§ 216 - Bebauungsplan „Sonnenrain – Teilbereich 2“, Hessental; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 17.10.16, § 208

Vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 17.10.2016 wurde festgestellt, dass die Höhenfestsetzung für die Nutzungsschablone N4 in der Planlegende, sowie im Textteil des Bebauungsplans falsch angegeben wurde.

Für den Bereich N4 sind Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss vorgesehen. Die maximale Wand bzw. Gebäudehöhe beträgt deshalb nicht 6,3 m sondern 9,2 m. Die Legende des Bebauungsplanes sowie die Nutzungsschablone im Textteil wurden entsprechend abgeändert.

Dadurch ändern sich die Bezeichnungen der Anlagen 2 und 3 folgendermaßen:
Anlage 2.2:  Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016/ 18.10.2016, 2 x DIN A3 (KrischPartner, Tübingen)
Anlage 3: Entwurf Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 05.10.2016/ 18.10.2016 (KrischPartner, Tübingen)

Anlage 1: Städtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Schüler, Düsseldorf mit faktor grün, Freiburg)
Anlage 2.1: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016, DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - Zeichnung
Anlage 2.2: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 18.10.2016, DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - NEU
Anlage 3: Entwurf Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 18.10.2016 (KrischPartner, Tübingen) - NEU
Anlage 4: Entwurf Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan v. 05.10.2016 (faktor grün, Feiburg)
Anlage 5: Verkehrslärmprognose für den Bebauungsplan Sonnenrain Teilbereiche 1+2 vom 18.02.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall)
Anlage 6: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Sonnenrain vom 20.11.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 7: Geotechnischer Bericht inkl. abfalltechnischer Vorabdeklaration vom 23.12.2015 (CDM Smith, Crailsheim)
Anlage 8: Untersuchung Sonnenstand zum nördlichen Gebäudebestand v. 04.10.16 (Thomas Schüler, Düsseldorf)
Anlage 9: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage 10: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim wird auf einen nochmaligen Sachvortrag der Verwaltung seitens des Gemeinderats verzichtet.

Stadträtin Walter fügt an, dass ihr die städtebauliche Durchmischung des Wohngebiets gut gefallen hat. Sie bittet jedoch auch auf eine soziale Durchmischung Wert zu legen.

Beschluss:

  1. Dem städtebaulichen Rahmenplan für das geplante Baugebiet „Sonnenrain“ vom 22.09.2016 (Anlage 1) mit den in der Sitzungsvorlage Nr. 282/16 beschriebenen Änderungen wird zugestimmt.
     
  2. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird zugestimmt.
     
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig - 31 -)

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