§ 182/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Künftige Nutzung des Emil-Schmidt-Hauses, Brückenhof 4 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass die Nutzung des Emil-Schmidt-Hauses öffentlich ausgeschrieben wurde. Es sind sechs Bewerbungen eingegangen; den Zuschlag erhielt Frau Andrea Rekšans von der Haller Akademie der Künste. Sie besitzt selbst eine kleine Schmiede; die Nutzung besteht aus einem Wohnrecht und aus der Pflege des Nachlasses von Emil Schmidt. Diese beiden Bereiche wurden getrennt: Schmiedekurse im Emil-Schmidt-Haus werden über die VHS ausgeschrieben und beworben, Besichtigungen erfolgen im Rahmen einer Stadtführung, buchbar über den Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall.

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