§ 5/2 - Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2015 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 aufgestellt (Anlage). Der Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2015

Erlöse und Erträge von

7.880.683,92 €

und Aufwendungen in Höhe von

7.394.953,85

Daraus ergibt sich eine Kostenüberdeckung von

485.730,07 €.

 

Dies entspricht einer Überdeckung von 6,57 Prozent.

Für das Betriebsergebnis und die Kostenüberdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:

  1. Im Wirtschaftsplan war ein Überschuss in Höhe von 9.700 € geplant. Das tatsächliche Ergebnis fällt höher aus.

  2. Die Erlöse / Erträge waren insgesamt höher wie geplant. Die Erlösarten ( Auflösung der Zuschüsse und Abwasserbeiträge, Personalkostenersätze und sonstige Erlöse) liegen geringfügig unter den Planansätzen. Die Abwassergebühren ( Schmutzwassergebühren, Starkverschmutzerzuschläge und Niederschlagswassergebühren) waren insgesamt um 256.275,01 € höher als der Planansatz.

  3. Die Aufwendungen waren um 201.138,92 € ( 2,62 Prozent) höher als die geplanten Ansätze. Beim Materialaufwand, den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, den Personalkostenersätzen und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verstärkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur erhöhte sich der Personalaufwand. Miti der Umschuldung von bestehenden Darlehen verringerten sich die Zinsbelastungen von 2014 gegenüber 2015 um 106.213,08 €.

Der Gewinnvortrag aus 2013 in Höhe von 633.633,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für 2015 wird an das Unternehmen Allevo in Auftrag gegeben. Die Entscheidung über die Verwendung der Kostenüberdeckung und deren Verwendung soll mit der endgültigen Feststellung des Jahresergebnisses 2015 erfolgen.

Eine Kostenüberdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz ( innerhalb von 5 Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach § 249 Abs. 1 HGB über die Gewinn- und Verlustrechnung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich (Einstellung in die einem Gebührenbeschluss zugrundeliegende Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzulösen.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Ergebnis bekannt.

Anlage: Jahresabschluss, Bericht, Anlagennachweise

Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses durch den Fachbereich Revision ergeht an den Gemeinderat folgender  

Beschluss:

  1. Der geprüfte Jahresabschluss des städtischen Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zum 31.12.2015 wird festgestellt.

Bilanzsumme

 

61.358.972,04 €

davon

Aktiva

 

 

Anlagevermögen

60.087.997,89 €

 

Umlaufvermögen

1.270.974,15 €

 

 

 

 

Passiva

 

 

Eigenkapital

633.633,15 €

 

Zuschüsse und Beiträge

15.148.374,59 €

 

Rückstellungen

1.604.867,88 €

 

Verbindlichkeiten

43.972.096,42 €

 

 

 

 

Jahresgewinn / Kostenüberdeckung

485.730,07 €

 

 

 

 

Summe der Erträge

7.880.683,92 €

 

Summe der Aufwendungen

7.394.953,85 €

 

2. Die Kostenüberdeckung von 485.730,07 € wird als Gebührenausgleichsrückstellung in 2015 aufwandswirksam gebildet. Der Gewinnvortrag aus 2013 in Höhe von 633.633,15 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2015 entlastet.

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