§ 199 - Annahme von Spenden (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe Spendenliste

Stadträtin Jörg-Unfried macht zur Spenden Nr. 15 (Elternspende/ Indienaustausch Flüge Begleitlehrer) in Höhe von 3.006 € an den Fachbereich Jugend, Schule & Soziales Einwände geltend: Das Land hat die Finanzierung von Lehrerflügen zum Schüleraustausch nach Indien durch die Eltern untersagt. Es könnte hier der Tatbestand der Vorteilsnahme im Amt greifen. Mit einer Spende der Eltern an die Stadt und die Weiterreichung dieser Mittel an die Schule über den Schulträger wird die Landesvorgabe umgangen, was Konsequenzen zur Folge haben könnte.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass diese Praxis mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, d. h. der Aufsichtsbehörde, abgestimmt wurde. Einer Spendenannahme durch den Gemeinderat steht nichts entgegen.

Stadträtin Jörg-Unfried rät den Gremienmitglieder, die Spende nicht anzunehmen, da eine Beurteilung des Regierungspräsidiums nicht mit einer strafrechtlichen Beurteilung gleichzusetzen ist.

Beschluss:

Die vorgelegten Spenden im Zeitraum 05.08. - 30.09.2016 werden mit Dank angenommen.
Gegen die Spende Nr. 15 (Elternspende) in Höhe von 3.006 € für den Indienaustausch Flüge Begleitlehrer werden Einwände erhoben.
(1 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen)

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