98185075/meetingannouncement/101134610/agendaitem

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Änderung am 04.02.2022 10:34, durch .)
(Änderung am 10.02.2022 12:35, durch .)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{agendaitem_template
 
{{agendaitem_template
|agendaitem-attribute-id=101134610|agendaitem-attribute-ma_id=98185075|agendaitem-attribute-number=2|agendaitem-attribute-subnumber=1|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=49/22|agendaitem-attribute-title=Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Vorschriften Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“ - Vorberatung (wird nachgereicht) |agendaitem-attribute-statement=<p>
+
|agendaitem-attribute-id=101134610|agendaitem-attribute-ma_id=98185075|agendaitem-attribute-number=2|agendaitem-attribute-subnumber=1|agendaitem-attribute-meeting_collecting_main=49/22|agendaitem-attribute-title=Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Vorschriften Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“ - Vorberatung (wird nachgereicht) |agendaitem-attribute-statement=<p align="justify">
Vorlage folgt</p>
+
Die Planung umfasst die ehemalige Hofstelle Bier im Bereich zwischen Teurershof und Breiteich. Hier soll unter Orientierung an Lage und Gr&ouml;&szlig;e der ehemaligen Geb&auml;ude ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, das die Ansiedlung des Station&auml;ren Hospizes erm&ouml;glicht.</p>
|agendaitem-attribute-resolution_text=|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=2.1|agendaitem-template-title=Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Vorschriften Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“ - Vorberatung (wird nachgereicht) |agendaitem-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|agendaitem-template-start_date=14.02.2022|agendaitem-attribute-resolution-heading=- nicht anzeigen -|}}
+
<p align="justify">
 +
Der Bebauungsplan wird gem&auml;&szlig; &sect; 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgef&uuml;hrt. Auf die fr&uuml;hzeitige Beteiligung wurde aufgrund von &sect; 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Ebenso wurde gem&auml;&szlig; &sect; 13a Abs. 2 Nr. 1 und &sect; 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltpr&uuml;fung nach &sect; 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach &sect; 2a BauGB abgesehen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
In seiner Sitzung am 13.12.2021 (SV-Nr. 338/22, &ouml;ffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die &ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuf&uuml;hren. Diese erfolgte im Zeitraum 23.12.2021 bis 24.01.2022. Sowohl von Seiten der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange als auch der &Ouml;ffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die Stellungnahmen der &Ouml;ffentlichkeit &uuml;berschneiden sich inhaltlich in wesentlichen Punkten. So wird insbesondere die geplante Zufahrt kritisiert und Alternativvorschl&auml;ge gemacht. Unter anderem wird eine Zufahrt von S&uuml;den &uuml;ber die bestehende Verbindung favorisiert. Die bestehende Zufahrt im S&uuml;den stellt jedoch keine geeignete Erschlie&szlig;ung des geplanten Hospizes dar. Der Weg zwischen Stauferstra&szlig;e und Schafbrunnenweg verl&auml;uft in einem sehr schmalen Korridor zwischen Wohnbebauung und einer Kindertageseinrichtung. Die erforderlichen Stellpl&auml;tze sind von S&uuml;den aus nur in Verbindung mit umfangreichen Eingriffen in die bestehenden alten Linden m&ouml;glich bzw. unter Verzicht auf eine ad&auml;quate Ein- gr&uuml;nung und Einbindung in die Landschaft. Weiterhin w&uuml;rde die Anfahrt &uuml;ber ein verzweigtes Netz an Wohnstra&szlig;en im Stadtteil Teurershof erfolgen, was nicht zweckm&auml;&szlig;ig im Hinblick auf die regionale Bedeutung und die Auffindbarkeit des k&uuml;nftigen Hospitzstandorts ist.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Weiterhin wird die angebliche &Uuml;berplanung der im rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan &bdquo;An der Breiteich&ldquo; festgesetzten Privaten Gr&uuml;nfl&auml;che PG 2 f&uuml;r die Erschlie&szlig;ung kritisiert. Der Geltungsbereich des aktuellen Bebauungsplanentwurfs befindet sich jedoch nahezu ausschlie&szlig;lich im planungsrechtlichen Au&szlig;enbereich (Anlage 12). Lediglich die ersten 45 m der geplanten Anbindung nehmen etwa 250 qm der im rechtskr&auml;ftigen Bebauungsplan &bdquo;An der Breiteich&ldquo; als &ouml;ffentliche Gr&uuml;nfl&auml;che (&quot;Landschaftspark Breiteich&quot;) festgesetzten Fl&auml;che in Anspruch. Eine &Uuml;berplanung der Privaten Gr&uuml;nfl&auml;che PG 2 findet nicht statt. Demgegen&uuml;ber wird die Inanspruchnahme der &ouml;ffentlichen Gr&uuml;nfl&auml;che durch deren Erweiterung um ca. 0,51 ha an &ouml;ffentlichen Gr&uuml;nfl&auml;chen im Plangebiet des aktuellen Bebauungsplanentwurfs mit dem Faktor 20 kompensiert.<br />
 +
Die Planvariante f&uuml;hrt zu keiner unzumutbaren Betroffenheit oder Beeintr&auml;chtigung von Anwohnern. Zum einen ist der Ziel- und Quellverkehr zu und vom geplanten Hospiz im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet angesichts der geplanten Nutzung als gering einzustufen. Zum anderen begr&uuml;nden die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachten Bedenken gegen ein auf der Fl&auml;che PG 2 geplantes Wohngebiet, welches nicht Gegenstand dieses Planverfahrens ist, keine Betroffenheit oder Beeintr&auml;chtigung durch die geplante Zufahrt.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die geplante Zufahrt zum Hospiz begr&uuml;ndet wiederum kein Baurecht auf der Fl&auml;che PG 2. Durch sie entsteht keine &bdquo;Baul&uuml;cke&ldquo;, wie dies offenbar in einem Gespr&auml;ch mit der Stadtverwaltung missverstanden worden war. Baurecht kann dort erst entstehen, wenn in einem weiteren Verfahren der aktuell rechtskr&auml;ftige Bebauungsplan &bdquo;An der Breiteich&ldquo; entsprechend ge&auml;ndert wird. Hierzu bedarf es einer gesonderten Abw&auml;gung und Beschlussfassung im Gemeinderat.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange als auch aus der &Ouml;ffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, die zu &Auml;nderungen der Planfestsetzungen f&uuml;hren. Auf die beigef&uuml;gte Abw&auml;gungstabelle Stand 04.02.2022 (Anlage 11) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen versehen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die in den Anlagen beigef&uuml;gten Unterlagen zu den Satzungsbeschl&uuml;ssen entsprechen der Entwurfsfassung vom 06.12.2021. Lediglich in Kapitel 8.2 &bdquo;Umweltbelange&ldquo; der Begr&uuml;ndung wurden redaktionelle Erg&auml;nzungen vorgenommen.</p>
 +
<p align="justify">
 +
<u>Anlagen:</u><br />
 +
Anlage 1:<br />
 +
Anlage 2:<br />
 +
Anlage 3:<br />
 +
Anlage 4:<br />
 +
Anlage 5:<br />
 +
Anlage 6:<br />
 +
Anlage 7:<br />
 +
Anlage 8:<br />
 +
Anlage 9:<br />
 +
Anlage 10:<br />
 +
Anlage 11:<br />
 +
Anlage 12:</p>
 +
|agendaitem-attribute-resolution_text=<div>
 +
<u>1. Beschluss &uuml;ber eingegangene Stellungnahmen</u></div>
 +
<div>
 +
<p align="justify">
 +
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der f&ouml;rmlichen Beteiligung gem. &sect;&sect; 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange im Sinne des &sect; 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 11 beschlossen.</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
<p>
 +
<u>2. Satzungsbeschl&uuml;sse</u></p>
 +
<p>
 +
A) Bebauungsplan Nr. 0195-01/03 &bdquo;An der Breiteich - 3. &Auml;nderung&ldquo;</p>
 +
<p align="justify">
 +
Der Bebauungsplan Nr. 0195-01/03 &bdquo;An der Breiteich - 3. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 06.12.2021 mit Legende (vgl. Anlage 4) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 5).</p>
 +
<p>
 +
B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften gem. &sect; 74 LBO f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0195-01/03 &bdquo;An der Breiteich - 3. &Auml;nderung&ldquo;</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0195-01/03 &bdquo;An der Breiteich - 3. &Auml;nderung&ldquo;werden gem&auml;&szlig; &sect; 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 06.12.2021 mit Legende (vgl. Anlage 4) und die gleichlautend datierten &Ouml;rtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 6). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0195-01/03 &bdquo;An der Breiteich - 3. &Auml;nderung&ldquo;.</p>
 +
<p>
 +
Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
</div>
 +
<p>
 +
&nbsp;</p>
 +
|agendaitem-attribute-access=öffentlich|agendaitem-attribute-full_number=2.1|agendaitem-template-title=Bebauungspläne: Bebauungsplan mit örtlichen Vorschriften Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“ - Vorberatung (wird nachgereicht) |agendaitem-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|agendaitem-template-start_date=14.02.2022|agendaitem-attribute-resolution-heading=Beschlussantrag|}}
  
 
[[Category:TYP:AI|101134610]]
 
[[Category:TYP:AI|101134610]]

Version vom 10. Februar 2022, 13:35 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 49/22

Sachvortrag:

Die Planung umfasst die ehemalige Hofstelle Bier im Bereich zwischen Teurershof und Breiteich. Hier soll unter Orientierung an Lage und Größe der ehemaligen Gebäude ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, das die Ansiedlung des Stationären Hospizes ermöglicht.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung wurde aufgrund von § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet. Ebenso wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB abgesehen.

In seiner Sitzung am 13.12.2021 (SV-Nr. 338/22, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum 23.12.2021 bis 24.01.2022. Sowohl von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen eingegangen.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit überschneiden sich inhaltlich in wesentlichen Punkten. So wird insbesondere die geplante Zufahrt kritisiert und Alternativvorschläge gemacht. Unter anderem wird eine Zufahrt von Süden über die bestehende Verbindung favorisiert. Die bestehende Zufahrt im Süden stellt jedoch keine geeignete Erschließung des geplanten Hospizes dar. Der Weg zwischen Stauferstraße und Schafbrunnenweg verläuft in einem sehr schmalen Korridor zwischen Wohnbebauung und einer Kindertageseinrichtung. Die erforderlichen Stellplätze sind von Süden aus nur in Verbindung mit umfangreichen Eingriffen in die bestehenden alten Linden möglich bzw. unter Verzicht auf eine adäquate Ein- grünung und Einbindung in die Landschaft. Weiterhin würde die Anfahrt über ein verzweigtes Netz an Wohnstraßen im Stadtteil Teurershof erfolgen, was nicht zweckmäßig im Hinblick auf die regionale Bedeutung und die Auffindbarkeit des künftigen Hospitzstandorts ist.

Weiterhin wird die angebliche Überplanung der im rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Breiteich“ festgesetzten Privaten Grünfläche PG 2 für die Erschließung kritisiert. Der Geltungsbereich des aktuellen Bebauungsplanentwurfs befindet sich jedoch nahezu ausschließlich im planungsrechtlichen Außenbereich (Anlage 12). Lediglich die ersten 45 m der geplanten Anbindung nehmen etwa 250 qm der im rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Breiteich“ als öffentliche Grünfläche ("Landschaftspark Breiteich") festgesetzten Fläche in Anspruch. Eine Überplanung der Privaten Grünfläche PG 2 findet nicht statt. Demgegenüber wird die Inanspruchnahme der öffentlichen Grünfläche durch deren Erweiterung um ca. 0,51 ha an öffentlichen Grünflächen im Plangebiet des aktuellen Bebauungsplanentwurfs mit dem Faktor 20 kompensiert.
Die Planvariante führt zu keiner unzumutbaren Betroffenheit oder Beeinträchtigung von Anwohnern. Zum einen ist der Ziel- und Quellverkehr zu und vom geplanten Hospiz im festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet angesichts der geplanten Nutzung als gering einzustufen. Zum anderen begründen die in den Stellungnahmen zum Ausdruck gebrachten Bedenken gegen ein auf der Fläche PG 2 geplantes Wohngebiet, welches nicht Gegenstand dieses Planverfahrens ist, keine Betroffenheit oder Beeinträchtigung durch die geplante Zufahrt.

Die geplante Zufahrt zum Hospiz begründet wiederum kein Baurecht auf der Fläche PG 2. Durch sie entsteht keine „Baulücke“, wie dies offenbar in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung missverstanden worden war. Baurecht kann dort erst entstehen, wenn in einem weiteren Verfahren der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan „An der Breiteich“ entsprechend geändert wird. Hierzu bedarf es einer gesonderten Abwägung und Beschlussfassung im Gemeinderat.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind, die zu Änderungen der Planfestsetzungen führen. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 04.02.2022 (Anlage 11) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Die in den Anlagen beigefügten Unterlagen zu den Satzungsbeschlüssen entsprechen der Entwurfsfassung vom 06.12.2021. Lediglich in Kapitel 8.2 „Umweltbelange“ der Begründung wurden redaktionelle Ergänzungen vorgenommen.

Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
Anlage 11:
Anlage 12:

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 11 beschlossen.

 

2. Satzungsbeschlüsse

A) Bebauungsplan Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“

Der Bebauungsplan Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 06.12.2021 mit Legende (vgl. Anlage 4) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (vgl. Anlage 5).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:500 vom 06.12.2021 mit Legende (vgl. Anlage 4) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (vgl. Anlage 6). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0195-01/03 „An der Breiteich - 3. Änderung“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

 

 

Meine Werkzeuge