§ 156 - Haushaltszwischenbericht 2016 der Stadt (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Jahresabschluss 2015

Die Jahresabschlussarbeiten sind abgeschlossen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 befindet sich in den letzten Zügen. Anfang August 2016 soll der aufgestellte Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht an den Fachbereich Revision zur Prüfung übergeben werden.

Nachstehend die Darstellung der wichtigsten Eckdaten aus dem Jahresabschluss:

Ergebnisrechnung

ordentliche Erträge

Ansatz T€

vorl. RE T€

Abweich. T€

Steuern und ähnliche Abgaben

64.260

65.239

979

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und- beiträge

18.391

19.232

841

Öffentlich-rechtliche Entgelte

5.373

5.683

310

Privatrechtliche Leistungsentgelte

2.366

2.817

451

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

2.027

2.451

424

Zinsen und ähnliche Erträge

900

984

84

Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

300

0

-300

Sonstige ordentliche Erträge

2.818

2.932

114

Summe

96.435

99.338

2.903

 

Ordentliche Aufwendungen

Ansatz T€

vorl. RE T€

Abweich. T€

Personalaufwendungen

25.069

23.605

-1.464

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

21.390

22.620

1.230

Planmäßige Abschreibungen

6.517

6.979

462

Zinsen und sonstige Aufwendungen

0

0

0

Transferaufwendungen

40.123

40.424

301

Sonstige ordentliche Aufwendungen

7.273

7.119

-154

Summe

100.372

100.747

375

Ordentliches Ergebnis

-3.937

-1.409

2.528

 

Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 2.528 T€. Der Jahresfehlbetrag beträgt somit nur 1.409 T€.

Erläuterungen zu der Entwicklung der Erträge
Die negative Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (- 3.698 T€) konnte durch höhere Erträge bei der Einkommensteuer (+ 2.761 T€) und bei der Umsatzsteuer (+ 885 T€) fast vollständig kompensiert werden. Weitere Mehrerträge waren bei der Grundsteuer (+ 346 T€), Vergnügungssteuer (+ 598 T€), Hundesteuer (+ 11 T€) und Familienleistungsausgleich (75 T€) zu verzeichnen. In der Summe waren die Steuereinnahmen um 979 T€ (+1,52%) höher als geplant.

Bei den Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträgen konnten ebenfalls Mehrerträge in Höhe von 841 (+ 4,57 %) erzielt werden.
Die Mindererträge bei FAG-Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung (- 674 T€) konnten durch Mehrerträge insbesondere bei der kommunalen Investitionspauschale (+ 449 T€), bei den FAG-Zuweisungen für Schulträgeraufgaben (+ 277 T€) und bei den Erträgen aus der Auflösung von Investitionszuwendungen (+ 341 T€) deutlich überkompensiert werden.

Die Ergebnisverbesserungen bei der Position „öffentlich rechtliche Erträge“ in Höhe von 310 T€ (+ 5,77%) resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Gebühren des Baurechtsamtes (+ 166 T€) und bei der Verrechnung der Sporthallengebühren mit Schulen und Sportvereinen (+ 240 T€). Größere negative Abweichungen gab es bei den Gebühren für Kindertageseinrichtungen (-193 T€).

Die Ergebnisverbesserungen bei der Position „privatrechtliche Leistungsentgelte“ in Höhe von 451 T€ (+ 19,06%) resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei Mieten und Pachten (+128 T€), bei den Verrechnungen von Mieten und Pachten (+ 81 T€) sowie bei den Schadensregulierungen (+ 200 T€).

Die Ergebnisverbesserungen bei der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ in Höhe von 424 T€ (+ 20,92%) resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Kostenerstattungen für Feuerwehreinsätze (+ 192 T€) sowie Erstattungen für Mittagessenversorgung an Grundschulen (+ 177 T€). Im Zusammenhang mit diesen Mehrerträgen sind jedoch auch Mehraufwendungen entstanden.

Höhere Zinserträge in Höhe von 84 T€ (+ 9,33 %) konnten durch Anlegen von überschüssiger Liquidität bei Beteiligungsunternehmen der Stadt erzielt werden.

Im Haushaltsjahr 2015 wurden weder von der Hoch- noch von der Tiefbauabteilung aktivierte Eigenleistungen abgerechnet. Die Planungsansätze betrugen 300 T€.

Die Ergebnisverbesserungen bei der Position „Sonstige ordentliche Erträge“ in Höhe von 114 T€ (+ 4,05%) resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Zinsen für Steuernachzahlungen (+ 57 T€) sowie bei den Bußgeldern (+ 56 T€).

Im Haushaltsjahr 2015 konnten in der Summe somit 2.903 T€ (+ 3,01 %) Mehrerträge generiert werden .

Erläuterungen zu der Entwicklung der Aufwendungen
Die Einsparungen bei den Personalaufwendungen betrugen -1.464 T€ (- 5,84 %). Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen in der Nichtbesetzung der im Stellenplan ausgewiesenen Baubürgermeisterstelle sowie der Nichtbesetzung von einigen Stellen im Bereich der Kleinkindbetreuung zu sehen.

Bei der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ist es zu einer Überschreitung der Ansätze um 1.230 T€ (+ 5,75%) gekommen. Die Wesentlichen Ursachen hierfür sind die Mehraufwendungen bei der Hochbauunterhaltung (+ 885 T€), bei der Pflege der Grünanlagen (+562 T€) sowie bei den EDV-Aufwendungen (+ 293). Einsparungen im größeren Umfang sind bei den Gebäudebewirtschaftungskosten (- 478 T€) entstanden.

Die planmäßigen Abschreibungen sind um 462 T€ (+ 7,09 %) höher ausgefallen als geplant.
Die Ursachen hierfür liegen in der außerplanmäßigen Fertigstellung der Kunstrasenplätze sowie von einigen Tiefbauprojekten.

Bei der Position „Transferaufwendungen“ wurden die Ansätze um 301 T€ (+ 0,75%) überschritten. Die Mehraufwendungen bei der Kreisumlage (+ 543 T€) und FAG-Umlage (+ 372 T€) konnten durch die Minderaufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (- 970 T€) aufgefangen werden. Mehraufwendungen sind entstanden bei der Kulturförderung (+ 99 T€), insbesondere durch die unterjährige Erhöhung des Zuschusses an das Hohenloher Freilandmuseum. Auch die höhere Sportförderung durch Verrechnung der Kosten der Sporteinrichtungen (+ 247 T€) und die höhere Defizitabdeckung beim Eigenbetrieb Friedhöfe (+ 67 T€) führten zu Mehraufwendungen in diesem Bereich.

Bei der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ wurden 154 T€ weniger ausgegeben als geplant. Hiervon betreffen rund 103 T€ den Bereich der Kleinkinderbetreuung.

Im Ergebnishaushalt 2015 sind Haushaltsmittel in Höhe von 3.565 T€ in Form der Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2016 übertragen worden. Die Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel belastet das Ergebnis des Haushaltsjahres 2016.

 

Ansatz T€

vorl. RE T€

Abweich. T€

Außerordentliche Erträge

2.075

3.822

1.747

Außerordentliche Aufwendungen

1.383

1.791

408

Sonderergebnis

1.409

2.031

1.339

 

Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 2.031 T€ realisiert. Hier werden im Wesentlichen die Grundstücksverkaufserlöse und die entsprechenden Buchwertabgänge dargestellt.

 

Ansatz T€

vorl. RE T€

Abweich.T€

Gesamtergebnis

-2.528

622

3.867

 

Finanzrechnung 2015

 

Ansatz T€

vorl. RE T€

Abweich.T€

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

94.169

97.147

2.978

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

93.837

93.920

83

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus der Ergebnis- rechnung

332

3.227

2.895

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.144

9.053

3.909

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

15.183

15.807

624

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit

-10.039

-6.754

3.285

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

0

5.189

5.189

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

0

4.989

4.989

Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-zahlungen und Auszahlungen

0

200

-121

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel

-9.707

-3.327

6.059

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

51.187

51.187

0

Endbestand an Zahlungsmitteln

41.480

47.860

6.380

 

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit verbessert sich ergebnis­bedingt um 2.895 T€.

Der Zahlungsmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit fällt um 3.285 T€ geringer aus als geplant. Zum einen ist diese Entwicklung auf durch Grundstücksveräußerungserlöse verursachten höheren Einzahlungen, und zum anderen auf zeitliche Verschiebungen bei der Durchführung der Investitionsmaßnahmen zurückzuführen.

Im investiven Finanzhaushalt wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 21.123 T€ gebildet.

 

2. Haushaltssatzung 2016

Für die Jahre 2016 / 2017 wurde erneut ein Doppelhaushalt nach doppischen Grundsätzen aufgestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 / 2017 mit Erlass vom 20.01.2016 bestätigt.

 

3. Kassenlage

Die Stadtkasse war das ganze 1. Halbjahr liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden. Die Stadt verfügte zum 01.01.2016 über eine Liquidität in Höhe von 57.861 T€ (nicht gleich zu setzten mit der kameralen Rücklage).

 

4. Haushaltsvollzug und Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Im Einzelnen kann von folgender Entwicklung ausgegangen werden:

Ergebnishaushalt – Erträge 2016:

a) Steuern und ähnliche Abgaben

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Grundsteuer 6.920.000 7.074.000 154.000
Gewerbesteuer 31.500.000 31.700.000 200.000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 19.640.000 20.000.000 360.000
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 6.127.000 6.100.000 -27.000
andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 1.010.000 1.200.000 190.000
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich (§ 29a FAG) 1.581.000 1.600.000 19.000
Steuern und ähnliche Abgaben 66.778.000 67.674.000 896.000

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen um ca. 0,20 Mio.€ über den veranschlagten Ansätzen des Haushaltsjahres 2016 anfallen werden.
Weitere Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 0,36 Mio. € , aus der Grundsteuer und Vergnügungssteuer können im laufenden Haushaltsjahr erwartet werden.

b) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (FAG) 7.024.000 7.024.000 0
Kommunale Investitionspauschale (FAG) 2.887.000 2.900.000 13.000
Zuweisungen an große Kreisstadt (FAG) 327.000 327.000 0
FAG Zuweisungen für Straßenunterhaltung 329.000 329.000 0
FAG Zuweisungen im Rahmen des Schullastenausgleichs 3.146.049 3.150.000 3.951
FAG Zuweisungen für die Kleinkinderbetreuung 4.590.000 4.590.000 0
Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 1.423.022 1.200.000 -223.022
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.109.173 2.110.000 827
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 21.835.244 21.630.000 -205.244

Die Position „Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse“ enthält im Ansatz 587 T€ Zuschüsse für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED. Aufgrund der schleppenden Rechnungslegung der leistenden Firmen wird ein Teil Abrechnung der Fördermittel voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen können.

Ansonsten geht die Verwaltung von planmäßigen Eingängen der geplanten Erträge aus.

c) Öffentlich – rechtliche Entgelte

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Verwaltungsgebühren (FB 32, Baurechtsamt, Parkgebühren) 962.700 1.200.000 237.300
Benutzungsgebühren 2.718.200 2.630.000 -88.200
Verrechnung Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2.351.051 2.350.000 -1.051
Öffentlich-rechtliche Entgelte 6.031.951 6.180.000 148.049

Wenn die Dienstleistungen der Verwaltung auch im zweiten Halbjahr 2016 mit der gleichen Intensität wie im ersten Halbjahr von den Bürgern nachgefragt werden, kann die Verwaltung mit Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 237 T€ rechnen.

Bei den Benutzungsgebühren werden dagegen Mindererträge erwartet. Die Elternbeiträge für die KiTa-Betreuung werden hinter den im Herbst veranschlagten Ansätzen bleiben. In anderen Bereichen verläuft die Entwicklung des Gebührenaufkommens aus heutiger Sicht planmäßig.

Die Buchung der Verrechnungs – Benutzungsgebühren (zum Beispiel für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine) wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Die Verwaltung geht aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

d) Privatrechtliche Leistungsentgelte

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 2.400.985 2.400.000 -985
Verkaufserlöse (ohne Grundstücksverkaufserlöse) 62.600 100.000 37.400
Sonstige privatrechtliche Entgelte 90.600 120.000 29.400
Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.554.185 2.620.000 65.815

Bei der Position „Mieten und Pachten, Erbbauzinsen“ kann die Verwaltung von planmäßigen Eingängen der Erträge ausgehen. Bei den übrigen Positionen kann die Verwaltung von leichten Mehrerträgen im Laufe des Haushaltsjahres ausgehen.

e) Kostenerstattungen und Kostenumlagen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.822.282 1.822.000 -282
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.822.282 1.822.000 -282

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe der veranschlagten Ansätze realisiert werden können.

Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen.

f) Zinsen und ähnliche Erträge

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Zinserträge von Kreditinstituten 100.000 40.000 -60.000
Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0 0 0
Sonstige Finanzerträge (einschl. von Beteiligungs-unternehmen und Sondervermögen) 890.000 950.000 60.000
Zinsen und ähnliche Erträge 990.000 990.000 0

Aufgrund der sehr niedrig erzielbaren Zinsen auf den Kapitalmärkten versucht die Verwaltung, die noch vorhandene gute Liquidität zur Deckung des Kapitalbedarfs innerhalb des Konzerns „Stadt“ zu platzieren.
Daher wird sie weniger Zinserträge von Kreditinstituten erzielen. Der Rückgang wird zum größten Teil durch Mehrerträge bei den sonstigen Finanzerträgen kompensiert.

g) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Aktivierte Eigenleistungen 200.000 0 -200.000
Aktivierte Eigenleistungen 200.000 0 -200.000

Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird. Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass 2016 die veranschlagten Ansätze nicht erreicht werden können.

h) Sonstige ordentliche Erträge

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Konzessionsabgaben 1.978.000 2.214.000 236.000
Bußgelder 751.000 751.000 0
Zinsen auf Abgaben (Gewerbesteuernachzahlungen) 110.000 200.000 90.000
Auflösung von sonstigen Sonderposten u. Rückstellungen 73.540 74.000 460
Sonstige ordentliche Erträge 2.912.540 3.239.000 326.460

Die Erträge aus Gewerbesteuer beinhalten auch Nachzahlungen von Gewerbebetrieben, welche teilweise verzinst werden. Die Verwaltung rechnet aus heutiger Sicht mit mindestens 200 T€ Zinserträgen auf Abgaben. Zu verzinsen ist jeweils der Differenzbetrag der zwischen der für den maßgeblichen Erhebungszeitraum bisher festgesetzten Gewerbesteuer (-vorauszahlung) und der nunmehr festgesetzten Gewerbesteuer. Der Zinslauf beginnt in der Regel fünfzehn Monate nach Ablauf des maßgeblichen Erhebungszeitraums und endet mit Wirksamkeit der Steuerfestsetzung. Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Zinsmonat.

Bei den Konzessionsabgaben (Gas, Wasser und Fernwärme) rechnet die Verwaltung aus heutiger Sicht mit Mehrerträgen in Höhe von 236 T€.

Summe der ordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung für 2016 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 104.155 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung von 1.031 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Summe der außerordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung für 2016 in der Summe von außerordentlichen Erträgen (Grundstücksveräußerungserlöse) in Höhe von 5.300 T€ aus. Die Haushaltsansätze werden voraussichtlich um 1.023 T€ überschritten.

 

Ergebnishaushalt – Aufwendungen 2016

a) Personalaufwendungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Personalaufwendungen 25.355.179 24.500.000 -855.179
Personalaufwendungen 25.355.179 24.500.000 -855.179

Die Personalaufwendungen werden aus heutiger Sicht um ca. 855 T€ geringer ausfallen als geplant. Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen in den zeitlichen Verzögerungen bei der Besetzung der freien Stellen.

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.754.130 4.200.000 445.870
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 6.072.200 7.000.000 927.800
Unterhaltung des beweglichen Vermögens 397.050 300.000 -97.050
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 969.540 500.000 -469.540
Gebäude- und Grundstücksmieten und -pachten 954.780 950.000 -4.780
Auflösung von Mietvorauszahlungen 0 0 0
Mietaufwendungen für die Schulnutzung der Sporthallen 1.063.000 1.063.000 0
Gerätemieten und Geräteleasing 137.900 130.000 -7.900
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.754.325 4.750.000 -4.325
Straßenreinigung und Winterdienst 1.250.000 1.250.000 0
Sonstige Sachaufwendungen 5.076.278 5.000.000 -76.278
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.429.203 25.143.000 713.797

Aufgrund des aktuellen Bewirtschaftungsstandes (Anordnung + offene Aufträge) geht die Verwaltung davon aus, dass bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Hochbauunterhaltung) die Planungsansätze um rund 446 T€ überschritten werden. Die voraussichtlichen Mehraufwendungen werden aus den vorhandenen Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr finanziert.

Bei der Position „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ werden die Haushaltsmittel für die Straßenunterhaltung und für die Pflege der Grünanlagen zusammengefasst. Auch hier muss die Verwaltung aus heutiger Sicht von einer Überschreitung der Planungsansätze in Höhe von rund 928 T€ ausgehen. Insbesondere im Bereich der Straßenbauunterhaltung werden voraussichtlich Mehraufwendungen entstehen. Diese werden wie bei der Hochbauunterhaltung aus vorhandenen Ermächtigungsübertragungen finanziert.

Bei den Positionen „Unterhaltung des beweglichen Vermögens“, „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ und „Sonstige Sachaufwendungen“ geht die Verwaltung davon aus, dass die Haushaltsmittel nicht im vollen Umfang bewirtschaftet werden.

Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der restlichen Positionen verläuft aus heutiger Sicht planmäßig.

c) Planmäßige Abschreibungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Planmäßige Abschreibungen 7.163.860 7.164.000 140
Planmäßige Abschreibungen 7.163.860 7.164.000 140

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die planmäßigen Abschreibungen planmäßig anfallen werden.

d) Zinsaufwendungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Zinsaufwendungen 75.000 0 -75.000
Zinsaufwendungen 75.000 0 -75.000

Die geplante Darlehensaufnahme im Haushaltsjahr 2016 wird voraussichtlich nicht stattfinden. Somit werden auch keine Zinsaufwendungen anfallen.

e) Transferaufwendungen

  Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Zuweisungen und Zuschüsse 5.395.479 5.400.000 4.521
Gewerbesteuerumlage 5.720.000 5.760.000 40.000
Allgemeine Umlage an das Land (FAG-Umlage) 12.394.000 12.394.000 0
Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverb. 18.257.000 18.257.000 0
Transferaufwendungen 41.766.479 41.811.000 44.521

Bei den Positionen „Zuweisungen und Zuschüsse“, „FAG-Umlage“ und „Kreisumlage“ geht die Verwaltung aus heutiger Sicht von einer planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

Aufgrund der voraussichtlichen Mehrerträge bei den Gewerbesteuereinnahmen wird die Gewerbesteuerumlage um rund 40 T€ höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt.

f) Sonstige ordentliche Aufwendungen

  Ansatz € Hochrechnung Abweich. €
Sonstige Verwaltungsaufwendungen 2.856.260 2.850.000 -6.260
Erstattungen an nicht städtische Kindergartenträger 3.764.200 3.700.000 -64.200
Straßenentwässerung 810.000 750.000 -60.000
Deckungsreserve Personalkosten 287.821 0 -287.821
Zinsen auf Abgabenrückerstattungen 100.000 150.000 50.000
Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.818.281 7.450.000 -368.281

Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen etc.) zusammengefasst.

Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel in der Summe planmäßig verlaufen wird.

Für vertraglich vereinbarte Abmangelerstattungen an nicht städtische Kindergärten wurden im Haushalt 3.764 T€ eingestellt. Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Mittel nahezu im vollen Umfang bewirtschaftet werden.

Die Aufwendungen für die Straßenentwässerung werden voraussichtlich um ca. 60 T€ niedriger ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Der Grund hierfür liegt in der Abrechnung für die Jahre 2010 bis 2014.

Die Deckungsreserve für Personalkosten wird nicht in Anspruch genommen.

Die Zinsen auf Abgabenrückerstattungen werden voraussichtlich um 50 T€ höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt.

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Aus heutiger Sicht die Verwaltung für 2016 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 106.068 T€ aus. Die Unterschreitungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltes werden voraussichtlich 540 T€ betragen.

Ordentliches Ergebnis

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnet die Verwaltung im laufenden Haushaltsjahr mit einem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.913 T€. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltes in Höhe von 1.571 T€ bedeuten.

Summe der außerodentlichen Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus den Buchwertabgängen der veräußerten Grundstücke. Diese hat die Verwaltung in Höhe von 2/3 der Umsätze veranschlagt.

Außerordentliches Ergebnis

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass die Ertragsansätze überschritten werden und im außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 1.767 T€ erzielt wird. Dies bedeutet eine Verbesserung um 675 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Gesamtergebnis

Nach den Prognosen der Verwaltung wird das ordentliche Ergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.913 T€ und das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 1.767 T€ abschließen. Nach den Hochrechnungen der Verwaltung wird das Gesamtergebnis mit einem Fehlbetrag in Höhe von 146 T€ abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung um 2.246 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Finanzhaushalt 2016

Finanzhaushalt Ansatz € Hochrechnung € Abweich. €
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 100.677.199 102.045.000 1.367.801
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -99.078.307 -98.904.000 174.307
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.598.892 3.141.000 1.542.108
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen und Beiträgen 4.226.200 1.931.700 -2.294.500
Einzahlungen aus Veräußerung vom Sachvermögen 4.277.000 6.650.000 2.373.000
Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen 380.000 -156.800 -536.800
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -1.420.000 -1.258.000 162.000
Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen -790.000 -4.495.000 -3.705.000
Auszahlungen für den Erwerb vom beweglichen Sachvermögen -1.958.200 -1.000.000 958.200
Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen -1.000.000 -850.000 150.000
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -6.384.500 -6.827.500 -443.000
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -8.649.000 -8.929.600 -280.600
Auszahlungen für sonstige Investitionen 0 0 0
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -11.318.500 -14.935.200 -3.616.700
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 10.000.000 0 -10.000.000
Auszahlungen für Tilgungen von Krediten -250.000 0 250.000
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 9.750.000 0 -9.750.000
Veranschlagte Veränderung des Zahlungsmittel-bestandes 30.392 -11.794.200 -11.824.592

 

Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit

Aufgrund der zu erwartenden Verbesserungen im Ergebnishaushalt kann die Verwaltung nun mehr mit einem Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3.141 T€ rechnen. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber den Ansätzen des Haushaltes von 1.542 T€.

 

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

a) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen und Beiträgen

Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass 2016 insgesamt 1.932 T€ an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen vereinnahmt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die geförderten Maßnahmen im Haushaltsjahr ein so fortgeschrittenes Stadium erreichen, dass der Abruf der Fördermittel noch unterjährig möglich wird.

Die deutliche Unterschreitung der veranschlagten Haushaltsansätze ist im Wesentlichen auf Verzögerungen bei den Baumaßnahmen „Planstraße 2 im Gewerbegebiet West“, „Sanierung Salinenstr. 2“, sowie „Abrechnung der Leistungen in Zusammenhang mit dem Weilertunnel“ zurückzuführen.
Für die Anschaffung von diversen Feuerwehrfahrzeugen und auch für die Baumaßnahme „Erweiterung der Grundschule Breit - Eich“ stehen noch die Förderbescheide aus.

b) Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen

Die Hochrechnungen der Verwaltung gehen von einer Überschreitung der Haushaltsansätze von 2.373 T€ aus. Die Einzahlungen beinhalten auch die Einbringung der Grundstücke Nefflenallee und Katzenkopf in die Kapitalrücklage der GWG.

c) Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen

Die geplanten Erschließungsmaßnahmen in den Waschwiesen werden sich zeitlich verzögern. Mit einer Abrechnung in 2016 ist nicht zu rechnen. Aufgrund der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren in Zusammenhang mit der Veranlagung „Gebrüder-Reutter-Straße“ sind mit Verzögerungen bei den Zahlungen sowie mit Rückzahlungsverpflichtungen zu rechnen. Die Verwaltung geht in der Hochrechnung für 2016 davon aus, dass es negative Einzahlungen in Höhe von 157 T€ geben wird.

d) Auszahlungen für Investitionszuschüsse

Im Haushalt 2016 wurden für Investitionszuschüsse 1.420 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 6.617 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden.

Die Verwaltung geht in ihren Hochrechnung davon aus, dass im Haushaltsjahr 2016 ca. 1.250 T€ zahlungswirksam abgerufen werden. Diese Abrufe betreffen:

  • Investitionszuschüsse an Freilichtspiele e.V. (Globe-Theater) 500 T€
  • Zuschuss Club Alpha 60 e.V. (neues Domizil) 448 T€
  • Investitionszuschuss an die Auwiesenstadion GbR 190 T€
  • Sonstige Investitionszuschüsse 112 T€

Die Verwaltung geht davon aus, dass Ermächtigungsübertragungen in größerem Umfang insbesondere für die Hochschul-Erweiterung, für die Herstellung der Messehalle im Karl-Kurz-Areal, sowie für die geplanten Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen notwendig werden.

e) Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen

Für Grundstückskäufe wurden 775 T€ im Haushalt veranschlagt. Aufgrund von einigen bereits getätigten oder beabsichtigten Anschaffungen, wofür Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt wurden, geht die Verwaltung aus heutiger Sicht davon aus, dass ca. 4.495 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet werden.

f) Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen

Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel werden voraussichtlich nicht in vollem Umfang bewirtschaftet. Die Verwaltung geht davon aus, das ca. 1.000 T€ zahlungswirksam abfließen werden. Es besteht die Annahme, dass für ca. weitere 1.000 T€ Ermächtigungsübertragungen gebildet werden. Die voraussichtlichen Ermächtigungsübertragungen betreffen vor allem die Haushaltsansätze für diverse Anschaffungen im Feuerwehrbereich (Digitalfunk, zwei Rüstwagen sowie ein Gerätewagen). Da die Fördermittelbescheide noch nicht vorliegen, werden sich die geplanten Beschaffungen voraussichtlich auf nächstes Jahr verschieben.

g) Erwerb von Beteiligungen

2016 erfolgte die Einbringung der Baugrundstücke in der Nefflenallee und Katzenkopf in die Kapitalrücklage der GWG. Die GWG wird auf diese Grundstücke preisgünstige Mietwohnungen erstellen.

h) Hochbautätigkeit

Das Haushaltsjahr 2016 ist geprägt von den Baumaßnahmen „Neubau Grundschule und Kindergarten Breit-Eich und Fortführung der Generalsanierung des Schulzentrums West.
Für die bereits längst fertiggestellten und in Betrieb genommenen Feuerwachen steht noch die Abrechnung von Leistungen in einem Umfang von ca. 320 T€ aus.
Die geplante Sanierung der Hagenbachhallen wird aufgrund der nicht erfolgten Förderung in 2016 zunächst verschoben.
Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass für Hochbaumaßnahmen im Laufe des Jahres 2016 ca. 6.828 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet werden. Für ca. 3.150 T€ werden voraussichtlich Ermächtigungsübertragungen gebildet.

i) Tiefbautätigkeit

Das Haushaltsjahr 2016 ist von den größeren Maßnahmen „Sanierung der Laufbahn im Hagenbachstadion“, „Vorbereitungs- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Weilertunnel“, „Grundhafte Sanierung Marktstraße, Säumarkt“, „Neubau Geh- und Radweg nördlich der Bühlertalstraße“, Straßenerneuerung Leonhard-Kern-Weg“ „Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Tüngental-Altenhausen“, „Straßensanierung Im Rohr in Sulzdorf“, „Freizeitanlage Weilerwiese“, „Renaturierung des Kochers im Bereich der Weilerwiese“ sowie von einer Reihe von finanziellem Umfang her kleineren Projekten geprägt.
Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass für Hochbaumaßnahmen im Laufe des Jahres 2016 ca. 8.930 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet werden. Für ca. 5.225 T€ werden voraussichtlich Ermächtigungsübertragungen gebildet. Die Ermächtigungsübertragungen betreffen im Wesentlichen die Maßnahmen „Neugestaltung Scharfes Eck / Hirschgraben“, „Planstraße 2 im Gewerbegebiet West“ sowie Restarbeiten an den Maßnahmen „Freizeitanlage Weilerwiese“ und „Renaturierung des Kochers im Bereich der Weilerwiese“.

Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wird sich gegenüber den Ansätzen des Haushaltes voraussichtlich um 3.617 T€ verschlechtern.

 

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Die geplante Darlehensaufnahme in Höhe von 10.000 T€ wird im Haushaltsjahr 2016 aller Voraussicht nach nicht getätigt. Die aktuelle Zinssituation auf den Kapitalmärkten ist stabil auf niedrigem Niveau. Eine Darlehensaufnahme um den Liquiditätsbedarf in der mittelfristigen Planungsperiode mit niedrigen Zinsen abzusichern, ist aus heutiger Sicht noch nicht geboten.

 

Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Stand 01.01.2016

47.861 T€

Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit

3.141 T€

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

0 T€

Cash Flow aus der Finanzierungsstätigkeit

-14.935 T€

Stand am 31.12.2016

36.067 T€

 
Aus heutiger Sicht geht die Verwaltung davon aus, dass durch die Bildung von Ermächtigungsübertragungen der liquide Mittelbestand zum 31.12.2016 in Höhe von 19.000 T€ gebunden wird. Damit kann die Verwaltung davon ausgehen, dass am 31.12.2016 ca. 17.067 T€ ungebundene Liquidität vorhanden sein wird.

 

Fazit:
Während die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014 mit Überschüssen abgeschlossen haben, muss sich die Verwaltung nach 2015 mit hoher Wahrscheinlichkeit zum zweiten mal hintereinander auch im Haushaltsjahr 2016 auf einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung einstellen.

Als Hauptgrund für die zu erwartenden Ergebnisverschlechterungen ist die allgemeine Entwicklung der Ausgaben (Aufwendungen) im konsumtiven Bereich zu nennen.
Die Kostensteigerungen der letzten Jahre betreffen nahezu alle Bereiche der Verwaltung. Im Bereich der Kleinkindbetreuung sind die Steigerungen überdurchschnittlich.

Wenn es der Verwaltung nicht gelingt die Strukturen in allen Bereichen, nicht nur der Kleinkindbetreuung, dem anzupassen was sie immer noch als gut zu bezeichnende Steuerkraft hergibt, wird die Verwaltung künftige Haushalte nicht mehr ausgleichen können.

Die freie Liquidität (Bestand an liquiden Mitteln abzüglich Ermächtigungsübertragungen) sinkt voraussichtlich auf rund 17.067 T€ ab.

Die Investitionstätigkeit wird im Wesentlichen aus der noch vorhandenen Liquidität finanziert. Der Liquiditätsbestand wird seit Jahren auch durch umfangreiche Grundstücksveräußerungserlöse gespeist. Diese Quelle der Liquiditätsbeschaffung ist jedoch endlich.

Der Ergebnishaushalt ist in seiner jetzigen Struktur trotz der sehr guten Konjunktur­bedingungen nicht in der Lage einen signifikanten Beitrag für die Finanzierung der Investitionstätigkeit abzuwerfen.

Anlage 1: Haushaltszwischenbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2016
Anlage 2: Steuerentwicklung 2006 - 2017

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt die Steuerentwicklung 2006 - 2017 anhand beiliegender Präsentation dar.

  • Gewerbesteuer: Keine stabile Größe (s. Folie 3), 2008 erdrutschartiges Ergebnis, 2009 Anpassung des Planansatzes, jedoch eine erhebliche Nachzahlung. Diese stellt ein Liquiditätspolster bis heute dar. 2016/ 2017 Einpendelung auf ein Ergebnis zwischen 31 Mio. €/ 32 Mio. €.
  • Einkommenssteuer: Entwicklung von 2006 von 11,5 Mio. € = 1/3 des Gewerbesteueraufkommens bis heute auf 20 Mio. € = 2/3 des Gewerbesteueraufkommens. Ursache hierfür ist die Siedlungspolitik und die gute konjunkturelle Lage.
  • Umsatzsteuer: Erwarteter Einbruch aufgrund veränderter Gesetzgebung.
  • Fazit: Die Einnahmen wachsen nicht im selben Umfang wie die Ausgaben, Strukturveränderungen sind nach wie vor angezeigt.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber vergleicht die Ergebnisse/ Finanzrechnung 2015 und 2016: 2015 konnte der ursprünglich geplante Fehlbetrag in Höhe von 3,93 Mio. € auf 1,4 Mio. € gedrückt werden. Zwar ist die Gewerbesteuer um 3,7 Mio. € zurückgegangen - dies konnte jedoch durch äußerst positive Ergebnisse in der Einkommens- und Umsatzsteuer kompensiert werden.
Das Jahr 2016 verläuft bisher planmäßig ohne größere Abweichungen. Auch hier konnte der Fehlbetrag von 3,4 Mio. € auf voraussichtlich 1,9 Mio. € gedrückt werden. Die ursprünglich für 2016 vorgesehenen Kreditaufnahmen werden nicht in Anspruch genommen.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber warnt - die beiden relativ guten Ergebnisse sind größtenteils bedingt durch Grundstückserlöse. Diese sind jedoch endlich und können nicht dauerhaft zur Finanzierung des Haushalts herangezogen werden.

Stadträte Dr. Graf von Westerholt und Kaiser sind mit dem Verlauf der Jahre 2015 und 2016 zufrieden, zumal in beiden Jahren das Ergebnis besser war als erwartet.

Für Stadtrat Baumann geben die vorgetragenen Ergebnisse Anlass zum Optimismus. Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit in schwierigen Situationen bewiesen, dass Lösungen herausgearbeitet werden können - daher ist ihm auch bei etwas rückläufigerer Konjunktur nicht bange.

Oberbürgermeister Pelgrim schließt die Diskussion mit der Feststellung, dass zu den positiven Ergebnissen 2015 und 2016 nicht nur der Fachbereich Finanzen, sondern auch viele andere Fachbereiche der Verwaltung beigetragen haben. Hinsichtlich der Eindämmung des strukturellen Defizits gibt er mit auf den Weg, dass zwar die Ausgaben, aber nicht die Einnahmen vom Hauptorgan der Stadt - dem Gemeinderat - beeinflusst werden können.

Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2016 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.

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