§ 284/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Durch eine umfangreiche Reform des Steuergesetzes im Jahr 2015 wurden auch die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind zum 01.01.2016 in Kraft getreten, wobei durch Übergangsregelungen die bisherigen Vorschriften auf Antrag bis 31.12.2020 anwendbar sind.

Die Stadt Schwäbisch Hall einschließlich der zugehörigen Sondervermögen sowie die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist einschließlich der Unterstiftungen haben gemäß § 27 Abs. 22 UStG von diesem Optionsrecht Gebrauch gemacht und gegenüber dem Finanzamt die Anwendung des bis zum 31.12.2015 geltenden § 2 Abs. 3 UStG entsprechend der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 erklärt.

Der Gemeinderat nimmt von der Ausübung des Optionsrechts gemäß § 27 Abs. 22 UStG der Stadt Schwäbisch Hall sowie der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Kenntnis.

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