§ 187 - Baumaßnahme Weilertunnel; hier: Aktueller Planungsstand, Bereitstellung zusätzlicher Planungsmittel (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Entwurfsplanung für den Tunnel und die Vorfelder abzuschließen und die Ausführungsplanung einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung durchzuführen.

Am 13.06.2016 wurde der Bau- und Planungsausschuss zuletzt über den Stand der Vergabe von Planungsleistungen informiert. Bis zu diesem Stichtag waren Aufträge im Umfang von 761.256,77 € erteilt worden, für weitere Leistungen standen im HH-Plan noch 132.363,22 € zur Verfügung.

Zwischenzeitlich wurden die im Juni bereits angekündigten weiteren Planungsleistungen beauftragt, wie zusätzliche Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Heimbachverdohlung, dem Abbruch der Gebäude Stuttgarter Straße 7 (Club alpha) und Johanniterstraße 1 und 25 sowie die baugestalterische Beratung durch ein auf Verkehrsbauwerke spezialisiertes Architekturbüro.

Damit sind die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bis auf einen Restbetrag von ca. 9.000 € gebunden. Allerdings ist erkennbar, dass weitere Mittel erforderlich sein werden. U.a. hat BUNG Ingenieure im Rahmen von Vertragsprüfungen festgestellt, dass ein Auftrag aus dem Jahr 2008 noch nicht vollständig abgerechnet wurde, so dass hier noch eine Forderung von ca. 106.000 € im Raum steht. Wegen der Komplexität des Vorhabens und dem damit verbundenen zusätzlichen Koordinationsaufwand, dem Erfordernis zusätzlicher Ausschreibungen wie Rodungsarbeiten und Beweissicherungsmaßnahmen sowie durch Überarbeitungen des Tunnelentwurfs aufgrund von Vorgaben aus den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel (RABT 2016) wurde zudem ein umfangreiches Nachtragsangebot über Zusatzleistungen vorgelegt, welches zur Zeit geprüft wird.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf weitere ggf. erforderliche Leistungen sollten unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 78720000 zusätzlich 500.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Anlage: 1. Seite Präsentation (komplette Präsentation aufgrund der Datenmenge online nicht vorhanden)

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass bereits umfangreiche Vorplanungen über einen langen Zeitraum vorgenommen wurden. 3 % der Bausumme werden als Planungsleistungen vom Bund erstattet. Da die Planungsleistungen heute einen weitaus größeren Umfang einnehmen als 1968 vorhersehbar war (z. B. Untersuchung der Fledermaus-Population) werden diese 3 % der Bausumme für Planungsleistungen nicht ausreichen. Die Verwaltung ist bestebt, in nächster Zeit eine Zusammenstellung zu fertigen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass zwar Vorplanungen vorhanden sind, jedoch die Ausführungsplanung noch erarbeitet werden muss. Aufgrund des Artenschutzgutachtens hat sich ergeben, dass der sog. „Fledermaustrog“ gebaut werden muss - diese Maßnahme war in den bisherigen Planungsmaßnahmen nicht enthalten.
Im Jahr 2017 werden die Vorfeldmaßnahmen getroffen; der eigentliche Tunnelbau beginnt erst ab 2018. Dies hat eine viermalige Verlagerung der Stuttgarter Straße zur Folge.

- Stadtrat Sakellariou ab 18.20 Uhr anwesend -

Im November 2016 werde die Bürgerschaft und insbesondere die Anliegenden in einer Informationsveranstaltung unterrichtet. Noch in diesem Jahr wird die Baufeldfreimachung und die Rodung der Flächen erfolgen.
Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bittet um Freigabe der zusätzlichen Planungsmittel, da die Vergabe der nächsten Aufgaben unmittelbar bevorsteht.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt fordert eine Gesamtplanung. Man sollte hierin auch unbedingt den Nutzen bzw. den Mehrwert der Katharinenvorstadt erkennen können.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bestätigt: Der Tunnel ist der Schlüssel für die Aufwertung der Weilervorstadt. Aus personellen Kapazitäten kann der Städtebau erst nach Abschluss der Planungsarbeiten erfolgen. Wie bereits ausgeführt, soll nach Abschluss der Planungsarbeiten das Projekt auf den Bund - respektive das Regierungspräsidium - übergeben werden. Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink möchte aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Projekts einen städtebaulichen Wettbewerb durchführen. Der zeitliche Ablauf des Tunnelprojekts bietet den Stadtplanenden genügend Zeit und Raum, einen Mehrwert für die Weiler- bzw. Katharinenvorstadt zu erarbeiten. Darüber hinaus müssen im Bereich der Johanniterstraße umfangreiche Instandsetzungsarbeiten der Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke erfolgen.

Oberbürgermeister Pelgrim bekräftigt, dass nicht nur die Weiler- sondern auch Katharinenvorstadt Nutznießer dieses Projektes sein werden. Auch er sieht in der Folgeaufgabe (Städtebau) die eigentliche Hauptaufgabe mit Vorteilen für die Weiterentwicklung Schwäbisch Halls.

Beschluss:

Für Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Weilertunnels werden unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 78720000 überplanmäßig weitere 500.000 € zur Verfügung gestellt.
(25 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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