen Ott auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 05.01.2022 wird stattgegeben.</p>
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(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)</p>
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2022, 15:15 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 103/22

Sachvortrag:

Auf den privaten Flurstücken 899 und 900, Gemarkung Bibersfeld, planen die Eigentümer Harald Brazel und Jürgen Ott, Schwäbisch Hall, auf einer Fläche von ca. 3,1 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage.

Die Fläche befindet sich südwestlich von Bibersfeld auf der Flur Brühl (s. Anlage 2). Sie wird bisher als Acker- und Wiesenfläche landwirtschaftlich genutzt.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist ein wesentlicher Baustein, um die Energiewende umzusetzen und die im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg, aber auch im Stadtleitbild Schwäbisch Hall, verankerten Ziele zu erreichen. Das Vorhaben befindet sich in einem regionalen Grünzug, daher bedarf es bei einer Anlage mit Größen zwischen 2 – 5 ha einer Ausnahmeregelung des Regionalverbandes. Da die Anlage weder in einer Vorrangflur Stufe I und Vorrangfläche I liegt, wird die Anlage seitens der Verwaltung begrüßt.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und den Vorhabenträgern Harald Brazel und Jürgen Ott als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik-anlage für die Aufstellung von Solarmodulen, der Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Errichtung einer Umzäunung geplant. Für die Einbindung in Natur und Landschaft sind entsprechende Maßnahmen erforderlich. Die genaue Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes und wird bereits in der Begründung zum vorliegenden Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt (s. Anlage 4).

In der rechtsverbindlichen 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt (s. Anlage 3). Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Es wird empfohlen, dem als Anlage 1 beigefügten Antrag mit Abgrenzungsplan der Vorhabenträger Harald Brazel und Jürgen Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vom 05.01.2022 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld wurde im Schriftlichen Verfahren über den Sachverhalt informiert. Innerhalb der festgelegten Frist sind keine Einwendungen eingegangen.

Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Vorhabenträger Harald Brazel und Jürgen Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren inkl. Abgrenzungsplan vom 05.01.2022
Anlage 2: Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 4: Begründung zum Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren, Regenerative Energien Munz GmbH, 05.01.2022

Beschlussfassung:

Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach 103§ 12 BauGB:

Dem Antrag der Vorhabenträger Harald Brazel und Jürgen Ott auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 05.01.2022 wird stattgegeben.

(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

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