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Anlage 1:&nbsp;<br />
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:46-22-A1-Vorhaben-Plan-Bplan-FFPV-SpitzrainSued-Sulzdorf.pdf{{!}}Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan vom 10.12.2021, Kl&auml;rle GmbH, Weikersheim]]<br />
Anlage 2:</p>
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Anlage 2:&nbsp;[[Media:46-22-noe-A2-Durchfuehrungsvertrag-Bplan-FFPV.pdf{{!}}Durchf&uuml;hrungsvertrag, Stand 14.12.2021 (n&ouml;)]]</p>
 
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Dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schw&auml;bisch Hall zum Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Nr. 2118-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Spitzrain-S&uuml;d Sulzdorf&ldquo; (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Spitzrain-S&uuml;d Sulzdorf&ldquo;) wird zugestimmt.</p>
 
Dem Durchf&uuml;hrungsvertrag zwischen der Stadt Schw&auml;bisch Hall und dem Vorhabentr&auml;ger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schw&auml;bisch Hall zum Vorhaben- und Erschlie&szlig;ungsplan Nr. 2118-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Spitzrain-S&uuml;d Sulzdorf&ldquo; (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 &bdquo;Freifl&auml;chen-Photovoltaikanlage Spitzrain-S&uuml;d Sulzdorf&ldquo;) wird zugestimmt.</p>

Version vom 4. Februar 2022, 10:30 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 46/22

Sachvortrag:

Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben über die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 2820 in Schwäbisch Hall-Sulzdorf. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt und betrifft die Flurstücke 2820 und 2819 in Schwäbisch Hall-Sulzdorf.

Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:

  • Errichtung von Solarmodulen auf Stahl‐ bzw. Aluminiumgestellen mit einer maximalen Höhe von 2,30 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht zulässig.

  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich die Herstellung der Bau- und Erschließungsmaßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage - Spitzrain-Süd Sulzdorf“ herzustellen.

  • Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabenträger, wie Anlegen von extensiven Grünland unter den Modulen, Eingrünung der Module durch Pflanzung von ein- und zweireihigen Hecken, sowie das Anlegen von Blühstreifen und -säumen.

  • Anlage einer mehrjährigen Buntbrache für Offenland-Bodenbrüter (Feldlerche) auf einem externen Flurstück (Umsetzung CEF-Maßnahme) durch den Vorhabenträger vor Baubeginn.

  • Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das Vorhaben gemäß dem Vorhaben- und Erschließungsplan in Einklang mit den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage - Spitzrain-Sued Sulzdorf“ und den Regelungen dieses Vertrags bis Ende 2024 zu verwirklichen.

  • Verpflichtung zum Rückbau sämtlicher Anlagen nach Beendigung der Stromerzeugung durch den Vorhabenträger.

  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf behandelt die Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung am 22.02.2022.

Anlagen:
Anlage 1: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 10.12.2021, Klärle GmbH, Weikersheim
Anlage 2: Durchführungsvertrag, Stand 14.12.2021 (nö)

Beschlussantrag:

Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Herr Thomas Scheurer, Im Wachholder 6, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2118-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Spitzrain-Süd Sulzdorf“) wird zugestimmt.

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