9326733/meetingminutes/13630492/paragraph

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Mit Beschluss des Gemeinderates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/8132098/meetingminutes/8132225/paragraph 29.07.2015] wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder in der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.</p>
 
Mit Beschluss des Gemeinderates vom [http://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/8132098/meetingminutes/8132225/paragraph 29.07.2015] wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen f&uuml;r Kinder in der Stadt Schw&auml;bisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.</p>
 
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Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigef&uuml;gten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe &uuml;berf&uuml;hrt.</p>
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Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigef&uuml;gten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe &uuml;berf&uuml;hrt.<br />
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Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Entgelte von 15 %.<br />
Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Entgelte von 15%.</p>
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Weiterhin wurde eine j&auml;hrliche Anpassung zum 01.09. an die tats&auml;chlich geltenden Betriebskosten beschlossen.</p>
 
Weiterhin wurde eine j&auml;hrliche Anpassung zum 01.09. an die tats&auml;chlich geltenden Betriebskosten beschlossen.</p>
 
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Landesweit werden durch die kommunalen und die kirchlichen Landesverb&auml;nde nach wie vor 20% angestrebt.</p>
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Landesweit werden durch die kommunalen und die kirchlichen Landesverb&auml;nde nach wie vor 20 % angestrebt.<br />
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Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten Entgelten wird jedoch voraussichtlich nur eine Kostendeckung durch Elternbeitr&auml;ge von knapp 11 % erreicht. Gr&uuml;nde sind die sehr starken Tariferh&ouml;hungen im Erzieherbereich und die - entgegen der urspr&uuml;nglichen Annahme - deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.</p>
 
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Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten Entgelten wird jedoch voraussichtlich nur eine Kostendeckung durch Elternbeitr&auml;ge von knapp 11% erreicht.</p>
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Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % w&uuml;rde eine Entgelterh&ouml;hung von &uuml;ber 40 % in einem Schritt bedeuten. Dies w&auml;re jedoch aus Sicht der Verwaltung eine zu starke Belastung der Eltern.<br />
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Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen, schl&auml;gt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 12 % anzustreben.</p>
Gr&uuml;nde sind die sehr starken Tariferh&ouml;hungen im Erzieherbereich und die - entgegen der urspr&uuml;bglichen Annahme - deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.</p>
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Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15% w&uuml;rde eine Entgelterh&ouml;hung von &uuml;ber 40% in einem Schritt bedeuten. Dies w&auml;re jedoch aus Sicht der Verwaltung eine zu starke Belastung der Eltern.</p>
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Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen, schl&auml;gt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 12% anzustreben.</p>
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F&uuml;r die Regelbetreuung eines Kita-Kindes &Uuml;3 (6 Std t&auml;gl.)<br />
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F&uuml;r die Regelbetreuung eines Kita-Kindes &Uuml;3 (6 Std. t&auml;gl.) bedeutet dies eine Steigerung von bisher 99 &euro; um 13 &euro; auf 112 &euro; pro Monat.</li>
bedeutet dies eine Steigerung von bisher 99 &euro; um 13 &euro; auf 112 &euro; pro Monat.<br />
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Die t&auml;gliche 6 Stunden-Betreuung eines unter dreij&auml;hrigen Kindes U3<br />
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Die t&auml;gliche 6 Stunden-Betreuung eines unter dreij&auml;hrigen Kindes U3</li>
erh&ouml;ht sich von bisher 222 &euro; um 27 &euro; auf 249 &euro; pro Monat.</li>
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Diese Betr&auml;ge gelten immer nur f&uuml;r das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die H&auml;lfte, unabh&auml;ngig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.</p>
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erh&ouml;ht sich von bisher 222 &euro; um 27 &euro; auf 249 &euro; pro Monat.</p>
 
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Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den st&auml;dtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 m&uuml;ssen jedoch lediglich 46% der Kinder den vollen Beitrag bezahlen.</p>
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Diese Betr&auml;ge gelten immer nur f&uuml;r das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die H&auml;lfte - unabh&auml;ngig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.</p>
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Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den st&auml;dtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 m&uuml;ssen jedoch lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag bezahlen.</p>
 
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Die Betr&auml;ge der einzelnen Bausteine wurden, wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.</p>
 
Die Betr&auml;ge der einzelnen Bausteine wurden, wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.</p>
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Die Ortschaftsr&auml;te werden entsprechend informiert.</p>
 
Die Ortschaftsr&auml;te werden entsprechend informiert.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:250-16_Anlage.pdf{{!}}Elternbeitr&auml;ge/ Vorschlag neu ab 01.01.2017]]<br />
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Anlage:&nbsp;[[Media:250-16_Anlage.pdf{{!}}Elternbeitr&auml;ge/ Vorschlag neu ab 01.01.2017]]<br />
Anlage 2:&nbsp;[[Media:250-16_AntragSchorpp.pdf{{!}}Antrag StR Schorpp]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf den Beschluss des Gemeinderats vom 13.07.2015; damals wurde die Systematik der Kindergartenentgelte neu geregelt. Es wurde ein 50 %iger Kinderbonus eingef&uuml;hrt. Ber&uuml;cksichtigt werden nicht mehr nur die Kinder einer Familie in der Kita, sondern alle Kinder. Als Zielkorridor der Kostendeckung durch Elternbeitr&auml;ge wurden 15 % festgelegt. Heute muss festgestellt werden, dass eine 15 %ige Kostendeckung nicht erreicht wurde; die Kostendeckung betr&auml;gt derzeit 11 %. Trotzdem geht das Land im Rahmen des Finanzausgleichs von einer Kostendeckung in H&ouml;he von 20 % aus. Die 15 %ige Kostendeckung konnte aufgrund gestiegener Ausgaben (Tarifvertrag) nicht erreicht werden. Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim schl&auml;gt vor, in einem kleinen Schritt die Kostendeckung um einen Prozentpunkt auf 12 % zu erh&ouml;hen - dies bedeutet jedoch trotzdem eine Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung von 13 &euro; f&uuml;r das 1. Kind in der Regelbetreuung, was 12,8 % entspricht.</p>
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<u>Stadtrat Schorpp</u> &auml;u&szlig;ert sich entsprechend der [[Media:250-16_AntragSchorpp.pdf{{!}}Anlage]]. Er stellt den <strong>Antrag</strong>, den Satz &bdquo;Die Erreichung der 15 %igen Kostendeckung durch Elternentgelte wird fr&uuml;hstens in f&uuml;nf Jahren abgeschlossen sein&ldquo; in den Beschluss mit aufzunehmen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Schmalzriedt</u> und ihre Fraktion m&ouml;chte dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung folgen. Sie <strong>beantragt</strong>, zur Neuberechnung ab 01.09.2017 das neue Modell &bdquo;Komplette Kostenbefreiung bei einer Nutzung von 4 Stunden&ldquo; durchzurechnen und die Auswirkungen darzustellen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> m&ouml;chte an der im Juli 2015 beschlossenen, einheitlichen Systematik bleiben. Er hofft nach wie vor darauf, dass das Land einsieht, dass auch die Kinderbetreuung zur Bildung geh&ouml;rt und die Kosten hierf&uuml;r &uuml;bernimmt.</p>
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<u>Stadtrat Baumann</u> m&ouml;chte den <strong>Antrag</strong> seiner Fraktionskollegin Schmalzriedt als <strong>Pr&uuml;fungsauftrag</strong> verstanden wissen. An der Systematik selbst soll nichts ver&auml;ndert werden.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> m&ouml;chte keine weitere Erh&ouml;hung zum 01.01.2017. Es wurde erst vor einem Jahr nicht unerheblich erh&ouml;ht.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Striebel</u> w&uuml;rdigt die ma&szlig;volle Anhebung des Elternanteils - von 15 % ist man noch weit entfernt.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> h&auml;lt ein kostenfreies Angebot von 4 Stunden Betreuung t&auml;glich f&uuml;r nicht mit dem bisherigen System vereinbar.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> m&ouml;chte den Pr&uuml;fungsauftrag der FWV-Fraktion aufnehmen. Er h&auml;lt jedoch den Steuerungseffekt hierdurch f&uuml;r marginal, da bereits 98 - 99 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren eine Kindertageseinrichtung besuchen. Dar&uuml;ber hinaus bekr&auml;ftigt er den Zielkorridor einer Kostenbeteiligung der Eltern in H&ouml;he von 15 %. Er m&ouml;chte jedoch <strong>keinen</strong> Automatismus in der Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung. Er macht nochmals darauf aufmerksam, dass der Abmangel im Kitabereich bereits 7,2 Mio. &euro; betr&auml;gt.</p>
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<u>Stadtrat Schorpp</u> korrigiert: Ein Automatismus in der Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung war im Juli 2015 durchaus vorgesehen. Er wird mit der Verwaltungsvorlage stimmen, falls der Oberb&uuml;rgermeister zusichert, dass die Kostendeckung der Eltern in H&ouml;he von 15 % fr&uuml;hestens in f&uuml;nf Jahren - gerne aber auch sp&auml;ter - erreicht werden.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> best&auml;tigt den Automatismus in der Beschlusslage aus dem Jahre 2015, er m&ouml;chte jedoch davon abweichen, weshalb eine neue Sitzungsvorlage vorgelegt wurde.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf von Westerholt</u> m&ouml;chte nicht jedes Jahr erneut &uuml;ber den Kostendeckungsgrad der Kindergartenentgelte diskutieren - er bevorzugt einen Automatismus.</p>
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<u>Stadtrat Rempp</u> hat sich bereits 2015 gegen eine 15 %ige Erh&ouml;hung des Kindergartenbeitrags f&uuml;r Einzelkinder ausgesprochen. Nun soll erneut um 13 % f&uuml;r Einzelkinder erh&ouml;ht werden - dies ist entschieden zu viel. Er wird gegen diesen Beschlussantrag stimmen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> entgegnet, dass sich die Erh&ouml;hung f&uuml;r eine Vielzahl von Kindern mit Geschwisterkindern ins Gegenteil verkehrt hat.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> bef&uuml;rchtet, dass ein vierst&uuml;ndiges, kostenfreies Angebot den besser verdienenden Eltern zugute kommt, wo hingegen finanziell weniger gut gestellte Eltern dies mit zu finanzieren haben. Er bittet, auch diesen Aspekt in den Pr&uuml;fauftrag mit einzubeziehen.</p>
 
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sichert zu, dass eine j&auml;hrliche Anpassung der Elternentgelte in den kommenden Jahren in kleinen, moderaten Schritten erfolgt.<br />
 
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sichert zu, dass eine j&auml;hrliche Anpassung der Elternentgelte in den kommenden Jahren in kleinen, moderaten Schritten erfolgt.<br />
 
Die angestrebte Kostendeckung durch Elternentgelte in H&ouml;he von 15 % wird nicht vor 2021 umgesetzt werden.<br />
 
Die angestrebte Kostendeckung durch Elternentgelte in H&ouml;he von 15 % wird nicht vor 2021 umgesetzt werden.<br />
Die Auswirkungen eines 4-st&uuml;ndigen, kostenfreien Betreuungsangebots werden in p&auml;dagogischer und finanzieller Hinsicht gepr&uuml;ft. Ebenso wird der Bedarf der Eltern untersucht. &Uuml;ber das Ergebnis wird im Gemeinderat berichtet.</p>
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2016, 12:17 Uhr

Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.07.2015 wurden die Elternentgelte der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Schwäbisch Hall zum 01.01.2016 neu geregelt.

Die zuvor sehr uneinheitlichen Entgelte wurden in die in der Anlage beigefügten Tarife auf der Basis der Kosten pro Platz und Stufe überführt.
Zielsetzung der Neuregelung ist ein Deckungsbeitrag durch Entgelte von 15 %.
Weiterhin wurde eine jährliche Anpassung zum 01.09. an die tatsächlich geltenden Betriebskosten beschlossen.

Landesweit werden durch die kommunalen und die kirchlichen Landesverbände nach wie vor 20 % angestrebt.
Mit den zum 01.01.2016 festgesetzten Entgelten wird jedoch voraussichtlich nur eine Kostendeckung durch Elternbeiträge von knapp 11 % erreicht. Gründe sind die sehr starken Tariferhöhungen im Erzieherbereich und die - entgegen der ursprünglichen Annahme - deutlich geringere Anzahl von Vollzahlern nach der neuen Tarifstruktur.

Eine Anhebung der Elternbeteiligung auf 15 % würde eine Entgelterhöhung von über 40 % in einem Schritt bedeuten. Dies wäre jedoch aus Sicht der Verwaltung eine zu starke Belastung der Eltern.
Um die Haushaltsunterdeckung nicht noch weiter absinken zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, auf Basis der aktuellen Kosten eine Kostendeckung durch Elternentgelte von 12 % anzustreben.

  • Für die Regelbetreuung eines Kita-Kindes Ü3 (6 Std. tägl.) bedeutet dies eine Steigerung von bisher 99 € um 13 € auf 112 € pro Monat.
  • Die tägliche 6 Stunden-Betreuung eines unter dreijährigen Kindes U3

erhöht sich von bisher 222 € um 27 € auf 249 € pro Monat.

Diese Beträge gelten immer nur für das 1. Kind einer Familie. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte - unabhängig davon, ob noch andere Kinder aktuell eine Einrichtung besuchen.

Nach einer Auswertung der Entgelte der Kinder in den städtischen Tageseinrichtungen vom Juni 2016 müssen jedoch lediglich 46 % der Kinder den vollen Beitrag bezahlen.

Die Beträge der einzelnen Bausteine wurden, wie in der Anlage dargestellt, entsprechend angepasst.

Die Ortschaftsräte werden entsprechend informiert.

Anlage: Elternbeiträge/ Vorschlag neu ab 01.01.2017
 

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf den Beschluss des Gemeinderats vom 13.07.2015; damals wurde die Systematik der Kindergartenentgelte neu geregelt. Es wurde ein 50 %iger Kinderbonus eingeführt. Berücksichtigt werden nicht mehr nur die Kinder einer Familie in der Kita, sondern alle Kinder. Als Zielkorridor der Kostendeckung durch Elternbeiträge wurden 15 % festgelegt. Heute muss festgestellt werden, dass eine 15 %ige Kostendeckung nicht erreicht wurde; die Kostendeckung beträgt derzeit 11 %. Trotzdem geht das Land im Rahmen des Finanzausgleichs von einer Kostendeckung in Höhe von 20 % aus. Die 15 %ige Kostendeckung konnte aufgrund gestiegener Ausgaben (Tarifvertrag) nicht erreicht werden. Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, in einem kleinen Schritt die Kostendeckung um einen Prozentpunkt auf 12 % zu erhöhen - dies bedeutet jedoch trotzdem eine Gebührenerhöhung von 13 € für das 1. Kind in der Regelbetreuung, was 12,8 % entspricht.

Stadtrat Schorpp äußert sich entsprechend der Anlage. Er stellt den Antrag, den Satz „Die Erreichung der 15 %igen Kostendeckung durch Elternentgelte wird frühstens in fünf Jahren abgeschlossen sein“ in den Beschluss mit aufzunehmen.

Stadträtin Schmalzriedt und ihre Fraktion möchte dem vorgelegten Vorschlag der Verwaltung folgen. Sie beantragt, zur Neuberechnung ab 01.09.2017 das neue Modell „Komplette Kostenbefreiung bei einer Nutzung von 4 Stunden“ durchzurechnen und die Auswirkungen darzustellen.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte an der im Juli 2015 beschlossenen, einheitlichen Systematik bleiben. Er hofft nach wie vor darauf, dass das Land einsieht, dass auch die Kinderbetreuung zur Bildung gehört und die Kosten hierfür übernimmt.

Stadtrat Baumann möchte den Antrag seiner Fraktionskollegin Schmalzriedt als Prüfungsauftrag verstanden wissen. An der Systematik selbst soll nichts verändert werden.

Stadträtin Bergmann möchte keine weitere Erhöhung zum 01.01.2017. Es wurde erst vor einem Jahr nicht unerheblich erhöht.

Stadträtin Striebel würdigt die maßvolle Anhebung des Elternanteils - von 15 % ist man noch weit entfernt.

Stadtrat Kaiser hält ein kostenfreies Angebot von 4 Stunden Betreuung täglich für nicht mit dem bisherigen System vereinbar.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte den Prüfungsauftrag der FWV-Fraktion aufnehmen. Er hält jedoch den Steuerungseffekt hierdurch für marginal, da bereits 98 - 99 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren eine Kindertageseinrichtung besuchen. Darüber hinaus bekräftigt er den Zielkorridor einer Kostenbeteiligung der Eltern in Höhe von 15 %. Er möchte jedoch keinen Automatismus in der Gebührenerhöhung. Er macht nochmals darauf aufmerksam, dass der Abmangel im Kitabereich bereits 7,2 Mio. € beträgt.

Stadtrat Schorpp korrigiert: Ein Automatismus in der Gebührenerhöhung war im Juli 2015 durchaus vorgesehen. Er wird mit der Verwaltungsvorlage stimmen, falls der Oberbürgermeister zusichert, dass die Kostendeckung der Eltern in Höhe von 15 % frühestens in fünf Jahren - gerne aber auch später - erreicht werden.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt den Automatismus in der Beschlusslage aus dem Jahre 2015, er möchte jedoch davon abweichen, weshalb eine neue Sitzungsvorlage vorgelegt wurde.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt möchte nicht jedes Jahr erneut über den Kostendeckungsgrad der Kindergartenentgelte diskutieren - er bevorzugt einen Automatismus.

Stadtrat Rempp hat sich bereits 2015 gegen eine 15 %ige Erhöhung des Kindergartenbeitrags für Einzelkinder ausgesprochen. Nun soll erneut um 13 % für Einzelkinder erhöht werden - dies ist entschieden zu viel. Er wird gegen diesen Beschlussantrag stimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim entgegnet, dass sich die Erhöhung für eine Vielzahl von Kindern mit Geschwisterkindern ins Gegenteil verkehrt hat.

Stadtrat Sakellariou befürchtet, dass ein vierstündiges, kostenfreies Angebot den besser verdienenden Eltern zugute kommt, wo hingegen finanziell weniger gut gestellte Eltern dies mit zu finanzieren haben. Er bittet, auch diesen Aspekt in den Prüfauftrag mit einzubeziehen.

Beschluss:

Zum 01.01.2017 werden die Elternentgelte für die Tageseinrichtungen für Kinder auf der Basis einer 12 %igen Kostendeckung festgesetzt.
(22 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

Oberbürgermeister Pelgrim sichert zu, dass eine jährliche Anpassung der Elternentgelte in den kommenden Jahren in kleinen, moderaten Schritten erfolgt.
Die angestrebte Kostendeckung durch Elternentgelte in Höhe von 15 % wird nicht vor 2021 umgesetzt werden.
Die Auswirkungen eines vierstündigen, kostenfreien Betreuungsangebots werden in pädagogischer und finanzieller Hinsicht geprüft. Ebenso wird der Bedarf der Eltern untersucht. Über das Ergebnis wird im Gemeinderat berichtet.

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