9326760/meetingminutes/13941841/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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<strong>1. Aufstellungsbeschluss</strong></p>
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<strong>1. Aufstellungsbeschluss</strong><br />
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Der Gemeinderat hat am 18.05.2015 den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain&quot; auf Grundlage des weiterentwickelten st&auml;dtebaulichen Ent&shy;wurfs des Planungsb&uuml;ros Sch&uuml;ler Architekten gefasst.</p>
 
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Der Gemeinderat hat am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/7557255/meetingminutes/7559543/paragraph 18.05.2015] den Aufstellungsbeschluss f&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain&quot; auf Grundlage des weiterentwickelten st&auml;dtebaulichen Ent&shy;wurfs des Planungsb&uuml;ros Sch&uuml;ler Architekten gefasst.</p>
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<strong>2. Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden</strong><br />
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Am 24.09.2015 war die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den R&auml;umen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellung&shy;nahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Beh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat hat bereits am 07.03.2016 &uuml;ber die vorgebrachten Anregungen entschieden und den in Anlage 9 und Anlage 10 formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen zu den jeweiligen Stellungnahmen zugestimmt.</p>
<strong>2. Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Beh&ouml;rden</strong></p>
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Am 24.09.2015 war die &Ouml;ffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den R&auml;umen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellung&shy;nahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Beh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange fr&uuml;hzeitig am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat hat bereits am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/9326375/meetingminutes/10628823/paragraph 07.03.2016] &uuml;ber die vorgebrachten Anregungen entschieden und den in Anlage 9 und Anlage 10 formulierten Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen zu den jeweiligen Stellungnahmen zugestimmt.</p>
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<strong>3. Teilung des Verfahrensgebiets</strong></p>
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<strong>3. Teilung des Verfahrensgebiets</strong><br />
 
Im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung war deutlich geworden, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ber&uuml;cksichtigung der Umweltbelange zus&auml;tzlichen Aufwand erfordert, da im Plangebiet vorhandene Arten- und Lebensr&auml;ume noch &uuml;ber eine vollst&auml;n&shy;dige Vegetationsperiode erfasst oder nacherhoben werden mussten, bevor abschlie&szlig;end alle notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten. Zudem waren arch&auml;ologische Voruntersuchungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie Sondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchzuf&uuml;hren. W&auml;hrend letztere bereits ohne Befunde abgeschlossen werden konnten, finden Grabungen des Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege in den kommenden Wochen statt.</p>
 
Im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung war deutlich geworden, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Ber&uuml;cksichtigung der Umweltbelange zus&auml;tzlichen Aufwand erfordert, da im Plangebiet vorhandene Arten- und Lebensr&auml;ume noch &uuml;ber eine vollst&auml;n&shy;dige Vegetationsperiode erfasst oder nacherhoben werden mussten, bevor abschlie&szlig;end alle notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten. Zudem waren arch&auml;ologische Voruntersuchungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie Sondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchzuf&uuml;hren. W&auml;hrend letztere bereits ohne Befunde abgeschlossen werden konnten, finden Grabungen des Landesamt f&uuml;r Denkmalpflege in den kommenden Wochen statt.</p>
 
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Angesichts dieser Erkenntnisse wurde das Verfahrensgebiet am 07.03.2016 durch Beschluss des Gemeinderats in zwei Bereiche aufgeteilt und zun&auml;chst nur der von den o. g. Punkten nicht betroffene Teilbereich 1 mit der &auml;u&szlig;eren Erschlie&szlig;ung &ouml;ffentlich ausgelegt. Dieser Bebauungsplan Nr. 0319-02 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 1&ldquo; wurde am [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/11895628/meetingminutes/11895735/paragraph 22.06.2016] als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich werden die ersten Entw&auml;sserungsleitungen entlang der B&uuml;hlertalstra&szlig;e verlegt, bevor im Fr&uuml;hjahr 2017 der Kreisverkehr als k&uuml;nftige Zufahrt zum&nbsp; Sonnenrain gebaut wird.</p>
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Angesichts dieser Erkenntnisse wurde das Verfahrensgebiet am 07.03.2016 durch Beschluss des Gemeinderats in zwei Bereiche aufgeteilt und zun&auml;chst nur der von den o.&nbsp;g. Punkten nicht betroffene Teilbereich 1 mit der &auml;u&szlig;eren Erschlie&szlig;ung &ouml;ffentlich ausgelegt. Dieser Bebauungsplan Nr. 0319-02 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 1&ldquo; wurde am 22.06.2016 als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich werden die ersten Entw&auml;sserungsleitungen entlang der B&uuml;hlertalstra&szlig;e verlegt, bevor im Fr&uuml;hjahr 2017 der Kreisverkehr als k&uuml;nftige Zufahrt zum Sonnenrain gebaut wird.</p>
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<strong>4. Umweltbelange</strong></p>
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<strong>4. Umweltbelange</strong><br />
 
F&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 2&ldquo; liegen mittlerweile alle umweltrelevanten Erhebungen und Ausarbeitungen vor, so dass auch die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten (Umweltbericht Anlage 4). Da nicht alle Eingriffe im Plangebiet selbst kompensiert werden k&ouml;nnen, sind auch Ausgleichsma&szlig;nahmen au&szlig;erhalb des Plangebiets erforderlich, um das durch die Bebauung entstehende Defizit von ca. 712.000 &Ouml;kopunkten auszugleichen. Der Aus&shy;gleich soll schutzgut&uuml;bergreifend &uuml;ber die geplante&nbsp; Renaturierungsma&szlig;nahme am Kocher im Bereich der Weilerwiese erfolgen, aus der laut Fachplanung etwa 825.000 &Ouml;kopunkte generiert werden k&ouml;nnen.</p>
 
F&uuml;r den Bebauungsplan Nr. 0319-01 &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 2&ldquo; liegen mittlerweile alle umweltrelevanten Erhebungen und Ausarbeitungen vor, so dass auch die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzma&szlig;nahmen festgelegt werden konnten (Umweltbericht Anlage 4). Da nicht alle Eingriffe im Plangebiet selbst kompensiert werden k&ouml;nnen, sind auch Ausgleichsma&szlig;nahmen au&szlig;erhalb des Plangebiets erforderlich, um das durch die Bebauung entstehende Defizit von ca. 712.000 &Ouml;kopunkten auszugleichen. Der Aus&shy;gleich soll schutzgut&uuml;bergreifend &uuml;ber die geplante&nbsp; Renaturierungsma&szlig;nahme am Kocher im Bereich der Weilerwiese erfolgen, aus der laut Fachplanung etwa 825.000 &Ouml;kopunkte generiert werden k&ouml;nnen.</p>
 
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F&uuml;r die Artengruppe der V&ouml;gel und Flederm&auml;use sind so genannte CEF-Ma&szlig;nahmen als vorgezogene Ausgleichsma&szlig;nahmen erforderlich. Da durch den Wegfall einer Scheune und den Verlust von Obstb&auml;umen Fledermausquartiere betroffen sind, ist u. a. der Bau eines kleinen so genannten Artenschutzturms mit Fledermausbrettern, Tagesquartieren und Nistk&auml;sten f&uuml;r mehrere Vogelarten im Gr&uuml;nzug zwischen dem Sonnenrain und dem Solpark vorgesehen. Ebenfalls &ouml;stlich des Baugebiets wird eine Streubstwiese angelegt sowie zwei Feldhecken n&ouml;rdlich des Tafelbergs. F&uuml;r zwei betroffene Feldlerchenreviere werden an anderer Stelle Lerchenfenster angelegt. Alle Ma&szlig;nahmen sind vor Eintritt der Eingriffswirkungen durchzuf&uuml;hren.</p>
 
F&uuml;r die Artengruppe der V&ouml;gel und Flederm&auml;use sind so genannte CEF-Ma&szlig;nahmen als vorgezogene Ausgleichsma&szlig;nahmen erforderlich. Da durch den Wegfall einer Scheune und den Verlust von Obstb&auml;umen Fledermausquartiere betroffen sind, ist u. a. der Bau eines kleinen so genannten Artenschutzturms mit Fledermausbrettern, Tagesquartieren und Nistk&auml;sten f&uuml;r mehrere Vogelarten im Gr&uuml;nzug zwischen dem Sonnenrain und dem Solpark vorgesehen. Ebenfalls &ouml;stlich des Baugebiets wird eine Streubstwiese angelegt sowie zwei Feldhecken n&ouml;rdlich des Tafelbergs. F&uuml;r zwei betroffene Feldlerchenreviere werden an anderer Stelle Lerchenfenster angelegt. Alle Ma&szlig;nahmen sind vor Eintritt der Eingriffswirkungen durchzuf&uuml;hren.</p>
 
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<strong>4. St&auml;dtebau</strong></p>
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<strong>5. St&auml;dtebau</strong><br />
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Das im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung vorgestellte st&auml;dtebauliche Konzept wurde im Laufe der weiteren Bearbeitung im Detail noch einmal weiterentwickelt. Ver&auml;nde&shy;rungen gibt es am zentral gelegenen Nachbarschaftsplatz, an dessen Nordrand nun eine durchg&auml;ngig viergeschossige Bebauung erm&ouml;glicht werden soll. Hier war bislang ein Wechsel zwischen 3- und 4-geschossiger Bebauung vorgesehen. Am westlichen und &ouml;stlichen Platzende sollen 5-geschossige Eckgeb&auml;ude st&auml;dtebauliche Akzente setzen. Indem die Bebauung unmittelbar an den &ouml;ffentlichen Raum anschlie&szlig;t, k&ouml;nnen im Erdgeschoss neben Wohnen auch nicht st&ouml;rende Gewerbeeinheiten untergebracht werden als Beitrag f&uuml;r ein lebendiges und urbanes Stadtquartier. Zu diesem Zweck ist eine variable Erdgeschossfu&szlig;bodenh&ouml;he festgesetzt, um entweder erweiterte Erdge&shy;schossh&ouml;hen f&uuml;r eine gewerbliche Nutzung oder ein Wohnen im Hochparterre zu erm&ouml;glichen. In den zentralen Quartieren sollen alle baurechtlich notwendigen Stell&shy;pl&auml;tze in Tiefgaragen untergebracht werden, um die Grundst&uuml;cksfl&auml;chen zugunsten einer hochwertigen Gestaltung des Wohnumfeldes zu entlasten. Im &ouml;stlich des Nach&shy;barschaftsplatz gelegenen Baublock wurde die Randbebauung so umgeplant, dass ein zu erhaltender Baum in das st&auml;dtebauliche Konzept integriert werden konnte. Auch hier soll der westliche Blockrand durchg&auml;ngig viergeschossig bebaubar sein.<br />
Das im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung vorgestellte st&auml;dtebauliche Konzept wurde im Laufe der weiteren Bearbeitung im Detail noch einmal weiterentwickelt. Ver&auml;nde&shy;rungen gibt es am zentral gelegenen Nachbarschaftsplatz, an dessen Nordrand nun eine durchg&auml;ngig viergeschossige Bebauung erm&ouml;glicht werden soll. Hier war bislang ein Wechsel zwischen 3- und 4-geschossiger Bebauung vorgesehen. Am westlichen und &ouml;stlichen Platzende sollen 5-geschossige Eckgeb&auml;ude st&auml;dtebauliche Akzente setzen. Indem die Bebauung unmittelbar an den &ouml;ffentlichen Raum anschlie&szlig;t, k&ouml;nnen im Erdgeschoss neben Wohnen auch nicht st&ouml;rende Gewerbeeinheiten untergebracht werden als Beitrag f&uuml;r ein lebendiges und urbanes Stadtquartier. Zu diesem Zweck ist eine variable Erdgeschossfu&szlig;bodenh&ouml;he festgesetzt, um entweder erweiterte Erdge&shy;schossh&ouml;hen f&uuml;r eine gewerbliche Nutzung oder ein Wohnen im Hochparterre zu erm&ouml;glichen. In den zentralen Quartieren sollen alle baurechtlich notwendigen Stell&shy;pl&auml;tze in Tiefgaragen untergebracht werden, um die Grundst&uuml;cksfl&auml;chen zugunsten einer hochwertigen Gestaltung des Wohnumfeldes zu entlasten. Im &ouml;stlich des Nach&shy;barschaftsplatz gelegenen Baublock wurde die Randbebauung so umgeplant, dass ein zu erhaltender Baum in das st&auml;dtebauliche Konzept integriert werden konnte. Auch hier soll der westliche Blockrand durchg&auml;ngig viergeschossig bebaubar sein.</p>
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Im nun vorliegende Bebauungplanentwurf mit einem Geltungsbereich von ca. 14 ha sind ca. 10 ha Nettobauland ausgewiesen, auf dem etwa 450 Wohneinheiten entstehen k&ouml;nnen. Der Anteil an Geschosswohnungen liegt mit ca. 56 % &uuml;ber dem der zur&uuml;ckliegenden gro&szlig;en Baugebiete, so dass der Sonnenrain einen wichtigen Wohnungs-bauschwerpunkt bilden wird. Der zeitgem&auml;&szlig;e St&auml;dtebau soll den Rahmen f&uuml;r ein ansprechendes Angebot an modernen und barrierefreien Wohnungen bieten.</p>
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Im nun vorliegende Bebauungplanentwurf mit einem Geltungsbereich von ca. 14 ha sind ca. 10 ha Nettobauland ausgewiesen, auf dem etwa 450 Wohneinheiten entstehen k&ouml;nnen. Der Anteil an Geschosswohnungen liegt mit ca. 56 % &uuml;ber dem der zur&uuml;ck-liegenden gro&szlig;en Baugebiete, so dass der Sonnenrain einen wichtigen Wohnungs-bauschwerpunkt bilden wird. Der zeitgem&auml;&szlig;e St&auml;dtebau soll den Rahmen f&uuml;r ein ansprechendes Angebot an modernen und barrierefreien Wohnungen bieten.</p>
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Anlage 1: [[Media:282-16_A1-Rahmenplan.pdf{{!}}St&auml;dtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Sch&uuml;ler, D&uuml;sseldorf mit faktor gr&uuml;n, Freiburg) ]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:282-16_A1-Rahmenplan.pdf{{!}}St&auml;dtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Sch&uuml;ler, D&uuml;sseldorf mit faktor gr&uuml;n, Freiburg) ]]<br />
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Anlage 10: [[Media:282-16_A10-TabelleBeteiligungBeh&ouml;rden.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (1) BauGB]]</p>
 
Anlage 10: [[Media:282-16_A10-TabelleBeteiligungBeh&ouml;rden.pdf{{!}}Tabelle Fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Beh&ouml;rden gem&auml;&szlig; &sect; 4 (1) BauGB]]</p>
 
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Anlage 11:&nbsp;[[Media:282-16_Sonnenrain_Kurz.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> f&uuml;hrt anhand beiliegender [[Media:282-16_Sonnenrain_Kurz.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]] aus, dass man im Bebauungsplan &bdquo;Sonnenrain - Teilbereich 2&ldquo; im Unterschied zur fr&uuml;hzeitigen Beteiligung eine weitere Nachverdichtung vorgenommen hat: Urspr&uuml;nglich ging man von drei bis vier Geschossen aus, man hat jedoch das Gebot der Nachverdichtung ernst genommen und bis zur Quartiersmitte durchg&auml;ngig viergeschossige Bebauung vorgesehen. Im Westen und Osten sind die Punkth&auml;user teilweise f&uuml;nfgeschossig. Diese Ma&szlig;nahme soll den urbanen Charakter des Baugebiets unterstreichen.<br />
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Zum ersten Mal wurde in Schw&auml;bisch Hall eine Baulinie entlang einer Stra&szlig;e in der Quartiersmitte (N8, N9) festgesetzt, d. h. diese Geb&auml;ude werden unmittelbar an den Stra&szlig;enrand gebaut.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> hinterfragt die Verkehrserschlie&szlig;ung.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink</u> verweist auf die Begr&uuml;ndung zum Bebauungsplan, Anlage 3.</p>
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<u>Stadtrat Bay</u> hinterfragt den Fortbestand der bisher sich auf der Fl&auml;che befindlichen Geb&auml;ude.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erwidert, dass diese selbstverst&auml;ndlich Bestandsschutz genie&szlig;en. Eine sp&auml;tere m&ouml;gliche Nutzung wird durch den Bebauungsplan &uuml;berplant und festgeschrieben.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<ol>
 
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Dem st&auml;dtebaulichen Rahmenplan f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; vom 22.09.2016 (Anlage 1) mit den oben beschriebenen &Auml;nderungen wird zugestimmt.</li>
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Dem st&auml;dtebaulichen Rahmenplan f&uuml;r das geplante Baugebiet &bdquo;Sonnenrain&ldquo; vom 22.09.2016 (Anlage 1) mit den oben beschriebenen &Auml;nderungen wird zugestimmt.<br />
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Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo;, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, &ouml;rtlichen Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird zugestimmt.</li>
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Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo;, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, &ouml;rtlichen Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird zugestimmt.<br />
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Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo; einschlie&szlig;lich textlicher Festsetzungen, &ouml;rtlicher Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich ausgelegt.</li>
 
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 &quot;Sonnenrain Teilbereich 2&ldquo; einschlie&szlig;lich textlicher Festsetzungen, &ouml;rtlicher Bauvorschriften und Begr&uuml;ndung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird gem&auml;&szlig; &sect; 3 Abs. 2 BauGB f&uuml;r die Dauer eines Monats &ouml;ffentlich ausgelegt.</li>
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(einstimmig - 18 -)</p>
 
(einstimmig - 18 -)</p>
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[[Category:Startdate|2016-10-17]]
 
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Aktuelle Version vom 23. November 2016, 11:39 Uhr

Sachvortrag:

1. Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 18.05.2015 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0319-01 "Sonnenrain" auf Grundlage des weiterentwickelten städtebaulichen Ent­wurfs des Planungsbüros Schüler Architekten gefasst.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
Am 24.09.2015 war die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellung­nahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Mit Schreiben vom 26.08.2015 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren beteiligt. Der Gemeinderat hat bereits am 07.03.2016 über die vorgebrachten Anregungen entschieden und den in Anlage 9 und Anlage 10 formulierten Abwägungsvorschlägen zu den jeweiligen Stellungnahmen zugestimmt.

3. Teilung des Verfahrensgebiets
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung war deutlich geworden, dass insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Berücksichtigung der Umweltbelange zusätzlichen Aufwand erfordert, da im Plangebiet vorhandene Arten- und Lebensräume noch über eine vollstän­dige Vegetationsperiode erfasst oder nacherhoben werden mussten, bevor abschließend alle notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden konnten. Zudem waren archäologische Voruntersuchungen zur Erkundung potentieller Kulturdenkmale sowie Sondierungen zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchzuführen. Während letztere bereits ohne Befunde abgeschlossen werden konnten, finden Grabungen des Landesamt für Denkmalpflege in den kommenden Wochen statt.

Angesichts dieser Erkenntnisse wurde das Verfahrensgebiet am 07.03.2016 durch Beschluss des Gemeinderats in zwei Bereiche aufgeteilt und zunächst nur der von den o. g. Punkten nicht betroffene Teilbereich 1 mit der äußeren Erschließung öffentlich ausgelegt. Dieser Bebauungsplan Nr. 0319-02 „Sonnenrain - Teilbereich 1“ wurde am 22.06.2016 als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich werden die ersten Entwässerungsleitungen entlang der Bühlertalstraße verlegt, bevor im Frühjahr 2017 der Kreisverkehr als künftige Zufahrt zum Sonnenrain gebaut wird.

4. Umweltbelange
Für den Bebauungsplan Nr. 0319-01 „Sonnenrain - Teilbereich 2“ liegen mittlerweile alle umweltrelevanten Erhebungen und Ausarbeitungen vor, so dass auch die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden konnten (Umweltbericht Anlage 4). Da nicht alle Eingriffe im Plangebiet selbst kompensiert werden können, sind auch Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets erforderlich, um das durch die Bebauung entstehende Defizit von ca. 712.000 Ökopunkten auszugleichen. Der Aus­gleich soll schutzgutübergreifend über die geplante  Renaturierungsmaßnahme am Kocher im Bereich der Weilerwiese erfolgen, aus der laut Fachplanung etwa 825.000 Ökopunkte generiert werden können.

Für die Artengruppe der Vögel und Fledermäuse sind so genannte CEF-Maßnahmen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Da durch den Wegfall einer Scheune und den Verlust von Obstbäumen Fledermausquartiere betroffen sind, ist u. a. der Bau eines kleinen so genannten Artenschutzturms mit Fledermausbrettern, Tagesquartieren und Nistkästen für mehrere Vogelarten im Grünzug zwischen dem Sonnenrain und dem Solpark vorgesehen. Ebenfalls östlich des Baugebiets wird eine Streubstwiese angelegt sowie zwei Feldhecken nördlich des Tafelbergs. Für zwei betroffene Feldlerchenreviere werden an anderer Stelle Lerchenfenster angelegt. Alle Maßnahmen sind vor Eintritt der Eingriffswirkungen durchzuführen.

5. Städtebau
Das im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgestellte städtebauliche Konzept wurde im Laufe der weiteren Bearbeitung im Detail noch einmal weiterentwickelt. Verände­rungen gibt es am zentral gelegenen Nachbarschaftsplatz, an dessen Nordrand nun eine durchgängig viergeschossige Bebauung ermöglicht werden soll. Hier war bislang ein Wechsel zwischen 3- und 4-geschossiger Bebauung vorgesehen. Am westlichen und östlichen Platzende sollen 5-geschossige Eckgebäude städtebauliche Akzente setzen. Indem die Bebauung unmittelbar an den öffentlichen Raum anschließt, können im Erdgeschoss neben Wohnen auch nicht störende Gewerbeeinheiten untergebracht werden als Beitrag für ein lebendiges und urbanes Stadtquartier. Zu diesem Zweck ist eine variable Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt, um entweder erweiterte Erdge­schosshöhen für eine gewerbliche Nutzung oder ein Wohnen im Hochparterre zu ermöglichen. In den zentralen Quartieren sollen alle baurechtlich notwendigen Stell­plätze in Tiefgaragen untergebracht werden, um die Grundstücksflächen zugunsten einer hochwertigen Gestaltung des Wohnumfeldes zu entlasten. Im östlich des Nach­barschaftsplatz gelegenen Baublock wurde die Randbebauung so umgeplant, dass ein zu erhaltender Baum in das städtebauliche Konzept integriert werden konnte. Auch hier soll der westliche Blockrand durchgängig viergeschossig bebaubar sein.
Im nun vorliegende Bebauungplanentwurf mit einem Geltungsbereich von ca. 14 ha sind ca. 10 ha Nettobauland ausgewiesen, auf dem etwa 450 Wohneinheiten entstehen können. Der Anteil an Geschosswohnungen liegt mit ca. 56 % über dem der zurückliegenden großen Baugebiete, so dass der Sonnenrain einen wichtigen Wohnungs-bauschwerpunkt bilden wird. Der zeitgemäße Städtebau soll den Rahmen für ein ansprechendes Angebot an modernen und barrierefreien Wohnungen bieten.

Anlage 1: Städtebaulicher Rahmenplan mit Abgrenzung der Teilbereiche vom 22.09.2016, DIN A3 (Thomas Schüler, Düsseldorf mit faktor grün, Freiburg)
Anlage 2.1: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016, 2 x DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - Zeichnung
Anlage 2.2: Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“ mit Legende vom 05.10.2016, 2 x DIN A3 (KrischPartner, Tübingen) - Legende
Anlage 3: Entwurf Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 05.10.2016 (KrischPartner, Tübingen)
Anlage 4: Entwurf Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan v. 05.10.2016 (faktor grün, Feiburg)
Anlage 5: Verkehrslärmprognose für den Bebauungsplan Sonnenrain Teilbereiche 1+2 vom 18.02.2016 (rw bauphysik, Schwäbisch Hall)
Anlage 6: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Sonnenrain vom 20.11.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 7: Geotechnischer Bericht inkl. abfalltechnischer Vorabdeklaration vom 23.12.2015 (CDM Smith, Crailsheim)
Anlage 8: Untersuchung Sonnenstand zum nördlichen Gebäudebestand v. 04.10.16 (Thomas Schüler, Düsseldorf)
Anlage 9: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Anlage 10: Tabelle Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt anhand beiliegender Präsentation aus, dass man im Bebauungsplan „Sonnenrain - Teilbereich 2“ im Unterschied zur frühzeitigen Beteiligung eine weitere Nachverdichtung vorgenommen hat: Ursprünglich ging man von drei bis vier Geschossen aus, man hat jedoch das Gebot der Nachverdichtung ernst genommen und bis zur Quartiersmitte durchgängig viergeschossige Bebauung vorgesehen. Im Westen und Osten sind die Punkthäuser teilweise fünfgeschossig. Diese Maßnahme soll den urbanen Charakter des Baugebiets unterstreichen.
Zum ersten Mal wurde in Schwäbisch Hall eine Baulinie entlang einer Straße in der Quartiersmitte (N8, N9) festgesetzt, d. h. diese Gebäude werden unmittelbar an den Straßenrand gebaut.

Stadträtin Niemann hinterfragt die Verkehrserschließung.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink verweist auf die Begründung zum Bebauungsplan, Anlage 3.

Stadtrat Bay hinterfragt den Fortbestand der bisher sich auf der Fläche befindlichen Gebäude.

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass diese selbstverständlich Bestandsschutz genießen. Eine spätere mögliche Nutzung wird durch den Bebauungsplan überplant und festgeschrieben.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Dem städtebaulichen Rahmenplan für das geplante Baugebiet „Sonnenrain“ vom 22.09.2016 (Anlage 1) mit den oben beschriebenen Änderungen wird zugestimmt.
     
  2. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird zugestimmt.
     
  3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0319-01 "Sonnenrain Teilbereich 2“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 05.10.2016, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig - 18 -)

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