§ 236 - Bürgerfragestunde: Vermüllung der Innenstadt bzw. des Haalplatzes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

 

1. Hermann Schock, Schwäbisch Hall

Herr Schock beklagt sich über die Vermüllung der Innenstadt, insbesondere die Altpapier- bzw. Altglas-Container am Haalplatz. Das Bild, das sich den Touristen - aber auch den Besucherinnen und Besuchern der Stadt - biete,t ist unwürdig. Herr Schock übergibt Oberbürgermeister Pelgrim Bilder, die dies unterstreichen. Er fragt, ob nicht Oberbürgermeister Pelgrim darauf einwirken könnte, dass die Container öfter geleert werden.

Oberbürgermeister Pelgrim bescheinigt Herrn Schock ein berechtigtes Anliegen - allerdings liegt die Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft bzw. die Entsorgung von Altpapier und Altglas beim Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Schwäbisch Hall. Er wird die Anfrage von Herrn Schock zum Anlass nehmen, dem Leiter des Abfallwirtschaftsamt, Herrn Aller, zu schreiben und um Abhilfe zu bitten.

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