§ 242 - Kostenübernahme Feuerwehreinsatz beim Unwetter vom 29./30. Mai 2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Das Unwetter vom 29. auf 30. Mai 2016 hat einen umfangreichen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Schwäbisch Hall gefordert.

Für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall in Braunsbach wurde am 17.06.2016 ein Kostenbescheid in Höhe von insgesamt 24.295,00 € mit der Gemeinde Braunsbach abgerechnet.
Im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung der Bürgermeister aus dem Landkreis Schwäbisch Hall wurde mit Gremienvorbehalt beschlossen, die Gemeinde Braunsbach mit den Kosten der Feuerwehreinsätze nicht zu belasten.

Der Beschluss ist vor dem Hintergrund getroffen worden, dass die Gemeinde Braunsbach keine Möglichkeiten hat, die entstandenen Kosten über das Land Baden-Württemberg oder eine Versicherung zu refinanzieren. 

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass die Einsätze der Feuerwehr mit der Gemeinde Braunsbach abgerechnet wurden. Man ist jedoch davon ausgegangen, dass das Land im Rahmen ihrer Unterstützungszusage diese Kosten der Gemeinde Braunsbach erstattet - dies ist jedoch nicht der Fall. Das Innenministerium hat mitgeteilt, dass die Gemeinde Braunsbach diese Kosten selbst zu tragen hat. In einer Bürgermeisterdienstbesprechung hat Braunsbachs Bürgermeister Harsch mitgeteilt, dass die Übernahme dieser Kosten die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Braunsbach übersteigt. Im Hinblick darauf, dass das Land und andere Kostenträger die Kosten nicht erstatten, hat Oberbürgermeister Pelgrim seine Unterstützung zugesagt. Darüber hinaus wurde die Gemeinde Braunsbach von der Stadt Schwäbisch Hall auch personell unterstützt.

Fraktionsübergreifend wird der Einsatz der Feuerwehr und anderer Stellen (Werkhof, EB Abwasser etc.) lobend anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall folgt dem vorbehaltlichen Beschluss der Bürgermeister des Landkreises Schwäbisch Hall und beschließt, dass die bereits abgerechneten Kosten in Höhe von 24.295,00 € an die Gemeinde Braunsbach zurückerstattet werden.
(einstimmig - 34 -)

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