§ 225 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

 Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten (siehe § 213 TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).“

Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“

Im 1. und 2. Quartal 2016 wurden keine Umbuchungen vorgenommen.

Im 3. Quartal 2016 wurden folgende Umbuchungen in Höhe von insgesamt 642.490,40 € für die nachstehenden Zwecke realisiert:

  • Von der investiven Maßnahme 12027 „Weilerwiese: Neuanlage Spiel-/Freizeitanlage“ wurden 500.000 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42121000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Grün, ÖPNV, Infrastruktur)“ umgebucht.
    Nach den Bilanzierungsrichtlinien sind herkömmliche Landschaftsbauarbeiten (Erdarbeiten, Modellierung u. dgl.) im Ergebnishaushalt zu buchen. Auch die Kosten für die Zuleitungen für die Beleuchtung sind ergebniswirksam abzubilden.
     
  •  Bei der Vermessungsabteilung wurden von der investiven Maßnahme 16022 „Katasterfortführungsvermessung“ insgesamt 22.500,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ - u. a. Aufwand für die Aktualisierung der ALB- und ALK-Daten – zur Verfügung gestellt. Diese Katasterfortführungsvermessungen waren für die Rad-und Gehwegflächen innerhalb der OD-Grenze B 14 und B 19 erforderlich.
    Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 wurden von der Vermessungsabteilung die Auszahlungen für Katasterfortführungsvermessungen als investive Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 angemeldet. Bei der Buchung/Auszahlung der ersten Vergütungsrechnung für Katasterfortführungsvermessungen innerhalb der OD, Rad- und Gehwegflächen der B 19 wurde festgestellt, dass solche Katasterfortführungsvermessungen aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abzubilden sind.
     
  • Von der investiven Maßnahme 14002 „Erweiterung Grundschule Breit-Eich“ wurden 10.000,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.
    Die Abteilung Hochbau hat für das Projekt „Erweiterung Grundschule Breit-Eich“ einen Auftrag für die Erstausstattung mit Geschirr an eine ortsansässige Firma erteilt.
    Die angeschafften einzelnen Geschirrartikel haben einen Einzelpreis unter 1.000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.
     
  • Zusätzlich wurden von der investiven Maßnahme 14002 „Erweiterung Grundschule Breit-Eich“ weitere 71.084,57 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgenständen“ bereit gestellt. Für die Erstausstattung mit Schränken und Büromöbeln sowie Stühlen wurden 57.685,09 € ausgabenwirksam, für die Anschaffung von Tischen, Stühlen und Bänken wurden 34.936,02 € ausbezahlt, außerdem sind für die Beschaffung von sechs Dokumentenkameras Aufwendungen in Höhe von 938,70 € angefallen.
    Die einzelnen Einrichtungsgegenstände haben einen Einzelpreis unter 1.000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt darzustellen.
     
  • Von der investiven Maßnahme 14004 „Schulzentrum West: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ wurden 5.772,59 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgebucht (siehe auch SV 06/2016 ).
    Im Rahmen der gebäudetechnischen Sanierung des Klassenzimmerbereiches des Schulzentrums West wurde auch ein neues Raumkonzept des Gymnasiums umgesetzt und dabei die Ausstattung soweit erforderlich erneuert.
    Durch geänderte Nutzeranforderungen mussten weitere Klassenräume mit Medien- und Wandschutzschienen ausgerüstet werden (Mehrmengen).
    Die einzelnen Schienen haben einen Einzelpreis unter 1.000 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt einzubuchen.
     
  • Von der investiven Maßnahme 16018 „Stadtbibliothek: Ergänzung Möblierung und Einrichtung einer Jugendecke“ wurden 10.658,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42221000 „Spezieller Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.
    Die Stadtbibliothek hat 7 Sessel, 4 Tische, 7 Schreibtischlampen und 1 Comictrog beschafft; die einzelnen Einrichtungsgegenstände haben einen Einzelpreis unter 1.000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt abzubilden.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.

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