§ 228 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Gailenkirchen"; hier: Abwägung frühzeitige Beteiligung und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Fa. Biogasanlage Reber GmbH & Co. KG mit Sitz Wittighäuser Straße 27 in Schwäbisch Hall begehrte mit Schreiben vom 16. Februar 2016 die Einleitung eines Bauleit­planverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB für die landwirtschaftliche Biogasanlage auf dem Flurstück 2117 in der Gemarkung Gailenkirchen zum Zwecke der maßvollen und gerichteten kapazitiven Erweiterung.

Der Gemeinderat beschloss am 7. März 2016 (§ 58) gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1211-02 im Entwurf aufzustellen und die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 erfolgte im Zeitraum vom 2. Mai bis 13. Mai 2016 durch Einsichtnahme während der Dienstzeit im Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, Gymnasiumstraße 4 in Schwäbisch Hall. Dies wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Insgesamt 23 Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 7. April 2016 beteiligt und gebeten, bis zum 13. Mai 2016 eine Stellungnahme abzugeben. Am 25. April 2016 wurde ein Termin zur Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung (Scoping) durchgeführt.

Aus der frühzeitigen Beteiligung gingen insgesamt 15 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Die Stellungnahmen wurden entgegengenommen und die darin enthaltenen Anregungen und Hinweise mit den zur frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Unterlagen abgeglichen. Die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen liegt als Anlage bei.

Auf der Grundlage der Anregungen und Hinweise wurden die Unterlagen für den Bebauungsplan 1211-02 überarbeitet und ergänzt. Die Grundzüge der Planung wurden aufgrund der Besprechungsergebnisse aus dem Scoping gegenüber dem Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung unwesentlich angepasst. Nunmehr werden Teile des Flurstücks 2118 Gemarkung Gailenkirchen mit den darauf befindlichen landwirtschaftlichen Gebäuden im Geltungsbereich eingeschlossen, wodurch sich Geltungsbereich, Baugrenze und bebaute Grundstücksfläche erhöhen.

Der bauliche Endzustand wird an der Biogasanlage mit Umsetzung der 2015 erteilten BImSchG-Genehmigung erreicht. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Grundlage einer kapazitiven Erweiterung gelegt. Die zukünftige zusätzlich gewonnene Biogasmenge wird im Rahmen des innovativen Projekts „Land versorgt Stadt“ an die Stadtwerke Schwäbisch Hall abgegeben, die dadurch die Auslastung der am Teurershof aufgestellten Biogasmotoren erhöhen werden.

Am Standort der Biogasanlage innerhalb des Geltungsbereichs werden zukünftig die Umwelteinwirkungen gegenüber dem aktuellen Anlagenbetrieb nicht erhöht. Es werden zukünftig keine anderen als die genehmigten und zugelassenen Einsatzstoffe behandelt, gelagert und in der Landwirtschaft verwertet.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange sind die folgenden Unterlagen vorgesehen:

  • Teil A: Zeichnerische Festsetzung im Stand des Entwurfs vom 15.09.2016
  • Teil B: Textliche Festsetzungen im Stand des Entwurfs vom 15.09.2016
    Rechtsgrundlagen im Stand des Entwurfs vom 15.09.2016
  • Teil C: Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan im Stand des Entwurfs vom 15.09.2016
  • Teil D: Anlagen
    - Anlagen-, Verfahrens- und Betriebsbeschreibung im Stand des  Entwurfs vom 15.09.2016
    - Auszug aus dem Flächennutzungsplan
    - Grundstücksnachweis
    - Schalltechnische Untersuchung im Stand 26.09.2016
    - Immissionsprognose Geruch und Ammoniak Stand 04.10.2016
    - Entwässerungskonzept im Stand September 2016
    - Faunistische Untersuchungen im Stand August 2014
  • Teil E: Quellen
    - Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013
    - Risikomanagement Blitzschutz im Stand November 2013
    - Stellungnahme zum Sicherheitsabstand im Stand November 2013

Weiterhin ergeht der Hinweis, dass der Vorhaben- und Erschließungsplan identisch mit den zeichnerischen Festsetzungen ist.
Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vor, den Abwägungsbeschluss in Verbindung mit der öffentlichen Bekanntgabe der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Offenlage und der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belang gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Anlage 1: Abwägungstabelle vom 21.10.2016
Anlage 2: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 15.09.2016 im Maßstab 1 : 1.250, DIN A3
Anlage 3: Legende zum Vorhaben- und Erschließungsplan vom 15.09.2016
Anlage 4: Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 15.09.2016 im Originalmaßstab 1 : 1000
Anlage 5: Begründung und Umweltbericht vom 15.09.2016
Anlage 6: Textliche Festsetzungen vom 15.09.2016
Anlage 7: Rechtsgrundlagen vom 15.09.2016
Anlage 8: Anlagen-, Verfahrens- und Betriebsbeschreibung
Anlage 9: Schalltechnische Untersuchung vom 26.09.2016
Anlage 10: Gutachten Prüfung der Übertragbarkeit von Daten der Meteorologischen Ausbreitungsbedingungen vom 22.01.2013
Anlage 11: Immissionsprognose Geruch und Ammonika vom 04.10.2016
Anlage 12: Konzept zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung - Fortschreibung - vom September 2016 (Entwässerungskonzept)
Anlage 13: Faunistische Untersuchungen vom 22.08.2014
Anlage 14: Faunistische Untersuchungen, Lageplan Brutvogelkartierung vom 22.08.2014
Anlage 15: Quellen: Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013 - Anlage 1 Lageplan
                  Quellen: Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013 - Anlage 2 Meldepflicht
                  Quellen: Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013 - Anlage 3 Teilnahme Betreiberschulung
                  Quellen: Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013 - Anlage 3 Teilnahme DVGW
                  Quellen: Konzept zur Verhinderung von Störfällen im Stand November 2013
                  Quellen: Risikomanagement Blitzschutz im Stand November 2013
                  Quellen: Stellungnahme zum Sicherheitsabstand im Stand November 2013

Anlage 16: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Grundsatzbeschluss „Erneuerbare Energien“ des Gemeinderats, u. a. Biogas zu unterstützen. Zwischen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und der Fa. Biogasanlage Reber GmbH & Co. KG besteht eine Kooperation.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erinnert an den o. g. Aufstellungsbeschluss.

Dipl.-Geogr. Richter, GICON Holding GmbH, erläutert den Sachvortrag entsprechend beiliegender Präsentation.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungs­tabelle vorgeschlagen, entschieden.
  2. Dem geänderten Geltungsbereich und der geänderten Baugrenze wird wie in dieser Sitzungsvorlage beschrieben zugestimmt.
  3. Dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Biogasanlage Gailenkirchen Nr. 1211-02, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.09.2016, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Anlagenbeschreibung, wird zugestimmt.
  4. Der Bebauungsplanentwurf, einschließlich der textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Anlagenbeschreibung, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

    Mit der Bekanntmachung, Vorbereitung und Durchführung der förmlichen Beteiligungen der TÖB und der Öffentlichkeit wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro GICON beauftragt.

(einstimmig - 18 -; Stadtrat Reber wegen Befangenheit abgetreten)

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