§ 3 - Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Schwäbisch Hall; hier: Antrag Stadtrat Schorpp vom 26.09.2016 (öffentlich)
Sachvortrag:
Am 26.09.2016 hat Stadtrat Schorpp beantragt, ein Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen zu erlassen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 10.10.2016 ausführlich diskutiert.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat folgenden Empfehlungsbeschluss getroffen:
„Der Aufnahme eines Rauchverbots in der Polizeiverordnung wird zugestimmt. Eine Beschilderung erfolgt entsprechend.“
(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Die Polizeiverordnung der Stadt Schwäbisch Hall vom 20. März 2000, zuletzt geändert am 1. Juni 2005, wird wie folgt geändert:
§ 15 Belästigungen der Allgemeinheit
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist untersagt:
- Der Aufenthalt von Angetrunkenen und Betrunkenen.
- Das Rauchen.“
§ 22 Ordnungswidrigkeiten
In Absatz 1 wird in Nr. 23 ergänzt:
„oder raucht.“
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Polizeiverordnung wie vorgeschlagen zu.
(15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)