§ 169 - Baumaßnahme Weilertunnel; hier: Aktueller Planungsstand, Bereitstellung zusätzlicher Planungsmittel (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß Vereinbarung mit der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg ist die Stadt Schwäbisch Hall verpflichtet, die Entwurfsplanung für den Tunnel und die Vorfelder abzuschließen und die Ausführungsplanung einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung durchzuführen.

Am 13.06.2016 wurde der Bau- und Planungsausschuss zuletzt über den Stand der Vergabe von Planungsleistungen informiert. Bis zu diesem Stichtag waren Aufträge im Umfang von 761.256,77 € erteilt worden, für weitere Leistungen standen im HH-Plan noch 132.363,22 € zur Verfügung.

Zwischenzeitlich wurden die im Juni bereits angekündigten weiteren Planungsleistungen beauftragt, wie zusätzliche Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Heimbachverdohlung, dem Abbruch der Gebäude Stuttgarter Straße 7 (Club alpha) und Johanniterstraße 1 und 25 sowie die baugestalterische Beratung durch ein auf Verkehrsbauwerke spezialisiertes Architekturbüro.

Damit sind die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel bis auf einen Restbetrag von ca. 9.000 € gebunden. Allerdings ist erkennbar, dass weitere Mittel erforderlich sein werden. U.a. hat BUNG Ingenieure im Rahmen von Vertragsprüfungen festgestellt, dass ein Auftrag aus dem Jahr 2008 noch nicht vollständig abgerechnet wurde, so dass hier noch eine Forderung von ca. 106.000 € im Raum steht. Wegen der Komplexität des Vorhabens und dem damit verbundenen zusätzlichen Koordinationsaufwand, dem Erfordernis zusätzlicher Ausschreibungen wie Rodungsarbeiten und Beweissicherungsmaßnahmen sowie durch Überarbeitungen des Tunnelentwurfs aufgrund von Vorgaben aus den Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel (RABT 2016) wurde zudem ein umfangreiches Nachtragsangebot über Zusatzleistungen vorgelegt, welches zur Zeit geprüft wird.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf weitere ggf. erforderliche Leistungen sollten unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 78720000 zusätzlich 500.000 € zur Verfügung gestellt werden.

Anlage: 1. Seite Präsentation (komplette Präsentation aufgrund der Datenmenge online nicht vorhanden)

 

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink erläutert, dass die ursprünglichen Planungen einen vierspurigen Ausbau der Stadtdurchfahrt vom Gaildorfer Dreieck bis zum Friedhofsdreieck vorsah. Der Weilertunnel war hierbei nur eine Teilmaßnahme; diese Planungen stammen aus dem Jahre 1968 und wurden zwischenzeitlich verändert. Einige Teilabschnitte sind bereits umgesetzt (siehe Anlage). Vor ca. 1 ½ Jahren hat der Bund nun die Finanzierungszusage zu dem Bau des Weilertunnels getroffen. Entsprechend den Vereinbarungen mit dem Bund wird die Stadt mit der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabeverfahren betraut sein. Der Bund selbst wird die Vergabeverfahren und die Durchführungsplanung vornehmen. Nach der Mittelfreigabe wurden die verschiedensten Planungsaufträge erteilt; so wurden z. B. die Artenschutzgutachten nochmals überprüft. Hieraus hat sich ergeben, dass z. B. in der Heimbachverdolung seltene Wasserfledermäuse vorkommen. Um den Artenschutz gerecht zu werden, hat man einen Fledermaustrog eingeplant.
Der eigentliche Tunnelbau beginnt erst 2018 ff. 2017 werden Tunnelvorfeldarbeiten vorbereitet bzw. durchgeführt. Man hat einen Spezialisten beauftragt, um die städtebauliche Gestaltung der Einfahrtsportale zu untersuchen und Vorschläge zu erarbeiten. Diese werden dem Gemeinderat noch vorgestellt. Die Abwicklung der Baustelle erfolgt in vier Stufen, d. h. der Verlauf der Stuttgarter Straße wird im Laufe der Bauarbeiten vier Mal verändert. Aus Tragwerksgesichtspunkten wird der Abriss des bisherigen Gebäudes des Club Alpha 60 e. V. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sofort abgerissen werden das Gebäude des Alten Wildbadquelle (Johanniterstraße 1), die daneben liegende Garage und zu einem späteren Zeitpunkt das Gebäude Johanniterstraße 25, welches später einmal die Technik des Tunnels beherbergen soll. Derzeit befinden sich in der Ausschreibung das Beweissicherungsverfahren und die noch im Winter stattfindenden Rodungsarbeiten.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet angesichts der Größe der Maßnahme um frühzeitige Bürgerbeteiligung/ Bürgerinformation. Er stellt die Frage der Kostenerstattung.

- Stadtrat Weber ab 19.10 Uhr anwesend -

Oberbürgermeister Pelgrim erwidert, dass neben den Investitionskosten der Bund 3 % der Bausumme als Planungsleistungen anerkennt und erstattet - dies werden ca. 1,2 Mio. € sein. Gehen die Planungsleistungen darüber hinaus, müssen diese von der Stadt getragen werden - Grundlage hierfür ist der Vertrag zwischen dem Bund und der Stadt aus dem Jahre 1968.

Stadtrat Sakellariou regt an, die Fledermaushalle für Schulklassen und Besucherinnen/ Besucher zu öffnen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink hält dies für nicht realistisch - es ist keine Fledermaushalle sondern ein tiefer Schacht.

Auch Stadtrat Neidhardt hält eine Besichtigung der Fledermauspopulation für nicht realistisch. Die Fledermausvorkommen auf der Schwäbischen Alb sind zu einem Großteil des Jahres abgeschirmt und nicht zugänglich. Als Betroffener hofft er, dass die Immobilien um den Tunnel keinen Schaden nehmen.

Stadtrat Baumann fragt, wo denn die immensen Baustelleneinrichtungen gelagert werden sollen.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink führt aus, dass die Stuttgarter Straße von vier- auf zweispurig verringert wird, zusätzlich entsteht Fläche durch die Hangabtragungen zuzüglich der Fläche, die durch den Abriss des Gebäudes der alten Wildbadquelle entsteht. All dies wird jedoch nicht ausreichen - es muss über dezentrale Flächen für die Baustelleneinrichtung nachgedacht werden.

Stadtrat Stein nimmt zunächst die Tunnelplanung zur Kenntnis. Ihn interessiert mehr, wie der städtebauliche Gewinn nach dem Bau des Tunnels aussieht, welche Vorteile ergeben sich für die Weilervorstadt und die Verkehrsführung.

Fachbereichsleiter Planen und Bauen Klink bittet um Verständnis - sämtliche personelle Kapazitäten sind für die Planungsleistungen des Tunnelbaus gebunden. Die städtebauliche Gestaltung des Areals wird nach Abgabe des Tunnelprojektes an den Bund bzw. an das Regierungspräsidium Stuttgart, Herrn Haderer, ausgearbeitet.

 

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass mit Sicherheit ein städtebaulicher Wettbewerb notwendig wird.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Für Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Bau des Weilertunnels werden unter dem Produkt 54100100 bei der Maßnahme 12014 und dem Sachkonto 78720000 überplanmäßig weitere 500.000 € zur Verfügung gestellt.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

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