§ 3 - Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Schwäbisch Hall; hier: Antrag Stadtrat Schorpp vom 26.09.2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 26.09.2016 hat Stadtrat Schorpp beantragt, ein Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen zu erlassen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 10.10.2016 ausführlich diskutiert.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat folgenden Empfehlungsbeschluss getroffen:
„Der Aufnahme eines Rauchverbots in der Polizeiverordnung wird zugestimmt. Eine Beschilderung erfolgt entsprechend.“
(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Die Polizeiverordnung der Stadt Schwäbisch Hall vom 20. März 2000, zuletzt geändert am 1. Juni 2005, wird wie folgt geändert:

§ 15 Belästigungen der Allgemeinheit

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist untersagt:

  1. Der Aufenthalt von Angetrunkenen und Betrunkenen.
  2. Das Rauchen.“

§ 22 Ordnungswidrigkeiten

In Absatz 1 wird in Nr. 23 ergänzt:

„oder raucht.“

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Polizeiverordnung wie vorgeschlagen zu.

(15 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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