§ 227/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Vorwegentnahme aus den Mitteln des Finanzausgleichs durch das Land Baden-Württemberg (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass entsprechend den derzeitigen Haushaltsberatungen des Landes beschlossen wurde, den Städten und Gemeinden 250 - 300 Mio. € vorweg aus den Mitteln des Finanzausgleichs zur Sanierung des Landeshaushalts wegzunehmen. Für Schwäbisch Hall bedeutet dies ca. 1 Mio. € weniger Finanzausgleichsmittel - dies entspricht in etwa den Aufwendungen im Haushalt für die Freilichtspiele Schwäbisch Hall und das Hohenloher Freilandmuseum Wackershofen oder den gesamten Einnahmen aus den Elternbeiträgen. Die Verbundsteuern, die die Kommunen vom Land Baden-Württemberg erhalten, sind von 23 % auf 21 % zurückgegangen.

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