§ 5 - Schäden am Lappeenranta-Steg, hier: Bericht, Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherung und weiteres Vorgehen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. September 2016, 12:30 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Anlässlich einer Brückenprüfung am 28.06.2016 wurde festgestellt, dass die Füße der Stützen des Lappeenranta-Stegs (Baujahr 1978) zwischen ZOB und Weilerwiese  erhebliche Verwitterungsschäden aufweisen, so dass die Resttragquerschnitte der aus Brettschichtholz bestehenden Druckstreben zum Teil nur noch 20-25% betragen. Folglich wurde der Steg aus Gründen der Verkehrssicherheit umgehend gesperrt.

Die Ursachen der Schäden sind vermutlich konstruktionsbedingt. In den 1970er Jahren wurde wenig Augenmerk auf den konstruktiven Holzschutz (Wetterschutz) gelegt. Es fehlen ausreichende Dachüberstände und Holzschutzverkleidungen. Dadurch konnte im Laufe der Jahrzehnte Regenwasser in die Konstruktion eindringen und Schäden verursachen.

Zwischenzeitlich wurden Sofortmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit veranlasst. Mittels Stahlverstärkungen kann das Tragwerk bis auf weiteres ertüchtigt und die Brücke voraussichtlich Ende KW 30 wieder freigegeben werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 41.000 € brutto.

Um den abschließenden Sanierungsbedarf zu klären, sind noch weitere Untersuchungen notwendig. Bereits absehbar ist der Erneuerungsbedarf beim Bodenbelag des Stegs. Die Behebung der Systemfehler beim konstruktiven Holzschutz bedingen voraussichtlich einen massiven Eingriff in die Gestaltung und in die Konstruktion der Brücke. Da die Brücke mit Baujahr 1978 bereits abgeschrieben ist, sind im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen für eine Generalsanierung auch die Kosten eines Neubaus gegenüber zu stellen. Hierbei sind auch gestalterische Überlegungen zu berücksichtigen, da sich der bestehende Steg angesichts der städtebaulichen Veränderungen im Umfeld immer weniger in die Umgebung einfügt. 

Anlage: Verfügung vom 08.07.2016

Beschluss:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 

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