§ 171 - Bebauungsplan „Wolfsbühl“, Kreuzäcker; hier: Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 18.12.2013 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0142-07 "Wolfsbühl" auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfs des Büros mquadrat vom 06.12.2013 gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Mit amtlicher Bekanntmachung vom 26.02.2014 wurde die Öffentlichkeit zu einer Infor­mationsveranstaltung am 06.03.2014 in der Grundschule Kreuzäcker eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger teil und nutzten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Im Zeitraum nach der Veranstaltung gingen weitere schriftliche Stellungnahmen bei der Verwaltung ein. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.05.2014 frühzeitig am Verfahren beteiligt. Die Wertung aller Stellungnahmen erfolgt in der anliegenden Tabelle „Abwägungsvorschlag“.

In Folge der Stellungnahmen und Anregungen wurden ergänzende Untersuchungen und Gutachten erstellt, deren Ergebnisse und Erkenntnisse in ein überarbeitetes städtebauliches Konzept eingearbeitet wurden, das am 29.02.2016 im Bau- und Planungsausschuss sowie am 07.03.2016 im Gemeinderat vorgestellt und beschlossen wurde (ausführliche Erläuterung vgl. Ratsinfo § 59).

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans wurde der Geltungsbereich angepasst und das städtebauliche Konzept noch einmal modifiziert. Im Inneren der durch die geplante Erschließungsstraße definierten Quartiere sollen anstelle einer bis zu dreigeschossigen Bebauung Gebäude- und Wandhöhen für eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt werden. Eine umlaufende Baugrenze erlaubt eine flexible Grundstücksaufteilung mit dem Ziel einer Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung.

Um ein angemessenes Angebot an Geschosswohnungen im Plangebiet realisieren zu können, wurde das Baufeld im nördlichen Planbereich nach Norden erweitert, um dort drei statt bisher zwei dreigeschossige Punkthäuser zu ermöglichen, die an dieser Stelle einen Übergang zu den benachbarten Gebäudehöhen der bestehenden Bebauung bilden.
Neben städtebaulichen Erwägungen in Bezug auf den Bestand und die Ortsrandlage reagiert die HGE mit diesen Änderungen auch auf die aktuelle Nachfrage bei Baugrund­stücken. Während im nahe gelegenen Baugebiet Sonnenrain der Anteil an Flächen für Geschoss­wohnungsbau mit Blick auf Städtebau und Nachfrage erhöht wurde, zeichnet sich für das Baugebiet Wolfsbühl ein starkes Interesse an Grundstücken für Einzel- und Doppelhäuser ab. Im Bebauungsplan ist die Aufteilung des Plangebiets in ca. 30 Grundstücke vorgesehen. 

Anlage 1: Städtebauliches Konzept
Anlage 2: Abwägungsvorschlag frühzeitige Beteiligung, Tabelle vom 06.09.2016
Anlage 3: Lageplan B-Plan vom 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Begründung vom 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 5: Textteil und Örtliche Bauvorschriften 06.09.2016 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 6: Verkehrsgutachten vom 22.02.2016 (BrennerPlan GmbH, Stuttgart)
Anlage 7: Hindernisanalyse ausgewiesener Baugebiete im Bereich des Flugplatzes SHA-Hessental vom 09.10.2015 (GfL Gesellschaft für Luftverkehrsforschung, Dresden)
Anlage 8: Ermittlung der zu erwartenden Fluglärmimmissionen für das Plangebiet Wolfsbühl vom 25.09.2015 (Kurz und Fischer, Winnenden)
Anlage 9: Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen zum B-Plan Wolfsbühl vom 11.02.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 10: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum B-Plan Wolfsbühl vom 22.07.2016 (Gekoplan, Oberrot)
Anlage 11: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung und Grünordnungsplan vom 06.09.2016 (Gundelfinger Traub, Schwäbisch Hall)

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert, dass das städtebauliche Konzept verändert wurde. Im Osten und im inneren Bereich wird es eine niedrige Bebauung geben (zweigeschossig, Einfamilien-, Reihen- und Doppelhäuser), im Norden wurde ein weiteres Stadthaus aufgenommen. Insgesamt befinden sich dort drei dreigeschossige Stadthäuser; die obere Kante ist max. auf 12 m festgelegt. Durch die zusätzliche Aufnahme eines Stadthauses bleibt die Wohndichte im Vergleich zur vorjährigen Planung gleich. Das Verkehrsgutachten hat ergeben, dass Gmelin- bzw. Komberger Weg (Erschließung) die maximale Verkehrsbelastung zu einer Spitzenstunde von 22 - 25 Fahrzeugen bewältigen können.

Stadtrat Baumann erinnert daran, dass ursprünglich daran gedacht war, das gesamte Gelände mit Hochschulbauten zu bebauen; jetzt hat man sich zu einer maßvollen Bebauung mit Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäusern entschieden. Den Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner wurde ausreichend Rechnung getragen.

Stadtrat Sakellariou plädiert für eine dichtere Bebauung, damit die an sich wertvollen Flächen optimal genutzt werden.

Stadträtin Herrmann möchte angesichts des neuen Baugebiets Sonnenrain in Hessental auf das Baugebiet Wolfsbühl komplett verzichten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Dem städtebaulichen Konzept für das geplante Baugebiet „Wolfsbühl“ entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 24.02.2016 wird mit den oben beschriebenen Änderungen zugestimmt.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“ wird gemäß dem Übersichtsplan (Anlage 3) vom 06.09.2016 geändert.
  3. Über die vorgebrachten Anregungen wird wie in der beigefügten Darstellung erläutert entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen (Anlage 2) zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  4. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umwelt­bericht, jeweils vom 06.09.2016, wird zugestimmt.
  5. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0142-07 „Wolfsbühl“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 06.09.2016, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

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