§ 196 - Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwäbisch Hall (ungeprüfte Fassung) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Oktober 2016, 11:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2015 informiert die Verwaltung den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Haushaltswirtschaft des Jahres 2015 sowie der wirtschaftlichen Lage der Stadt Schwäbisch Hall vor der endgültigen Prüfung durch den Fachbereich Revision.

Der Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2015 wurde wie im Vorjahr gestrafft, sodass gemäß der Mindestanforderung nach § 51 GemHVO Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen nur noch auf Ebene der Teilhaushalte dargestellt werden. Die Gliederung gestaltet sich somit wie folgt:

  • Rechenschaftsbericht gemäß § 54 GemHVO, inklusive Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung,
  • Anhang gemäß § 53 GemHVO und
  • Anlagen zum Anhang gemäß § 95 Abs. 3 GemO und § 55 GemHVO.

Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung ist seit der Umstellung auf die Doppik das ausschlaggebende Beurteilungsinstrument für die Leistungsfähigkeit der Stadt.

Das Gesamtergebnis des Jahres 2015 beläuft sich auf 620.740,87 €, das sich aus einem ordentlichen Ergebnis von - 1.409.979,41 € und einem Sonderergebnis von 2.030.720,28 € zusammensetzt. Dies bedeutet im Vergleich zur Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung von 3.866.001,87 €.

Bei den Gewerbesteuereinnahmen wurden mit 30,80 Mio. € 3,70 Mio. € weniger vereinnahmt als veranschlagt. Die Mindereinnahmen hieraus konnten durch Mehreinnahmen bei den anderen Steuerarten, vor allem bei den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer (+ 2,76 Mio. €) und an der Umsatzsteuer (+ 0,89 Mio. €) sowie der Vergnügungssteuer (+ 0,60 Mio. €) und der Grundsteuer (+ 0,35 Mio. €) ausgeglichen werden, sodass für das Jahr 2015 der Bereich Steuern und Abgaben in Summe mit einem positiven Ergebnis von 65,24 Mio. € (+ 0,98 Mio. €) abgeschlossen werden konnte.

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1,41 Mio. € wird durch entsprechende Rücklagenentnahme aus der „Rücklage des ordentlichen Ergebnisses“ ausgeglichen.
Das Sonderergebnis mit einem positiven Saldo von 2,03 Mio. € entstand im Wesentlichen durch Grundstücksveräußerungserlöse abzüglich den jeweiligen Buchwerten der Anlagenbuchhaltung. Der Überschuss wird der „Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses“ zugeführt.

Die detaillierte Wiedergabe der Entwicklung und Resultate des Ergebnishaushalts sind im Jahresabschluss auf den Seiten 6 bis 14 sowie 20 bis 45 dargestellt.

Finanzrechnung:
Aus der laufenden Verwaltungstätigkeit konnte ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 3,23 Mio. € (Plan: 0,33 Mio. €) generiert werden.

Dieser stand gemeinsam mit Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (2,18 Mio. €), Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten (1,19 Mio. €), sowie den Erlösen aus Sachvermögensveräußerungen (5,68 Mio. €) für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung.

Im Jahr 2015 wurden insbesondere folgende Investitionsauszahlungen getätigt:

Hochbaumaßnahmen:

4,85 Mio. €

Tiefbaumaßnahmen:

4,53 Mio. €

Erwerb von Finanzvermögen:

2,32 Mio. €

Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen:

1,92 Mio. €

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden:

1,80 Mio. €

Erwerb von beweglichen Sachvermögen:

0,37 Mio. €

Der Zahlungsmittelbedarf zum Abschluss der Finanzrechnung beträgt 3,33 Mio. €, wodurch sich der Endbestand an Zahlungsmitteln auf 47,86 Mio. € verringert.

Die detaillierte Gesamtfinanzrechnung ist im Jahresabschluss dargestellt. Ferner werden die einzelnen investiven Maßnahmen der jeweiligen Teilhaushalte zugeordnet erläutert.

Das negative ordentliche Jahresergebnis in Höhe von 1,41 Mio. € zeigt, dass das Aufgabenspektrum der Stadt Schwäbisch Hall aktuell nicht mit den erzielten Einnahmen geleistet werden kann.

Die Ersatzinvestitionen sind bereits zu umfangreich, um aus dem erzielten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit getätigt zu werden. Zusätzliche Erweiterungsinvestitionen müssen aus Erlösen der Grundstücksveräußerungen oder der noch vorhandenen Liquidität bewältigt werden. 

Anlage 1: Jahresabschluss 2015
Anlage 2: Präsentation

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert anhand beiliegender Zusammenfassung. Er teilt mit, dass der Jahresabschluss 2015 mit einem Fehlbetrag von 1,4 Mio. € schließt. Das Problem ist, dass die Stadt ihre Investitionen nicht aus den laufenden Einnahmen bestreiten kann. Die Stadt hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet darum, eindeutig klar zu stellen, ob die Infrastruktur durch die Abschreibungen erhalten bleiben kann.

Stadtrat Kaiser möchte den Fehlbetrag von 1,4 Mio. € relativieren. Lässt man das Sonderergebnis außer acht, so hat die Stadt mit 3,8 Mio. € besser abgeschlossen als erwartet. Im Übrigen kann - sollten die Einnahmen nicht ausreichen - an der Gebührenschraube gedreht werden.

Stadtrat Weber widerspricht seinem Vorredner: Er möchte die Situation nicht schön reden. Obwohl es im Jahr 2015 3 Mio. € Mehreinnahmen gegeben hat, schließt das Jahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,4 Mio. €. Der Rahmen für Personalkosten wurde nicht ausgeschöpft und die Stadt schiebt Ermächtigungsübertragungen (Zahlungsverpflichtungen für die nächsten Jahre) in Höhe von 3 Mio. € vor sich her.

Der ungeprüfte Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall zum 31.12.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Im Budget 44410000 – „Steuerliche Aufwendungen“ kam es zu einer Mittelüberschreitung in Höhe von 9.401,33 €. Diese werden überplanmäßig bereitgestellt.
Der ungeprüfte Jahresabschluss 2015 der Stadt Schwäbisch Hall wird dem Fachbereich Revision zur Prüfung übergeben.

Meine Werkzeuge