§ 2 - Errichtung eines Tierkrematoriums beim Waldfriedhof; hier: Vorstellung durch den Betreiber, Herrn Lutz (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Betreiber des Krematoriums am Waldfriedhof hat angefragt, ob nördlich des bestehenden Humankrematoriums ein Tierkrematorium errichtet werden kann (s. beiliegender Lageplan).

In der Sitzung des BPA vom 14.11.2016 wurde über diesen Sachverhalt kurz informiert.

Grundsätzlich bestehen dagegen seitens der Stadt keine Bedenken, allerdings handelt es sich dabei um ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, für dessen Durchführung das Landratsamt zuständig ist.

Der Investor wird das geplante Vorhaben in der Sitzung vom 05.12.2016 vorstellen.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Präsentation

Beschluss:

Kenntnisnahme

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