§ 154 - Antrag der Grundschule Hessental zur Einführung einer Ganztagsschule in Wahlform zum Schuljahr 2017/2018 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Grundschule Hessental beantragt zum Schuljahr 2017/18 die Einführung einer Ganztagsschule in Wahlform.

Mit Beschluss vom 16.07.2014 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Ganztagsschule an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetz Baden-Württemberg verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen - die Wahlform und die verbindliche Form -, der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers und das Einrichtungsverfahren).

Die Verankerung der Ganztagsschule im Schulgesetz bringt Änderungen in der Finanzierung der gesamten Ganztagsbetreuung mit sich. Auf Grundlage des neuen Gesetzes erhalten die Schulen künftig Lehrerwochenstunden auf Gruppenbasis. Desweiteren haben die Schulen die Möglichkeit, bis zu 50 % der Lehrerwochenstundenzuweisung als Mittel für weitere Angebote externer Partner einzusetzen. Für die Aufsicht während der Mittagspause erhalten die Schulen zusätzliche Finanzmittel, um die Aufsichtspflicht zu gewährleisten. Für die Organisation und Durchführung des Ganztagsbetriebs ist die Schule zuständig, für die Organisation des Mittagessens und der Aufsicht bei der Essensversorgung ist der Schulträger verantwortlich.

Für Ganztagsschulen nach § 4a SchulG entfällt die Landesförderung für die verlässliche Grundschule und für die flexible Nachmittagsbetreuung.

Über die gesetzlichen Regelungen und den daraus abgeleiteten kommunalen Regelungen wurden im BSSK 30.06.2014 nö, § 134, ausführlich informiert.

Derzeit sind 228 Kinder an der Grundschule Hessental. Davon nehmen aktuell 66 Kinder an den Kommunalen Ergänzungsangeboten (KEA – früher: Verlässliche Grundschule) in der Zeit von 11.15 - 14.00 Uhr teil. Täglich sind bis zu 57 Kinder anwesend. Die Betreuung und Angebote erfolgen über städtische Kräfte.

Ein Mittagstisch ist bereits seit Jahren vorhanden. In diesem Schuljahr nehmen täglich beinahe 40 Kinder am Mittagessen teil.

Die Ganztagsschule wird von der Grundschule Hessental in Wahlform an 4 Tagen x 8 Stunden (7.30 – 15.30 Uhr) beantragt. Prognostiziert werden von der Schulleitung zum Start des Ganztagsbetriebs drei Ganztagsgruppen (60 Kinder). Parallel zum Ganztagsangebot sollen bei Bedarf gegen Entgelt Angebote in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder stattfinden, die nicht im Ganztagsbetrieb gemeldet werden.
Mit den 40 Essenskindern ist im Essensraum („Vereinszimmer“ in der Grundschule) die Kapazitätsgrenze einer Schicht erreicht. Mit Einführung des Ganztagsbetriebs ist mit steigenden Zahlen in der Essensversorgung zu rechnen. Zu Beginn muss deshalb in Schichten gegessen bzw. in Musikraum (gegenüber) ausgewichen werden.

Ergänzende Betreuungsräume und Mensa werden erforderlich, müssen jedoch nach den Schulbaurichtlinien noch im Detail geprüft werden.

Gibt es einen Betreuungsbedarf über den (kostenfreien) Ganztagsbetrieb hinaus, wird die Stadt nach den Richtlinien von 2014 ein erweitertes kostenpflichtiges Angebot zur Verfügung stellen.

Von Mittwoch bis Freitag jeweils von 14.00 – 18.00 Uhr wird seit Jahren von der Stadt der Kindertreff Gruffel angeboten, der sich großer Beliebtheit erfreut. Es nehmen täglich bis zu 70 Kinder teil. Für das Angebot werden die Turnhalle, Räume im UG der Turnhalle und der Hartplatz genutzt. Die Angebote erfolgen über die offene Kinder- und Jugendarbeit.Wie sich das Angebot Gruffel mit der Entwicklung zur Ganztagsschule verändert, wird noch besprochen.

Als weiteren Baustein gibt es an der Grundschule Hessental die Flexible Hilfen Piccolino.  Piccolino bietet täglich Unterstützungs- und Erziehungshilfemaßnahmen an. Die Kosten hierfür trägt der Landkreis. Träger ist die Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist.“

Die Schule plant eine Monetarisierung von 13 Lehrerwochenstunden.

In der Anlage 1 ist das pädagogische Konzept der Schule und in der Anlage 2 eine Kostenaufstellung beigefügt.

Der Elternbeirat wurde zur Antragstellung Ganztagsschule mehrfach - zuletzt am 31.03.2016 - und die Schulkonferenz am 21.03.2016 befragt. Beide Gremien haben zugestimmt.

Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebs zum Schuljahr 2017/18 beim Staatlichen Schulamt ist der 01.10.2016.

Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs an der Grundschule Hessental zum Schuljahr 2017/2018. 

Anlage 1: Konzept
Anlage 2: Kostenübersicht

Beschluss:

Dem Antrag der Grundschule Hessental auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen x 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2017/2018 wird entsprochen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag beim Staatlichen Schulamt zu stellen.
(einstimmig - 30 -)

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