§ 258 - Errichtung eines Tierkrematoriums beim Waldfriedhof; hier: Vorstellung durch den Betreiber (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Betreiber des Krematoriums am Waldfriedhof hat angefragt, ob nördlich des bestehenden Humankrematoriums ein Tierkrematorium errichtet werden kann.

In der Sitzung des BPA vom 14.11.2016 nö (§ 214/2) wurde über diesen Sachverhalt kurz informiert.

Grundsätzlich bestehen dagegen seitens der Stadt keine Bedenken, allerdings handelt es sich dabei um ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, für dessen Durchführung das Landratsamt zuständig ist.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass Familie Lutz mit dem Wunsch der Errichtung eines Tierkrematoriums an ihn herangetreten ist. Die Verwaltung hat sich über den Standort Gedanken gemacht und kam zu der Entscheidung, das Tierkrematorium in unmittelbarer Nähe zum Humankrematorium anzusiedeln.

Frau Lutz beschreibt das Unternehmen von ihr und ihrem Ehemann: Sie betreiben seit 2008 das Humankrematorium in Schwäbisch Hall, seit 2006 betreiben sie ein Tierkrematorium in Ödheim bei Heilbronn. Dadurch, dass sich die Beziehung zu den Haustieren verändert hat - Haustiere werden heute oftmals als Familienmitglieder gesehen - sieht sie einen entsprechenden Bedarf. Sie möchte Familien einen Platz zum Trauern für ihre Tiere anbieten. Ihr großes Ziel ist es, das erste Krematorium für Haustiere und Pferde in Schwäbisch Hall zu eröffnen.

Architekt M. Kuhn erläutert die Lage und die Ausgestaltung des Tierkrematoriums anhand beiliegender Präsentation. Er betont, dass das Tier- und Humankrematorium keine Verbindung haben und vollständig voneinander getrennt betrieben werden.

Von der Errichtung eines Tierkrematoriums beim Waldfriedhof wird Kenntnis genommen.

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