9326918/meetingminutes/15825444/paragraph

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Im Bau- und Planungsausschuss 01.02.2016 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326271/meetingminutes/10011031/paragraph &sect; 5]) und Gemeinderat 17.02.2016 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326307/meetingminutes/10261288/paragraph &sect; 22]) wurde der st&auml;dtebauliche Entwurf zum Baugebiet Waschwiesen (Anlage 2) unterhalb der Gro&szlig;comburg in Steinbach zuletzt vorgestellt und den Planungen grunds&auml;tzlich zugestimmt.</p>
 
Im Bau- und Planungsausschuss 01.02.2016 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326271/meetingminutes/10011031/paragraph &sect; 5]) und Gemeinderat 17.02.2016 ([http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326307/meetingminutes/10261288/paragraph &sect; 22]) wurde der st&auml;dtebauliche Entwurf zum Baugebiet Waschwiesen (Anlage 2) unterhalb der Gro&szlig;comburg in Steinbach zuletzt vorgestellt und den Planungen grunds&auml;tzlich zugestimmt.</p>
 
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Der bisher rechtskr&auml;ftige Bebauungsplan von 1997 (Anlage 3) setzt bereits ein allgemeines Wohngebiet fest, allerdings entsprechen die Grundst&uuml;cksaufteilung und &uuml;berbaubaren Fl&auml;chen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten bzw. Anspr&uuml;chen. Weiterhin wird die innere Erschlie&szlig;ung des Plangebiets aufgrund der H&ouml;hendifferenz nicht &uuml;ber den Gro&szlig;comburger Weg erfolgen, sondern von S&uuml;den &uuml;ber die Hessentaler Stra&szlig;e. Daf&uuml;r ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich.</p>
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Der bisher rechtskr&auml;ftige Bebauungsplan von 1997 setzt bereits ein allgemeines Wohngebiet fest, allerdings entsprechen die Grundst&uuml;cksaufteilung und &uuml;berbaubaren Fl&auml;chen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten bzw. Anspr&uuml;chen. Weiterhin wird die innere Erschlie&szlig;ung des Plangebiets aufgrund der H&ouml;hendifferenz nicht &uuml;ber den Gro&szlig;comburger Weg erfolgen, sondern von S&uuml;den &uuml;ber die Hessentaler Stra&szlig;e. Daf&uuml;r ist die &Auml;nderung des Bebauungsplanes erforderlich.</p>
 
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Geplant ist eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienh&auml;usern. Damit auch k&uuml;nftig Blickbeziehungen zur Gro&szlig;comburg erhalten bleiben, sind die Baufelder und die&nbsp; maximalen Geb&auml;udeh&ouml;hen jeweils pr&auml;zise festgesetzt worden.</p>
 
Geplant ist eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienh&auml;usern. Damit auch k&uuml;nftig Blickbeziehungen zur Gro&szlig;comburg erhalten bleiben, sind die Baufelder und die&nbsp; maximalen Geb&auml;udeh&ouml;hen jeweils pr&auml;zise festgesetzt worden.</p>
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Es werden unterschiedliche Grundst&uuml;cksgr&ouml;&szlig;en erm&ouml;glicht, wobei f&uuml;r die kleineren die Wohneinheiten auf max. zwei festgesetzt werden, um eine &Uuml;berfrachtung des &ouml;ffentlichen Raumes mit den dann notwendigen Stellpl&auml;tzen zu vermeiden und ein qualit&auml;tsvolles Wohnen zu erm&ouml;glichen.</p>
 
Es werden unterschiedliche Grundst&uuml;cksgr&ouml;&szlig;en erm&ouml;glicht, wobei f&uuml;r die kleineren die Wohneinheiten auf max. zwei festgesetzt werden, um eine &Uuml;berfrachtung des &ouml;ffentlichen Raumes mit den dann notwendigen Stellpl&auml;tzen zu vermeiden und ein qualit&auml;tsvolles Wohnen zu erm&ouml;glichen.</p>
 
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber eine neue Stichstra&szlig;e, die in die Hessentaler Stra&szlig;e m&uuml;ndet. Die dort vorhandene Bushaltestelle mit Busbucht bleibt erhalten. Der bestehende, teilweise nur 1,20m schmale Gehweg wird auf 2,50m verbreitert. Er kann k&uuml;nftig f&uuml;r den stadteinw&auml;rts fahrenden Radverkehr freigegeben werden. Die Verkehrsbeh&ouml;rde hat den Planungen zugestimmt.</p>
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Die Erschlie&szlig;ung erfolgt &uuml;ber eine neue Stichstra&szlig;e, die in die Hessentaler Stra&szlig;e m&uuml;ndet. Die dort vorhandene Bushaltestelle mit Busbucht bleibt erhalten. Der bestehende, teilweise nur 1,20 m schmale Gehweg wird auf 2,50 m verbreitert. Er kann k&uuml;nftig f&uuml;r den stadteinw&auml;rts fahrenden Radverkehr freigegeben werden. Die Verkehrsbeh&ouml;rde hat den Planungen zugestimmt.</p>
 
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Das Gebiet ist durch die vorbeif&uuml;hrende Hessentaler Stra&szlig;e mit Verkehrsl&auml;rm belastet. Um dem gegenzusteuern wurde eine entsprechende L&auml;rmuntersuchung durchgef&uuml;hrt (Anlage&nbsp;8). Die Freibereiche und die Erdgeschosszonen werden durch eine 1,80m hohe L&auml;rmschutzwand entlang der Hessentaler Stra&szlig;e gesch&uuml;tzt. Eine h&ouml;here Mauer ist aus st&auml;dtebaulich Gr&uuml;nden (Blickbeziehung Gro&szlig;comburg) nicht zu vertreten. Deshalb sind f&uuml;r die Obergeschosse weitere passive L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen erforderlich.</p>
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Das Gebiet ist durch die vorbeif&uuml;hrende Hessentaler Stra&szlig;e mit Verkehrsl&auml;rm belastet. Um dem gegenzusteuern wurde eine entsprechende L&auml;rmuntersuchung durchgef&uuml;hrt. Die Freibereiche und die Erdgeschosszonen werden durch eine 1,80 m hohe L&auml;rmschutzwand entlang der Hessentaler Stra&szlig;e gesch&uuml;tzt. Eine h&ouml;here Mauer ist aus st&auml;dtebaulich Gr&uuml;nden (Blickbeziehung Gro&szlig;comburg) nicht zu vertreten. Deshalb sind f&uuml;r die Obergeschosse weitere passive L&auml;rmschutzma&szlig;nahmen erforderlich.</p>
 
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Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach &sect;13a BauGB (Bebauungspl&auml;ne der Innenentwicklung) durchgef&uuml;hrt, da es sich um eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung handelt, die innerhalb eines rechtskr&auml;ftig &uuml;berplanten Bereichs liegt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfl&auml;che nach &sect; 13a (1) Nr. 1 BauGB sind deutlich erf&uuml;llt.<br />
 
Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach &sect;13a BauGB (Bebauungspl&auml;ne der Innenentwicklung) durchgef&uuml;hrt, da es sich um eine Ma&szlig;nahme der Innenentwicklung handelt, die innerhalb eines rechtskr&auml;ftig &uuml;berplanten Bereichs liegt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfl&auml;che nach &sect; 13a (1) Nr. 1 BauGB sind deutlich erf&uuml;llt.<br />
 
Anhaltspunkte f&uuml;r die Beeintr&auml;chtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Die Zul&auml;ssigkeit von Vorhaben, die einer Umweltpr&uuml;fung nach dem Gesetz &uuml;ber die Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung oder nach Landesrecht bed&uuml;rfen, wird nicht begr&uuml;ndet.</p>
 
Anhaltspunkte f&uuml;r die Beeintr&auml;chtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Die Zul&auml;ssigkeit von Vorhaben, die einer Umweltpr&uuml;fung nach dem Gesetz &uuml;ber die Umweltvertr&auml;glichkeitspr&uuml;fung oder nach Landesrecht bed&uuml;rfen, wird nicht begr&uuml;ndet.</p>
 
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Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des &sect; 1a (3) Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zul&auml;ssig waren.<br />
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Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe - die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind - als im Sinne des &sect; 1a (3) Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zul&auml;ssig waren.<br />
Mit dem Eintreten von Verbotstatbest&auml;nden im Sinne des &sect; 44 Bundesnaturschutzgesetzes,<br />
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Mit dem Eintreten von Verbotstatbest&auml;nden im Sinne des &sect; 44 Bundesnaturschutzgesetzes, die durch die hier gegenst&auml;ndlichen &Auml;nderungen des Bebauungsplans verursacht werden, ist nicht zu rechnen, da keine relevanten Habitatstrukturen vorhanden sind. Es ist festgesetzt, dass eine Rodung der Geh&ouml;lze nur in der Zeit zwischen 30. September und 1. M&auml;rz erfolgen darf. Dadurch wird das T&ouml;tungsrisiko von m&ouml;glicherweise vorhandenen Brutv&ouml;geln ausgeschlossen.</p>
die durch die hier gegenst&auml;ndlichen &Auml;nderungen des Bebauungsplans verursacht werden, ist nicht zu rechnen, da keine relevanten Habitatstrukturen vorhanden sind (Anlage 7). Es ist festgesetzt, dass eine Rodung der Geh&ouml;lze nur in der Zeit zwischen 30. September und 1. M&auml;rz erfolgen darf. Dadurch wird das T&ouml;tungsrisiko von m&ouml;glicherweise vorhandenen Brutv&ouml;geln ausgeschlossen.</p>
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Die vorhandenen Eigentumsverh&auml;ltnisse machen eine Neuordnung der Grundst&uuml;cke erforderlich. Diese soll durch eine sogenannte einfache Umlegung erfolgen.</p>
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Die vorhandenen Eigentumsverh&auml;ltnisse machen eine Neuordnung der Grundst&uuml;cke erforderlich. Diese soll durch eine so genannte einfache Umlegung erfolgen.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:351-16_A1.pdf{{!}}Orientierungsplan]]<br />
 
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Anlage 9.4:&nbsp;[[Media:351-16_A9-4.pdf{{!}}Geotechnischer Bericht, Anlage 4]]<br />
 
Anlage 9.4:&nbsp;[[Media:351-16_A9-4.pdf{{!}}Geotechnischer Bericht, Anlage 4]]<br />
 
Anlage 9.5:&nbsp;[[Media:351-16_A9-5.pdf{{!}}Geotechnischer Bericht, Anlage 5]]</p>
 
Anlage 9.5:&nbsp;[[Media:351-16_A9-5.pdf{{!}}Geotechnischer Bericht, Anlage 5]]</p>
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<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
 
<u>Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:</u></p>
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<u>A) Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
Der B-Plan Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs.3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1, &sect; 12 und &sect;&nbsp;13a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom B&uuml;ro K&auml;ser Ingenieure, Schw&auml;bisch Hall, M 1:500 vom 21.11.2016 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
 
Der B-Plan Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs.3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1, &sect; 12 und &sect;&nbsp;13a BauGB endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Lageplan vom B&uuml;ro K&auml;ser Ingenieure, Schw&auml;bisch Hall, M 1:500 vom 21.11.2016 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (&Ouml;ffentliche Auslegung und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
 
<u>B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 0213-02/01 &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;</u><br />
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs.1, &sect;3 Abs.&nbsp;2, &sect; 12 Abs. 2 und &sect; 13a BauGB&nbsp; in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom B&uuml;ro K&auml;ser Ingenieure, Schw&auml;bisch Hall vom 21.11.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3, &sect; 2 Abs.1, &sect;3 Abs.&nbsp;2, &sect; 12 Abs. 2 und &sect; 13a BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endg&uuml;ltig im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der Textteil vom B&uuml;ro K&auml;ser Ingenieure, Schw&auml;bisch Hall vom 21.11.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes &bdquo;Erweiterung Waschwiesen &ndash; 1. &Auml;nderung&ldquo;. Die Verwaltung wird mit der Durchf&uuml;hrung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstiger Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) beauftragt.</p>
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Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
 
Bebauungsplan und &Ouml;rtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begr&uuml;ndung beigef&uuml;gt.</p>
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(einstimmig - 31 -)</p>
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(einstimmig - 30 -; StR Baumann wegen Befangenheit abgetreten)</p>
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Aktuelle Version vom 16. Januar 2017, 09:58 Uhr

Sachvortrag:

Im Bau- und Planungsausschuss 01.02.2016 (§ 5) und Gemeinderat 17.02.2016 (§ 22) wurde der städtebauliche Entwurf zum Baugebiet Waschwiesen (Anlage 2) unterhalb der Großcomburg in Steinbach zuletzt vorgestellt und den Planungen grundsätzlich zugestimmt.

Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan von 1997 setzt bereits ein allgemeines Wohngebiet fest, allerdings entsprechen die Grundstücksaufteilung und überbaubaren Flächen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten bzw. Ansprüchen. Weiterhin wird die innere Erschließung des Plangebiets aufgrund der Höhendifferenz nicht über den Großcomburger Weg erfolgen, sondern von Süden über die Hessentaler Straße. Dafür ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Geplant ist eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern. Damit auch künftig Blickbeziehungen zur Großcomburg erhalten bleiben, sind die Baufelder und die  maximalen Gebäudehöhen jeweils präzise festgesetzt worden.

Es werden unterschiedliche Grundstücksgrößen ermöglicht, wobei für die kleineren die Wohneinheiten auf max. zwei festgesetzt werden, um eine Überfrachtung des öffentlichen Raumes mit den dann notwendigen Stellplätzen zu vermeiden und ein qualitätsvolles Wohnen zu ermöglichen.

Die Erschließung erfolgt über eine neue Stichstraße, die in die Hessentaler Straße mündet. Die dort vorhandene Bushaltestelle mit Busbucht bleibt erhalten. Der bestehende, teilweise nur 1,20 m schmale Gehweg wird auf 2,50 m verbreitert. Er kann künftig für den stadteinwärts fahrenden Radverkehr freigegeben werden. Die Verkehrsbehörde hat den Planungen zugestimmt.

Das Gebiet ist durch die vorbeiführende Hessentaler Straße mit Verkehrslärm belastet. Um dem gegenzusteuern wurde eine entsprechende Lärmuntersuchung durchgeführt. Die Freibereiche und die Erdgeschosszonen werden durch eine 1,80 m hohe Lärmschutzwand entlang der Hessentaler Straße geschützt. Eine höhere Mauer ist aus städtebaulich Gründen (Blickbeziehung Großcomburg) nicht zu vertreten. Deshalb sind für die Obergeschosse weitere passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Das Bebauungsplanverfahren wird als Verfahren nach §13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, die innerhalb eines rechtskräftig überplanten Bereichs liegt. Die Anforderungen hinsichtlich der maximalen Grundfläche nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB sind deutlich erfüllt.
Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von FFH- und Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Umweltprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht bedürfen, wird nicht begründet.

Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich sind nicht notwendig, weil Eingriffe - die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind - als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.
Mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes, die durch die hier gegenständlichen Änderungen des Bebauungsplans verursacht werden, ist nicht zu rechnen, da keine relevanten Habitatstrukturen vorhanden sind. Es ist festgesetzt, dass eine Rodung der Gehölze nur in der Zeit zwischen 30. September und 1. März erfolgen darf. Dadurch wird das Tötungsrisiko von möglicherweise vorhandenen Brutvögeln ausgeschlossen.

Die vorhandenen Eigentumsverhältnisse machen eine Neuordnung der Grundstücke erforderlich. Diese soll durch eine so genannte einfache Umlegung erfolgen.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Städtebaulicher Entwurf vom 22.01.2016, KrischPartner, Tübingen
Anlage 3: bisher rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 0213-02 Erweiterung Waschwiesen (seit 23.12.1997)
Anlage 4: Entwurf Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 Erweiterung Waschwiesen - 1. Änderung - Neu
Anlage 5: Entwurf Begründung vom 21.11.2016, Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall
Anlage 6: Entwurf Textteil und örtliche Bauvorschriften vom 21.11.2016, Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall
Anlage 7: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Juli 2016, Umweltplanung Dr. Münzing, Flein
Anlage 8:  Geräuschimmissionsprognose vom 29.06.2016, Rw Baupyhsik, Schwäbisch Hall
Anlage 9: Geotechnischer Bericht inkl. Abfalltechnischer Bewertung vom 31.05.2016, CDM Smith, Crailsheim
Anlage 9.1: Geotechnischer Bericht, Anlage 1
Anlage 9.2: Geotechnischer Bericht, Anlage 2
Anlage 9.3: Geotechnischer Bericht, Anlage 3
Anlage 9.4: Geotechnischer Bericht, Anlage 4
Anlage 9.5: Geotechnischer Bericht, Anlage 5

Beschluss:

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“
Der B-Plan Nr. 0213-02/01 „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1, § 12 und § 13a BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan vom Büro Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall, M 1:500 vom 21.11.2016 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-02/01 „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs.1, §3 Abs. 2, § 12 Abs. 2 und § 13a BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil vom Büro Käser Ingenieure, Schwäbisch Hall vom 21.11.2016. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

(einstimmig - 30 -; StR Baumann wegen Befangenheit abgetreten)

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