§ 224 - Investitionskostenzuschuss der Stadt für neue Räume des Eigenbetriebs Touristik und Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Hafenmarkt 3 und Sparkassenplatz 3 sollen die neuen Räume der Tourist Information Schwäbisch Hall eingerichtet werden. Hierzu hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 07.03.2016 (§ 57) der Anmietung der erforderlichen Räume zugestimmt.
In einem Architektenwettbewerb haben fünf Architekturbüros ihre Entwürfe zur Neugestaltung der Räume eingereicht, woraufhin entschieden wurde, mit dem Architekturbüro Dittel Architekten GmbH das Projekt weiter zu betreiben. In der BPA-Sitzung am 19.09.2016 (§ 175/1) hat das Gremium zustimmend Kenntnis davon genommen.
Bis Frühjahr 2017 sollen die ausgearbeiteten Entwürfe dem Gemeinderat vorgestellt werden, die Fertigstellung bzw. der Umzug der Tourist Information ist für Herbst 2017 geplant.

Sowohl der Mietvertrag als auch die Umbaumaßnahme werden in den Büchern des Eigenbetriebs abgebildet. Ein etwaiger Vorsteuerabzug ist geltend zu machen.

Durch die zusätzlichen Mietaufwendungen ist damit zu rechnen, dass die Verlustübernahme durch die Stadt in künftigen Haushaltsjahren höher als bisher ausfallen wird. Bei Bedarf sind vom Gemeinderat überplanmäßige Mittel hierfür bereitzustellen.

Die Betreuung des städtischen Bauvorhabens erfolgt durch die Abteilung Hochbau. Aus verwaltungsökonomischen Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Zuständigkeitsregelungen der städtischen Hauptsatzung analog anzuwenden (anstatt der Regelungen nach der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb).

Finanzierung:
Im Haushalt der Stadt stehen im Ergebnishaushalt 2016 im Hochbau-Budget für den Umbau der Arbeitsplätze in den Räumen „Am Markt 9/10“ 30 TEUR zur Verfügung.

Auf der investiven Maßnahme „18006 – Umbau Tourist Information“ stehen in 2017 Planungskosten in Höhe von 50 TEUR bereit. In der Mittelfristigen Finanzplanung sind für die Umsetzung in 2018 zusätzlich 500 TEUR vorgesehen. Diese 500 TEUR werden ein Jahr früher benötigt und müssen daher in 2017 überplanmäßig bereitgestellt werden.

Somit stehen für die Maßnahme im städtischen Haushalt folgende Haushaltsmittel bereit:

2016: 30 TEUR
2017: 550 TEUR

Da es sich – anders als ursprünglich geplant – nicht um eine städtische Maßnahme, sondern um eine Maßnahme des Eigenbetriebs Touristik und Marketing Schwäbisch Hall handelt, werden die Haushaltsmittel auf dem Zuschusskonto 78150000 bereitgestellt und von dort nach Bedarf an den Eigenbetrieb ausbezahlt.
Eine erste Grobkostenschätzung hat Nettokosten in Höhe von ca. 510 TEUR ergeben (20 TEUR Architektenwettbewerb, 490 TEUR Planungs- und Baukosten). Nach aktuellem Stand müssten die verfügbaren 580 TEUR somit nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Die 30 TEUR aus dem Hochbaubudget für den Umbau der Arbeitsplätze werden auf die Zuschussmaßnahme im Investitionshaushalt übertragen.
  2. In 2017 werden 500 TEUR überplanmäßig bereitgestellt.
  3. Der Auszahlung des Investitionszuschusses an die TM wird zugestimmt. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Planungswettbewerb, die Planungsleistungen und den Umbau in Höhe der anfallenden Kosten, maximal in Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel. Geltend gemachte Vorsteuerbeträge werden berücksichtigt (und mindern die Zuschusshöhe).
  4. Die Vergaben erfolgen auf Basis der städtischen Hauptsatzung.

(15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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