§ 15 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung, Sanierung Schulzentrum West (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Zusammenhang mit der Sanierung Schulzentrum West, Bauabschnitt IX und X, wurde mit dem Ingenieurbüro Pfähler+Rühl ein Ingenieurvertrag über die Planung der technischem Anlagen abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages sind folgende technische Anlagengruppen:

  • Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
  • Lufttechnische Anlagen
  • Wärmeversorgungsanlagen und
  • Gebäudeautomation  

Das Ingenieurbüro hatte die vergangenen Bauabschnitte bereits planerisch betreut.
Die Vertragssumme beläuft sich auf insgesamt ca. 152.000,- €.

Inzwischen liegt eine 1. AZ in Höhe von rund 92 000 € vor.
Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef  Pelgrim am 22.09.2016 folgende Eilentscheidung:

Die Vergabe von planerischen Leistungen für den Bauabschnitt IX und X bei der Sanierung Schulzentrum West, erfolgt an die Firma Pfähler+Rühl in Höhe von ca. 152.000,- €.   
Die geprüfte 1. AZ in Höhe von rund 92 000 € wird vertragsgemäß ausbezahlt.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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