9326918/meetingminutes/15825364/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 16.01.2017 09:47, durch Sigrid Kitterer.)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=15825364|paragraph-attribute-mm_id=9326918|paragraph-attribute-number=8|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=8|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
+
|paragraph-attribute-id=15825364|paragraph-attribute-mm_id=9326918|paragraph-attribute-number=274|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=274|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
 
Die aktuelle Globalberechnung der Stadt Schw&auml;bisch Hall stammt aus dem Jahr 2005 und entspricht nicht den aktuellen rechtlichen und formalen Erfordernissen. Die Fortschreibung der Globalberechnung ist mittlerweile notwendig, weil</p>
 
Die aktuelle Globalberechnung der Stadt Schw&auml;bisch Hall stammt aus dem Jahr 2005 und entspricht nicht den aktuellen rechtlichen und formalen Erfordernissen. Die Fortschreibung der Globalberechnung ist mittlerweile notwendig, weil</p>
 
<ol>
 
<ol>
Zeile 19: Zeile 19:
 
Die bisherige Globalberechnung sieht sowohl bei der Abwasserbeseitigung die Beitragsma&szlig;st&auml;be Grundst&uuml;cksfl&auml;che und Geschossfl&auml;che vor. Nach der Abwassersatzung gilt nach wie vor als Beitragsma&szlig;stab die Nutzungsfl&auml;che.</p>
 
Die bisherige Globalberechnung sieht sowohl bei der Abwasserbeseitigung die Beitragsma&szlig;st&auml;be Grundst&uuml;cksfl&auml;che und Geschossfl&auml;che vor. Nach der Abwassersatzung gilt nach wie vor als Beitragsma&szlig;stab die Nutzungsfl&auml;che.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Die Globalberechnung ist als Anlage 1 beigef&uuml;gt, die dazugeh&ouml;rende Fl&auml;chenermittlung liegt dieser zugrunde. Die Unterlagen sind f&uuml;r das gesamte Stadtgebiet sehr umfassend. Die detailierten Karten sind im Ratsinformationssystem der Stadt Schw&auml;bisch Hall unter dem Sitzungstermin 05.12.2016 einsehbar.</p>
+
Die Globalberechnung ist als Anlage 1 beigef&uuml;gt, die dazugeh&ouml;rende Fl&auml;chenermittlung liegt dieser zugrunde. Die Unterlagen sind f&uuml;r das gesamte Stadtgebiet sehr umfassend.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Die Beitragsobergrenzen betragen nach der vorliegenden Globalberechnung unter Zugrundelegung des Ma&szlig;stabs der Nutzungsfl&auml;che f&uuml;r den</p>
 
Die Beitragsobergrenzen betragen nach der vorliegenden Globalberechnung unter Zugrundelegung des Ma&szlig;stabs der Nutzungsfl&auml;che f&uuml;r den</p>
<table align="left" cellpadding="4" cellspacing="0" width="645">
+
<table cellpadding="4" cellspacing="0" width="603">
 
 
 
<tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
<strong>Entw&auml;sserungsbereich (Kanalnetz) </strong></p>
+
<strong>Entw&auml;sserungsbereich (Kanalnetz)</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: right;">
+
<p align="justify">
 
<strong>4,08 &euro;/m&sup2;</strong></p>
 
<strong>4,08 &euro;/m&sup2;</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 37: Zeile 37:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
<strong>Kl&auml;rbereich (Kl&auml;ranlagen, Sammler und Regenbecken) </strong></p>
+
<strong>Kl&auml;rbereich (Kl&auml;ranlagen, Sammler und Regenbecken)</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
<p style="text-align: right;">
+
<p align="justify">
 
<strong>2,45 &euro;/m&sup2;</strong></p>
 
<strong>2,45 &euro;/m&sup2;</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 47: Zeile 47:
 
<td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
&nbsp;</p>
+
<strong>Abwasserbeseitigungsanlagen insgesamt (bisher 4,74 &euro;/m&sup2;), k&uuml;nftig</strong></p>
 
</td>
 
</td>
 
<td>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
&nbsp;</p>
 
</td>
 
</tr>
 
<tr>
 
<td>
 
<p align="justify">
 
<strong>Abwasserbeseitigungsanlagen insgesamt (bisher 4,74 &euro;/m&sup2;), k&uuml;nftig</strong></p>
 
</td>
 
<td>
 
<p style="text-align: right;">
 
 
<strong>6,53 &euro;/m&sup2;.</strong></p>
 
<strong>6,53 &euro;/m&sup2;.</strong></p>
 
</td>
 
</td>
Zeile 66: Zeile 56:
 
 
 
</table>
 
</table>
<div style="clear:both;">
+
<dl>
&nbsp;</div>
+
</dl>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Der Gemeinderat hat zu beschlie&szlig;en, in welcher H&ouml;he der Beitragssatz festgesetzt wird. Wird ein Beitrag unterhlab der Obergrenze festgesetzt, so muss der Differenzbetrag &uuml;ber Geb&uuml;hren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergeb&uuml;hren) finanziert werden.</p>
+
Der Gemeinderat hat zu beschlie&szlig;en, in welcher H&ouml;he der Beitragssatz festgesetzt wird. Wird ein Beitrag unterhalb der Obergrenze festgesetzt, so muss der Differenzbetrag &uuml;ber Geb&uuml;hren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergeb&uuml;hren) finanziert werden.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Die Erstellung der Globalberechnung einschlie&szlig;lich der Fl&auml;chenermittlung erfolgte durch das beauftragte Dienstleistungsunternehmen Schneider &amp; Zajontz aus Heilbronn. Frau Denk wird in der Gemeinderatssitzung anwesend sein und die Globalberechnung erl&auml;utern.</p>
+
Die Erstellung der Globalberechnung einschlie&szlig;lich der Fl&auml;chenermittlung erfolgte durch das beauftragte Dienstleistungsunternehmen Schneider &amp; Zajontz aus Heilbronn.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Die &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche Abwasserbeseitigung ist als Anlage 2 beigef&uuml;gt.</p>
 
Die &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche Abwasserbeseitigung ist als Anlage 2 beigef&uuml;gt.</p>
Zeile 92: Zeile 82:
 
Anlage 3.13:&nbsp;[[Media:329-16_Karte13.pdf{{!}}Karte R&ouml;thenhof, Hilbenhof, Buchhof, Wielandsweiler, Sittenhardt]]</p>
 
Anlage 3.13:&nbsp;[[Media:329-16_Karte13.pdf{{!}}Karte R&ouml;thenhof, Hilbenhof, Buchhof, Wielandsweiler, Sittenhardt]]</p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
Der Gemeinderat stimmt der beigef&uuml;gten Globalberechnung f&uuml;r Kanal- und Kl&auml;rbeitr&auml;ge sowie der Satzung zur &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche Abwasserbeseitigung zu.</p>
+
Der Gemeinderat stimmt der beigef&uuml;gten Globalberechnung f&uuml;r Kanal- und Kl&auml;rbeitr&auml;ge sowie der Satzung zur &Auml;nderung der Satzung &uuml;ber die &ouml;ffentliche Abwasserbeseitigung zu.<br />
<p>
+
 
(einstimmig - 31 -)</p>
 
(einstimmig - 31 -)</p>
|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=14.12.2016|paragraph-template-backlink=9326918/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-keywords=Kanalisation/Kläranlage, Gebühr, Satzung, Abwasser|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=14.12.2016|paragraph-template-backlink=9326918/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|15825364]]
 
[[Category:TYP:P|15825364]]
[[Category:MMID:9326918|#########8##########]]
+
[[Category:MMID:9326918|#######274##########]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Kanalisation/Kläranlage|Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall (14.12.2016, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Gebühr|Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall (14.12.2016, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Satzung|Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall (14.12.2016, Gemeinderat)]]
 +
[[Category:Index:Abwasser|Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge ab 01.01.2017 in Schwäbisch Hall (14.12.2016, Gemeinderat)]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-14]]
 
[[Category:Startdate|2016-12-14]]

Version vom 16. Januar 2017, 09:47 Uhr

Sachvortrag:

Die aktuelle Globalberechnung der Stadt Schwäbisch Hall stammt aus dem Jahr 2005 und entspricht nicht den aktuellen rechtlichen und formalen Erfordernissen. Die Fortschreibung der Globalberechnung ist mittlerweile notwendig, weil

  1. sich das Ausbauprogramm der Entwässerungsleitungen, Regenbehandlungs- und Kläranlagen zwischenzeitlich stark geändert hat,
  2. sich durch die Änderung der beschlossenen Flächennutzungspläne auch das Einzugsgebiet anders geworden ist. Es muss eine neue Flächen- und Kostenbilanz für den in den nächsten 10 - 15 Jahren vorgesehenen Ausbau der Abwasseranlagen zu Grunde gelegt werden,
  3. sich die Finanzierung der Investitionen im Bereich der Abwasseranlagen verändert hat, weil das Land keine Zuschüsse mehr gewährt.

Die Beseitigung und Klärung der anfallenden Abwässer ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung. Finanziert werden diese Maßnahmen aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen durch Beiträge der Anschlussnehmer bzw. Gebühren der Benutzer.

Gemäß § 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben die Gemeinden zur teilweisen Deckung der Kosten für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau öffentlicher Einrichtungen Anschlussbeiträge von den Grundstückseigentümern.

Hierzu wurden 1976 in einem Normenkontrollbeschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Ermittlung des höchstmöglichen Beitragssatzes (Beitragsobergrenze) in Form einer Globalberechnung gefordert. Hierbei werden sämtliche beitragspflichtigen Grundstücke (alle angeschlossenen und anschließbaren sowie alle künftig noch anzuschließenden Grundstücke) den kompletten Kosten dieser Einrichtung (einschließlich der Zukunftsinvestitionen) gegenübergestellt. Damit wird nachgewiesen, dass keine zu hohen Beiträge erhoben werden und der Beitragszahler nicht mehr zahlt, als beitragsfähiger Herstellungsaufwand entstanden ist. Somit werden entsprechend dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz alle Grundstücke gleich berücksichtigt und belastet.

Die bisherige Globalberechnung sieht sowohl bei der Abwasserbeseitigung die Beitragsmaßstäbe Grundstücksfläche und Geschossfläche vor. Nach der Abwassersatzung gilt nach wie vor als Beitragsmaßstab die Nutzungsfläche.

Die Globalberechnung ist als Anlage 1 beigefügt, die dazugehörende Flächenermittlung liegt dieser zugrunde. Die Unterlagen sind für das gesamte Stadtgebiet sehr umfassend.

Die Beitragsobergrenzen betragen nach der vorliegenden Globalberechnung unter Zugrundelegung des Maßstabs der Nutzungsfläche für den

Entwässerungsbereich (Kanalnetz)

4,08 €/m²

Klärbereich (Kläranlagen, Sammler und Regenbecken)

2,45 €/m²

Abwasserbeseitigungsanlagen insgesamt (bisher 4,74 €/m²), künftig

6,53 €/m².

Der Gemeinderat hat zu beschließen, in welcher Höhe der Beitragssatz festgesetzt wird. Wird ein Beitrag unterhalb der Obergrenze festgesetzt, so muss der Differenzbetrag über Gebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren) finanziert werden.

Die Erstellung der Globalberechnung einschließlich der Flächenermittlung erfolgte durch das beauftragte Dienstleistungsunternehmen Schneider & Zajontz aus Heilbronn.

Die Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung ist als Anlage 2 beigefügt.

Anlage 1: Globalrechnung für Kanal- und Klärbeiträge der Fa. Schneider & Zajontz Heilbronn
Anlage 2: Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom 28.03.2012
Anlage 3: Kartenübersicht
Anlage 3.1: Karte Gailenkirchen, Wackershofen
Anlage 3.2: Karte Erlach, Eltershofen, Gelbingen, Breitenstein
Anlage 3.3: Karte Veinau, Ramsbach, Wolpertsdorf
Anlage 3.4: Karte Sülz, Gottwollshausen
Anlage 3.5: Karte SHA Nord-Ost, Hessental Nord-West
Anlage 3.6: Karte Hessental Nord-Ost, Altenhausen, Tüngental
Anlage 3.7: Karte Otterbach, Matheshörlebach, Jagstrot, Hohenstadt
Anlage 3.8: Karte SHA Süd-West
Anlage 3.9: Karte SHA Süd-Ost, Hessental Süd
Anlage 3.10: Karte Hessental Ost, Sulzdorf West
Anlage 3.11: Karte Sulzdorf, Anhausen, Dörrenzimmern, Buch
Anlage 3.12: Karte Bibersfeld, Starkholzbach, Hohenstadt
Anlage 3.13: Karte Röthenhof, Hilbenhof, Buchhof, Wielandsweiler, Sittenhardt

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der beigefügten Globalberechnung für Kanal- und Klärbeiträge sowie der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu.
(einstimmig - 31 -)

Meine Werkzeuge