§ 261 - Fußwegeverbindung am Kinderhaus Badtorweg; hier: Kenntnisgabe Wegeverlauf und Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Gemeinderat am 07.10.2015 (§ 239) wurde der Entwidmung von Teilflächen des Geh- und Radwegs Salinenstraße (sog. Motzergässle) zugestimmt. Dies wurde erforderlich, da die Flächen für den Neubau des Polizeireviers benötigt wurden. Als Ersatz wurde eine alternative Wegverbindung vom Badtorweg bis zum Friedhofsdreieck vorgestellt. Sie verlief seinerzeit auf städtischem Grundstück. Zwischenzeitlich signalisierte das Land einen Verkauf von Flächen in diesem Bereich, die für den Bau des Polizeireviers nicht mehr notwendig sind. Die Grundstücksverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss. Durch den Erwerb lässt sich der neue Geh-/Radweg weiter nach Westen verschieben, wodurch sich weitere dringend benötigte Freiflächen für das Kinderhaus am Badtorweg ergeben. Der Geh- und Radweg verläuft künftig vom ZOB bis zur Unterführung am Friedhofsdreieck, wobei der Anschluss im Bereich ZOB noch im Detail geplant werden muss.

Die Fahrbahn wird asphaltiert und mit Bordsteinen und einem 50 cm Bankett begrenzt. Im Anschluss an den Kindergarten wird ein Zaun erstellt. Die Wegbreite beträgt 3,00 m.

Für den weiteren Projektablauf steht die Erstellung der Entwurfsplanung und die Kostenberechnung an. Das Ingenieurbüro IPE Eissing, Schwäbisch Hall hat ein Honorarangebot vorgelegt. Die Basis ist die HOAI. Einschließlich der Vermessungsleistungen und der Nebenkosten beträgt das Honorar ca. 25.000,00 € (brutto). Der Honorarvorschlag wurde geprüft und entspricht den Vorgaben.

Sobald die Entwurfsplanung abgeschlossen ist können die Kosten abschließend ermittelt werden.

Der Projektablauf ist wie folgt geplant:

Ende Dezember 2016:

Fertigstellung Vorplanung

Januar 2017:

Fertigstellung Entwurfsplanung

Ende Januar 2017:

Planungsvorstellung im BPA

Februar / März 2017:

Ausschreibung, Vergabe

Mai – Juni 2017:

Bauausführung

Kosten:

Der Kostenrahmen wurde wie folgt geschätzt (brutto) :

100 Grundstück

 

200 Herrichten und Erschließen

 

300 Bauwerk Konstruktion

140.000,00 €

400 Bauwerk Technik (Straßenbeleuchtung)

10.000,00 €

500 Außenanlagen

10.000,00 €

600 Ausstattung

5.000,00 €

700 Baunebenkosten (Planung,Vermessung. usw.)

30.000,00 €

Gesamtkosten brutto gerundet

195.000,00 €

Finanzierung:
Finanzielle Mittel stehen im Finanzhaushalt 2016/17 unter Produkt 54100100, Sachkonto 787200000 der Stadt Schwäbisch Hall nicht zur Verfügung und müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Als Deckungsvorschlag werden die Restmittel aus den nachfolgenden Maßnahmen bereitgestellt :

Maßnahme 14074 Radweg nördlich der Bühlertalstraße L 1060

110.000,00 €

Maßnahme 15037 GV Tüngental – Altenhausen

40.000,00 €

Maßnahme 14028 Scharfes Eck/ Hirschgraben

45.000,00 €.

Anlage: Lageplan Trasse Wegebau

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt diesem zu. Der Planungsauftrag wird gemäß der HOAI an das Planungsbüro IPE Eissing, Schwäbisch Hall zur Auftragssumme von ca. 25.000,00 € erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung abzuschließen, das Vergabeverfahren einzuleiten und das Bauvorhaben zu realisieren.
Die fehlenden Haushaltsmittel werden außerplanmäßig in Höhe von 195.000,00 € für das HH-Jahr 2016-17 durch die o. g. Deckungsvorschläge bereitgestellt.
(einstimmig - 19 -)

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