9326774/meetingminutes/14311644/paragraph

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<strong>1. Aufstellungsbeschluss</strong></p>
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s. a. BPA vom 17.10.16,&nbsp;[http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326760/meetingminutes/13941841/paragraph &sect; 208]</p>
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Der Gemeinderat hat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7557255/meetingminutes/7559543/paragraph 18.05.2015] den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain&quot; auf Grundlage des weiterentwickelten st&auml;dtebaulichen Ent&shy;wurfs des Planungsb&uuml;ros Sch&uuml;ler Architekten gefasst.</p>
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<strong>2. Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden</strong></p>
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Am 24.09.2015 war die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den R&auml;umen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellung&shy;nahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Beh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat hat bereits am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326375/meetingminutes/10628823/paragraph 07.03.2016] &uuml;ber die vorgebrachten Anregungen entschieden und den in Anlage 9 und Anlage 10 formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen zu den jeweiligen Stellungnahmen zugestimmt.</p>
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<strong>3. Teilung des Verfahrensgebiets</strong></p>
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Im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung war deutlich geworden, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ber&uuml;cksichtigung der Umweltbelange zus&auml;tzlichen Aufwand erfordert, da im Plangebiet vorhandene Arten- und Lebensr&auml;ume noch &uuml;ber eine vollst&auml;n&shy;dige Vegetationsperiode erfasst oder nacherhoben werden mussten, bevor abschlie&szlig;end alle notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten. Zudem waren arch&auml;ologische Voruntersuchungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie Sondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchzuf&uuml;hren. W&auml;hrend letztere bereits ohne Befunde abgeschlossen werden konnten, finden Grabungen des Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege in den kommenden Wochen statt.</p>
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Angesichts dieser Erkenntnisse wurde das Verfahrensgebiet am 07.03.2016 durch Beschluss des Gemeinderats in zwei Bereiche aufgeteilt und zun&auml;chst nur der von den o. g. Punkten nicht betroffene Teilbereich 1 mit der &auml;u&szlig;eren Erschlie&szlig;ung &ouml;ffentlich ausgelegt. Dieser Bebauungsplan Nr. 0319-02 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 1&ldquo; wurde am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/11895628/meetingminutes/11895735/paragraph 22.06.2016] als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich werden die ersten Entw&auml;sserungsleitungen entlang der B&uuml;hlertalstra&szlig;e verlegt, bevor im Fr&uuml;hjahr 2017 der Kreisverkehr als k&uuml;nftige Zufahrt zum&nbsp; Sonnenrain gebaut wird.</p>
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<strong>4. Umweltbelange</strong></p>
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F&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 2&ldquo; liegen mittlerweile alle umweltrelevanten Erhebungen und Ausarbeitungen vor, so dass auch die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten (Umweltbericht Anlage 4). Da nicht alle Eingriffe im Plangebiet selbst kompensiert werden k&ouml;nnen, sind auch Ausgleichsma&szlig;nahmen au&szlig;erhalb des Plangebiets erforderlich, um das durch die Bebauung entstehende Defizit von ca. 712.000 &Ouml;kopunkten auszugleichen. Der Aus&shy;gleich soll schutzgut&uuml;bergreifend &uuml;ber die geplante&nbsp; Renaturierungsma&szlig;nahme am Kocher im Bereich der Weilerwiese erfolgen, aus der laut Fachplanung etwa 825.000 &Ouml;kopunkte generiert werden k&ouml;nnen.</p>
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F&uuml;r die Artengruppe der V&ouml;gel und Flederm&auml;use sind so genannte CEF-Ma&szlig;nahmen als vorgezogene Ausgleichsma&szlig;nahmen erforderlich. Da durch den Wegfall einer Scheune und den Verlust von Obstb&auml;umen Fledermausquartiere betroffen sind, ist u. a. der Bau eines kleinen so genannten Artenschutzturms mit Fledermausbrettern, Tagesquartieren und Nistk&auml;sten f&uuml;r mehrere Vogelarten im Gr&uuml;nzug zwischen dem Sonnenrain und dem Solpark vorgesehen. Ebenfalls &ouml;stlich des Baugebiets wird eine Streubstwiese angelegt sowie zwei Feldhecken n&ouml;rdlich des Tafelbergs. F&uuml;r zwei betroffene Feldlerchenreviere werden an anderer Stelle Lerchenfenster angelegt. Alle Ma&szlig;nahmen sind vor Eintritt der Eingriffswirkungen durchzuf&uuml;hren.</p>
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<strong>4. St&auml;dtebau</strong></p>
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Das im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung vorgestellte st&auml;dtebauliche Konzept wurde im Laufe der weiteren Bearbeitung im Detail noch einmal weiterentwickelt. Ver&auml;nde&shy;rungen gibt es am zentral gelegenen Nachbarschaftsplatz, an dessen Nordrand nun eine durchg&auml;ngig viergeschossige Bebauung erm&ouml;glicht werden soll. Hier war bislang ein Wechsel zwischen 3- und 4-geschossiger Bebauung vorgesehen. Am westlichen und &ouml;stlichen Platzende sollen 5-geschossige Eckgeb&auml;ude st&auml;dtebauliche Akzente setzen. Indem die Bebauung unmittelbar an den &ouml;ffentlichen Raum anschlie&szlig;t, k&ouml;nnen im Erdgeschoss neben Wohnen auch nicht st&ouml;rende Gewerbeeinheiten untergebracht werden als Beitrag f&uuml;r ein lebendiges und urbanes Stadtquartier. Zu diesem Zweck ist eine variable Erdgeschossfu&szlig;bodenh&ouml;he festgesetzt, um entweder erweiterte Erdge&shy;schossh&ouml;hen f&uuml;r eine gewerbliche Nutzung oder ein Wohnen im Hochparterre zu erm&ouml;glichen. In den zentralen Quartieren sollen alle baurechtlich notwendigen Stell&shy;pl&auml;tze in Tiefgaragen untergebracht werden, um die Grundst&uuml;cksfl&auml;chen zugunsten einer hochwertigen Gestaltung des Wohnumfeldes zu entlasten. Im &ouml;stlich des Nach&shy;barschaftsplatz gelegenen Baublock wurde die Randbebauung so umgeplant, dass ein zu erhaltender Baum in das st&auml;dtebauliche Konzept integriert werden konnte. Auch hier soll der westliche Blockrand durchg&auml;ngig viergeschossig bebaubar sein.</p>
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Im nun vorliegende Bebauungplanentwurf mit einem Geltungsbereich von ca. 14 ha sind ca. 10 ha Nettobauland ausgewiesen, auf dem etwa 450 Wohneinheiten entstehen k&ouml;nnen. Der Anteil an Geschosswohnungen liegt mit ca. 56 % &uuml;ber dem der zur&uuml;ck-liegenden gro&szlig;en Baugebiete, so dass der Sonnenrain einen wichtigen Wohnungs-bauschwerpunkt bilden wird. Der zeitgem&auml;&szlig;e St&auml;dtebau soll den Rahmen f&uuml;r ein ansprechendes Angebot an modernen und barrierefreien Wohnungen bieten.</p>
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<strong>- Erg&auml;nzung der Sitzungsvorlage -</strong></p>
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Vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 17.10.2016 wurde festgestellt, dass die H&ouml;henfestsetzung f&uuml;r die Nutzungsschablone N4 in der Planlegende, sowie im Textteil des Bebauungsplans falsch angegeben wurde.</p>
 
Vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 17.10.2016 wurde festgestellt, dass die H&ouml;henfestsetzung f&uuml;r die Nutzungsschablone N4 in der Planlegende, sowie im Textteil des Bebauungsplans falsch angegeben wurde.</p>
 
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F&uuml;r den Bereich N4 sind Geb&auml;ude mit max. 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss vorgesehen. Die maximale Wand bzw. Geb&auml;udeh&ouml;he betr&auml;gt deshalb nicht 6,3 m, sondern 9,2 m. Die Legende des Bebauungsplanes sowie die Nutzungsschablone im Textteil wurden entsprechend abge&auml;ndert.</p>
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F&uuml;r den Bereich N4 sind Geb&auml;ude mit max. 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss vorgesehen. Die maximale Wand bzw. Geb&auml;udeh&ouml;he betr&auml;gt deshalb nicht 6,3 m sondern 9,2 m. Die Legende des Bebauungsplanes sowie die Nutzungsschablone im Textteil wurden entsprechend abge&auml;ndert.</p>
 
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Dadurch &auml;ndern sich die Bezeichnungen der Anlagen 2 und 3.</p>
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Dadurch &auml;ndern sich die Bezeichnungen der Anlagen 2 und 3 folgenderma&szlig;en:<br />
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Anlage 2.2:&nbsp; Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo; mit Legende vom 05.10.2016/ 18.10.2016, 2 x DIN A3 (KrischPartner, T&uuml;bingen)<br />
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Anlage 3: Entwurf Begr&uuml;ndung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und &ouml;rtlichen Bauvorschriften vom 05.10.2016/ 18.10.2016 (KrischPartner, T&uuml;bingen)</p>
 
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Anlage 1: [[Media:282-16_A1-Rahmenplan.pdf{{!}}St&auml;dtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Sch&uuml;ler, D&uuml;sseldorf mit faktor gr&uuml;n, Freiburg) ]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:282-16_A1-Rahmenplan.pdf{{!}}St&auml;dtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Sch&uuml;ler, D&uuml;sseldorf mit faktor gr&uuml;n, Freiburg) ]]<br />
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Anlage 9:&nbsp;[[Media:282-16_A9_TabelleBeteiligung&Ouml;ffentlichkeit.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect; 3 (1) BauGB]]<br />
 
Anlage 9:&nbsp;[[Media:282-16_A9_TabelleBeteiligung&Ouml;ffentlichkeit.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem&auml;&szlig; &sect; 3 (1) BauGB]]<br />
 
Anlage 10: [[Media:282-16_A10-TabelleBeteiligungBeh&ouml;rden.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (1) BauGB]]</p>
 
Anlage 10: [[Media:282-16_A10-TabelleBeteiligungBeh&ouml;rden.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (1) BauGB]]</p>
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Auf Nachfrage von <u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> wird auf einen nochmaligen Sachvortrag der Verwaltung seitens des Gemeinderats verzichtet.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Walter</u> f&uuml;gt an, dass ihr die st&auml;dtebauliche Durchmischung des Wohngebiets gut gefallen hat. Sie bittet jedoch auch auf eine soziale Durchmischung Wert zu legen.</p>
 
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Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo; einschlie&szlig;lich textlicher Festsetzungen, &ouml;rtlicher Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird gem&auml;&szlig; &sect;3 Abs. 2 BauGB f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich ausgelegt.</li>
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Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo; einschlie&szlig;lich textlicher Festsetzungen, &ouml;rtlicher Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich ausgelegt.</li>
 
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[[Category:Startdate|2016-10-26]]
 
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Aktuelle Version vom 30. November 2016, 09:17 Uhr

Sachvortrag:

s. a. BPA vom 17.10.16, § 208

Vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 17.10.2016 wurde festgestellt, dass die Höhenfestsetzung für die Nutzungsschablone N4 in der Planlegende, sowie im Textteil des Bebauungsplans falsch angegeben wurde.

Für den Bereich N4 sind Gebäude mit max. 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss vorgesehen. Die maximale Wand bzw. Gebäudehöhe beträgt deshalb nicht 6,3 m sondern 9,2 m. Die Legende des Bebauungsplanes sowie die Nutzungsschablone im Textteil wurden entsprechend abgeändert.

Dadurch ändern sich die Bezeichnungen der Anlagen 2 und 3 folgendermaßen:
Anlage 2.2:  Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016/ 18.10.2016, 2 x DIN A3 (KrischPartner, Tübingen)
Anlage 3: Entwurf Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 05.10.2016/ 18.10.2016 (KrischPartner, Tübingen)

Anlage 1: Städtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Schüler, Düsseldorf mit faktor grün, Freiburg)
Anlage 2.1: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016, DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - Zeichnung
Anlage 2.2: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 18.10.2016, DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - NEU
Anlage 3: Entwurf Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 18.10.2016 (KrischPartner, Tübingen) - NEU
Anlage 4: Entwurf Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan v. 05.10.2016 (faktor grün, Feiburg)
Anlage 5: Verkehrslärmprognose für den Bebauungsplan Sonnenrain Teilbereiche 1+2 vom 18.02.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall)
Anlage 6: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Sonnenrain vom 20.11.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 7: Geotechnischer Bericht inkl. abfalltechnischer Vorabdeklaration vom 23.12.2015 (CDM Smith, Crailsheim)
Anlage 8: Untersuchung Sonnenstand zum nördlichen Gebäudebestand v. 04.10.16 (Thomas Schüler, Düsseldorf)
Anlage 9: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage 10: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Auf Nachfrage von Oberbürgermeister Pelgrim wird auf einen nochmaligen Sachvortrag der Verwaltung seitens des Gemeinderats verzichtet.

Stadträtin Walter fügt an, dass ihr die städtebauliche Durchmischung des Wohngebiets gut gefallen hat. Sie bittet jedoch auch auf eine soziale Durchmischung Wert zu legen.

Beschluss:

  1. Dem städtebaulichen Rahmenplan für das geplante Baugebiet „Sonnenrain“ vom 22.09.2016 (Anlage 1) mit den in der Sitzungsvorlage Nr. 282/16 beschriebenen Änderungen wird zugestimmt.
     
  2. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird zugestimmt.
     
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 „Sonnenrain Teilbereich 2“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, vom 05.10.2016/ 18.10.2016 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig - 31 -)

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