§ 11 - Freizeitanlage Weilerwiese; hier: Erstellung einer Böschungssicherung am Kocher im Zuge der Fertigstellung der Uferpromenade (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 7. September 2016, 09:53 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

1.)  Stützmauer zur Böschungssicherung

Im Zuge der Erstellung der Freizeitanlage auf der Weilerwiese soll eine fünf Meter breite Promenade den Kocher-Jagst-Radweg zwischen Friedensbrücke und der Kocherseite des Solebades verbinden. Diese im Gemeinderat am 01.07.2015 vorgestellte Promenade übernimmt  auch Funktionen als attraktive Aufenthaltsfläche und Verbindungselement zwischen dem urbanen Bereich des Zwillingsbaus und dem naturnah gestalteten Kocherufer. Im Übergangsbereich zwischen dem Lappeenranta-Steg und dem Zugang zum Solebad ist zum Anschluss der Promenade an den Bestand aus statischen Gründen die Neuanlage einer Kocheruferböschung zwingend notwendig. Das mit den Planungen zur Revitalisierung des Kochers beauftragte Büro Geitz & Partner aus Stuttgart hat hierzu einen Entwurf zur Weiterführung der Promenade auf einer Stahlbetonstützmauer mit einer vorgesetzten Uferböschungssicherung aus Muschelkalk erstellt. Hierzu wurde  eine Kostenschätzung für die Erstellung der Stahlbetonstützmauer, des begrünten Mauersteinsatzes, sowie der Kocherufersicherung incl. Wasserhaltung von insgesamt 133.000€ (Brutto) erarbeitet. Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Produkt 55100000 Sachkonto 78720000 bei der Maßnahme 12027 zur Verfügung. Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme im Fortgang der dortigen Bauarbeiten an der Freizeitanlage wurden die Leistungen als Nachträge gewerkeweise an die am Bau beteiligten Firmen vergeben.

2.) Ausbau und Umgestaltung Loughborough-Weg

Der am 16.12.2015 vom Planungsbüro Geitz & Partner vorgeschlagene Standort einer auskragenden Aussichtsplattform am Kocher (Lageplan 1) muss um ca. 18 Meter nach Süden kocheraufwärts verschoben werden, um die auskragende Konstruktion sicher an einem rückwärtigen Widerlager verankern zu können. Wegen zahlreicher Leitungstrassen war eine Rückverankerung am ursprünglich vorgesehenen Standort nicht möglich. Der neue Standort (Lageplan 2) bietet zudem den Vorteil einer besseren Anbindung des Solebads an das neue Wegenetz. Gemeinsam mit einem kleinen platzartigen Aufenthaltsbereich entsteht ein angemessener Übergangsbereich zwischen der großzügigen Kocherpromenade und dem weiterführenden, schmaleren Loughborough-Weg.

Durch das Verschieben der Plattform würde diese topografiebedingt etwa 70 cm tiefer als ursprünglich geplant und damit im Bereich der berechneten 100-jährigen Hochwasserlinie zum Liegen kommen. Deshalb wurde eine Variante B mit einem höher liegenden Aussichtsdeck vorgeschlagen mit der Folge, dass auch die Fortsetzung des Loughboroughwegs mit dessen vorhandener Stützmauer entsprechend erhöht werden müsste.

Diese Überlegungen greifen bereits ein in die Maßnahme 17007 „Ausbau und Umgestaltung Loughborough-Weg“, die im Haushalt 2016/17 beim Produkt 54100100 geführt wird. Hier sind für 2017 50.000 € Planungskosten und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung 300.000 € für die Umsetzung eingestellt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Mittel bereits früher zu aktivieren und schon im Doppelhaushalt 2016/17 außerplanmäßig bereitzustellen, um die Maßnahme als Anschlussmaßnahme durchführen zu können.

Vorgesehen ist u.a., die aktuell vorhandene, unattraktive und nur 1,00 Meter hohe Beton-Holz-Brüstung entlang des Kochers durch ein leichteres, transparenteres und 1,30 Meter hohes Metallgeländer zu ersetzen. Diese Geländerhöhe ist entlang von Radwegen als Absturzsicherung erforderlich. 

Für die Maßnahmen auf Höhe des Solebads wurden im Rahmen einer Schätzung Kosten von ca. 250.000 € ermittelt. Für die Aufwertung des Loughboroughwegs bis zur Henkersbrücke (Wegebelag, Grünflächen Ausstattung) sind voraussichtlich etwa 150.000 € erforderlich.  

Anlage 1: Lageplan 1
Anlage 2: Lageplan 2
Anlage 3: Versionen

Beschluss:

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den Loughborough-Weg auf Grundlage der vorgestellten Variante B weiter fortzuführen und als Anschlussmaßnahme zur Freianlage Weilerwiese bereits im Rahmen des Doppelhaushalts 2016/17 durchzuführen. Hierfür werden für die Maßnahme 17007 im Produkt 54100100 400.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.

Meine Werkzeuge