§ 162 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kutschenbachweg Erweiterung“; hier: Aufhebungsbeschluss Bebauungsplanverfahren (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 24.10.2011 die Planungsermächtigung und den Entwurfs- und Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0217- 04 „Kutschenbachweg Erweiterung“ beschlossen. Damit sollte dem Eigentümer des Flurstückes 4283 am Kutschenbachweg in Hessental ermöglicht werden, den baurechtlichen Rahmen für eine Wohnbebauung des als Grünland genutzten Grundstückes zu schaffen.

Im Laufe des Verfahrens ergaben sich erhebliche rechtliche Hindernisse gegen eine Bebauung dieser Fläche. Dies war insbesondere der fehlende freizuhaltende Sicherheitsabstandsstreifen von 35 m (Waldabstand nach § 3 Abs. 4 LBO) zum südlich des Kutschenbachweges angrenzenden Privatwald. Die Untere Forstbehörde formulierte hier unter anderem „...eine Bebauung des Baugebietes ist nicht möglich. Durch die Bebauung entstehen ein Sicherheitsrisiko für die Gebäude und eine massive Einschränkung bei der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Privatwaldes“. Die geplanten Baufenster liegen vollständig in diesem Waldabstand.

Der Vorhabenträger hat daraufhin erklärt, dass er das Projekt unter diesen Voraussetzungen und in Ermangelung einer sinnvollen Alternative beendet. Eine Weiterführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens ist daher nicht mehr erforderlich. Aus formellen Gründen muss das bereits begonnene Bebauungs­planverfahren durch Beschluss aufgehoben werden.

Die Fläche für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde mit der 7D Fortschreibung des Flächennutzungsplanes von Außenbereich in Wohngebiet umgewandelt. Nach heutigem Kenntnisstand kann diese Veränderung mit der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zurückgenommen werden und die Fläche bilanzmäßig an anderer Stelle für eine Wohnbebauung ausgewiesen werden.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan Geltungsbereich

Beschluss:

Gemäß § 1Abs 3 und § 2Abs. 1 BauGB werden die Beschlüsse vom 17.10.2011 (BPA) und 24.10.2011 (GR) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kutschenbachweg Erweiterung“ Nr. 0217-04 aufgehoben.
(einstimmig - 32 -)

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