§ 213 - Jahresabschluss der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2015 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH (SHB) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Schwäbisch Hall und wurde am 19.07.2006 gegründet. Der Unternehmensgegenstand ist das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im Rahmen der kommunalen Aufgabenstellungen gleich welcher Rechtsform, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in Schwäbisch Hall haben. Hierzu gehören zum Bilanzstichtag, dem 31.12.2015:

  • GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH
  • HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH
  • Stadtwerke Schwäbisch Hall mbH.

Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH sowie die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH werden zu je 90 % von der SHB und zu 10 % direkt von der Stadt Schwäbisch Hall gehalten. Die SHB ist mit 90,33 % und die Stadt Schwäbisch Hall mit 9,67 % an den Stadtwerken Schwäbisch Hall beteiligt. 

Der Jahresabschluss der SHB zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HANK GmbH geprüft und mit Datum vom 14.09.2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Somit wird bestätigt, dass nach deren Beurteilung der Jahresabschluss durch die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entspreche. Er vermittle unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zudem stehe der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittle ein insgesamt zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stelle die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG ergaben zudem keinen Anlass zu Beanstandungen.

Nachfolgend die wichtigsten Bilanzzahlen; vertiefende Informationen können der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2015 sowie dem Lagebericht über das Geschäftsjahr 2015 entnommen werden.

 

2015

(in T€)

2014

(in T€)

Veränderung

(in T€)

Anlagevermögen

59.030,00 €

49.430,00 €

9.600,00 €

Umlaufvermögen

10.447,65 €

14.127,66 €

-3.680,01 €

Bilanzsumme

69.477,65 €

63.587,58 €

5.890,07 €

Eigenkapital

69.227,46 €

62.406,03 €

6.821,43 €

Rückstellungen

50,77 €

108,35 €

-57,58 €

Verbindlichkeiten

199,41 €

1.073,20 €

-873,78 €

Jahresüberschuss

6.821,43 €

5.143,61 €

1.677,82 €

 

Im Februar 2015 hat die Gesellschaft Managementverträge mit drei Tochtergesellschaften der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH abgeschlossen, woraus sie im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 192,50 T€ generieren konnte.

Zudem ergibt sich der Jahresüberschuss in Höhe von 6.821,43 T€ auch aus den Gewinnabführungen der beteiligten Gesellschaften, die sich im Jahr 2015 auf insgesamt 6.164,03 T€ belaufen (Vorjahr: 6.243,49 T€). Die entsprechenden Gewinnabführungsverträge wurden im Jahr 2008 geschlossen. 

Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass dieser Jahresabschluss das Ergebnis der beteiligten Unternehmen GWG, HGE und Stadtwerke Schwäbisch Hall darstellt. 2015 wurde ein erfreuliches Ergebnis - ein Überschuss in Höhe von 6,8 Mio. € - erwirtschaftet. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss sollen hiervon jeweils 1 Mio. € an die GWG bzw. HGE und 4 Mio. € an die Stadtwerke Schwäbisch Hall zurückgeführt werden.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt erinnert an den Beschluss des Gemeinderats vom 04.02.2015 (§ 7), 1 % des jährlichen Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der SHB für die Projektpartnerschaft in Namibia zu Verfügung zu stellen. Er bittet hier um einen Bericht.
Das Erschließen weiterer Geschäftsfelder sollte näher konkretisiert werden, darüber hinaus regt er einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an.

Oberbürgermeister Pelgrim konkretisiert, dass das Erschließen neuer Geschäftsfelder im Rahmen von Dienstleistungen hauptsächlich die Stadtwerke Schwäbisch Hall betrifft. Er möchte jedoch auch bei der HGE Veränderungen vornehmen, indem externe Gutachter durch eigenes Personal ersetzt werden. Denkbar sind außerdem Erschließungsmaßnahmen für die umliegenden Gemeinden.
Die anderen beiden Anregungen von Stadtrat Dr. Graf von Westerholt werden aufgenommen.

Stadtrat Härtig sieht die HGE als Begünstigte des Wachstumskurses der Stadt. Er regt an, dass sich die HGE bei Aufwendungen, die an anderer Stelle entstehen (Neubau Kita, Familienzentrum Hessental) durch ihre Überschüsse finanziell beteiligt.

Oberbürgermeister Pelgrim hält dies grundsätzlich für denkbar; für diese Ausschüttung und Verwendung der Gelder müsste jedoch ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats erfolgen.

Stadtrat Kaiser sieht in der Eigenkapitalstärkung der Töchter - insbesondere der Stadtwerke Schwäbisch Hall - eine Grundlage für deren Erfolg.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt dies; die Dienstleistungen wie der Bäder- oder Parkhausbetrieb könnten allein aus dem Betriebsergebnis der Stadtwerke Schwäbisch Hall nicht erfolgen - hierfür ist die Rückführung der Erträge zur Erschließung neuer Geschäftsfelder unbedingt erforderlich. Auch die GWG braucht die Rückführung der Gewinne um wenig rentierliche Aufgaben der Stadt (Anbieten von günstigem Wohnraum für Geringverdiener) übernehmen zu können.
Auch die HGE benötigt zunehmend Eigenkapital, da künftige Wohngebiete, wie z. B. das Bahnhofsareal hohe Kosten in der Erschließung nach sich ziehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse fasst:

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HANK GmbH geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 wird festgestellt.
     
  2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 37.402,46 T€ (Jahresüberschuss: 6.821,43 T€ zzgl. Gewinn-vortrag: 30.581,03 T€) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
     
  3. Die GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäbisch Hall mbH erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1 Mio. €.
     
  4. Die HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1 Mio. €.
     
  5. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH erhält von der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH eine Zuführung in die Kapitalrücklage in Höhe von 4 Mio. €.
     
  6. Die Geschäftsführer der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH werden für das Jahr 2015 entlastet.
     
  7. Zum Abschlussprüfer der Gesellschaft SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH und des Konzerns SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich der Prüfung gemäß § 53 HGrG wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HENKE GmbH aus Schwäbisch Hall bestellt.

(28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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