§ 275 - Bilanzielle Richtigstellung der Ausleihungen der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Stadt Schwäbisch Hall verfügt über überschüssige Liquidität, welche durch risikoarme Anlagestrategien eine möglichst hohe Verzinsung erwirtschaften sollen.
Die klassischen Festgeldanlagen bei Kreditinstituten ermöglichen seit Jahren keine auskömmliche Verzinsung. Einige regionale Kreditinstitute verlangen für Geldmarktkonten und Festgeldanlagen Negativzinsen. Die Marktrenditen von Bundesanleihen mit zweijähriger Laufzeit betrugen am 14.11.2016 -0,63 %.

Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung dazu übergegangen, die Liquidität der Stadt vorrangig innerhalb des städtischen Konzernverbundes zur Finanzierung der Investitionsvorhaben von städtische Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben anzulegen. Bis einschließlich 2015 hatte die Kämmerei diese Anlagen als Liquidität in der Finanzbuchhaltung Finanz+ auf 17-er Bilanzkonten geführt und im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses in der manuell aufgestellten Bilanz umgegliedert und als Ausleihungen auf 13- er Bilanzkonten ausgewiesen.

Diese in der Vergangenheit praktizierte Vorgehensweise bei der Buchung der Anlagen entspricht nicht der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über den Produktrahmen für die Gliederung der Haushalte, den Kontenrahmen und weitere Muster für die Haushaltwirtschaft der Gemeinden (VwV Produkt- und Kontenrahmen).

Wie der Fachbereich Revision in dem Prüfbericht 2015 zutreffend festgestellt hatte, sind Ausleihungen langfristige Forderungen der Gemeinde, die durch Hingabe von Kapital erworben wurden und dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dauerhaft dienen sollen.
Die Ausleihung dient dabei der Finanzierung von Investitionen Dritter im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung. Die Mindestlaufzeit von Ausleihungen beträgt ein Jahr.
Zu den Ausleihungen gehören auch langfristige Darlehen der Gemeinde (Hospitalstiftung) an Beteiligungen, Eigenbetriebe oder Vereine.

Geldanlagen bei den Stadtwerken oder den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung, welche diese Voraussetzungen erfüllen, müssen lauf VwV Produkt- und Kontenrahmen über die Finanzrechnung abgewickelt werden. Dazu bedarf es eines Gremienbeschlusses.

Folgende Geldanlagen, welche die o.g. Kriterien erfüllen wurden getätigt:

Darlehensgeber

Darlehens­nehmer

Betrag in €

Zinsen

Jahr der Anlage

Art

Stadt SHA

SolarInvest AG

800.000,00

2,00 %

2016

Tilgung bis 2021

 

 

800.000,00

 

 

 

 

Die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift ist aus der Sicht der Kämmerei zumindest fraglich, denn langfristige Geldanlagen, welche nicht der Finanzierung von Investitionen Dritter im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, wie z. B. das Schuldscheindarlehen Barclays Bank (Geldanlage der Unterstiftung FH über 1.500.000,00 € aus dem Jahre 2011) dürfen über fremde Finanzmittelkonten ohne Gremienbeschlüsse abgewickelt werden.

Auch Geldanlagen, welche zwar der Finanzierung Dritter im Rahmen der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, jedoch ursprüngliche Laufzeiten von weniger als einem Jahr haben, können über fremde Finanzmittelkonten ohne Gremienbeschlüsse abgewickelt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die im Sachvortag dargestellten Geldanlagen der Stadt Schwäbisch Hall, welche nach den Vorgaben der VwV Produkt- und Kontenrahmen als Ausleihungen bilanziert werden müssen, rückwirkend zustimmend zur Kenntnis und stellt formell für die im Finanzhaushalt notwendige Abwicklung benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 800.000,00 € außerplanmäßig zur Verfügung.  Damit wird dieser Betrag in der Finanzbuchhaltung Finanz+ nicht mehr als Liquidität sondern als Ausleihung geführt. Die Bilanzsumme ändert sich dadurch nicht.
(einstimmig - 31 -)

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