TOP 6 - Tätigkeitsbericht Datenschutz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 54/22

Sachvortrag:

Mit Wirkung zum 01.02.2021 erfolgte ein Wechsel in der Benennung des Datenschutz­beauftragten durch den Oberbürgermeister. Der sich anschließende Rechtsstreit der Amtsvorgängerin konnte im Dezember 2021 einvernehmlich außergerichtlich beigelegt werden. Der Tätigkeitsbericht für den Projektzeitraum 01.02.2021 bis 31.01.2022 ist als Anlage beigefügt.

Mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers aus den Diensten der Stadt zum 31.03.2022 soll die Aufgabe des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 EU-DSGVO auf einen externen Dienstleister übertragen werden.

Die überwiegende Mehrheit der Kommunen in Baden-Württemberg vertraut hier auf die langjährige Erfahrung und Kompetenz von Komm.ONE. Als Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg berät und begleitet Komm.ONE kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags.

Leistungsangebot:

  • Übernahme der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten (EU-DSGVO Art. 37) und Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten (EU-DSGVO Art. 39)

  • Exklusive Informationsplattform

  • Beratung und Anleitung der Datenschutzansprechperson in der Verwaltung bei der laufenden Aufgabenerfüllung

  • Unterstützung der Datenschutzansprechperson durch zahlreiche Leitfäden, Vorlagen und Muster

  • Abwicklung aller internen und externen Anfragen, z.B. bei Betroffenenanfragen, Datenschutzpannen, Auskunftsanfragen

  • Garantierte Erreichbarkeit während den Servicezeiten

  • Vertragsdauer: Mindestlaufzeit 3 Jahre

  • Kosten: Grundbetrag für die Bereitstellung der Leistung, Beratung und Anleitung nach Aufwand

Erste Ansprechperson in und außerhalb der Verwaltung sowie Schnittstelle zum externen Datenschutzbeauftragten ist und bleibt Frau Risse. Die organisatorische Zuordnung zum Fachbereich Zentrale Steuerung im Verbund mit den hier gebündelten Abteilungen und Beauftragten hat sich als gute Lösung bewährt.

Die Mittel für die Übertragung der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten sind im Haushalt 2022 in Höhe von 10.000 € bereitgestellt.

Anlage: Tätigkeitsbericht Datenschutz

Beschlussfassung:

1. Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wird ab 01.04.2022 als Dienstleistung an Komm.ONE übertragen.
    (13 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

2. Der Tätigkeitsbericht für den Berichtzeitraum 01.02.2021 bis 31.01.2022 wird zur Kenntnis genommen.
    (ohne Abstimmung)

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