§ 143 - Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall; hier: Vorstellung des Vorstands zur künftigen Entwicklung des Stammgeländes (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. September 2016, 14:28 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Diak-Geschäftsführer Pfr. Lenke führt aus, dass der nun im Rohbau fertiggestellte 1. Bauabschnitt ebenfalls nachträglich optimiert wurde. Ursprünglich war geplant, östlich des 1. Bauabschnitts die Neubaumaßnahme fortzusetzen. Man hat sich nun jedoch entschieden, westlich des 1. Bauabschnitts weiterzumachen. Durch die Weiternutzung der Kinderklinik und die Einsparung im Hangverbau können ca. 20 Mio. € eingespart werden. Das weitere Vorgehen wird in vier Schritten erfolgen (siehe Anlage). Das komplette, kompakte Bauwerk in einer Ansicht ist ebenfalls in der Anlage ersichtlich.

Auch Ärztlicher Direktor Dr. Jahn betont die kompakte Lösung mit kurzen Wegen. Mit der neuen Lösung wurden Ablauf und technische Verbesserungen erzielt, so sind z. B. Intensivstation und der OP auf einer Ebene.

Dipl.-Ing. Scheper erläutert den Ablauf des 1. Bauabschnitts anhand von Lichtbildern. Alle Arbeiten sind bislang sowohl zeitlich als auch finanziell im Plan.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt hält die Umplanung für nachvollziehbar. Er fragt sich, was der Vorstand des Diaks von der Stadt bzw. dem Gemeinderat erwartet.

Stadtrat Sakellariou hinterfragt den Abriss des Hochhauses.

Geschäftsführer Pfr. Lenke erklärt, dass der Abriss auch in der ursprünglichen Planung hätte vorgenommen werden müssen.

Auch Stadträtin Herrmann hält die Umplanung für schlüssig und nachvollziehbar. Sie fragt sich jedoch, was mit dem Gelände der „Kocherhalde“ passiert.

Stadtrat Baumann hält die Umplanung für gerechtfertigt, zumal Verbesserungen im Ablauf sowie finanzielle Vorteile daraus entstanden sind.

Stadtrat Neidhardt ist froh, dass der Kampf um einen Neubau an bestehender Stelle erfolgreich geführt wurde.

Geschäftsführer Pfr. Lenke erwidert, dass die Stadt das Diak seither immer vorbildlich begleitet hat. Ein Thema, an dem verstärkt gearbeitet werden muss, ist der Brandschutz. Zentrale Kriterien der Umplanung waren die Reduzierung der Baukosten sowie die Verbesserung der Abläufe.
Der 1. Bauabschnitt wird voraussichtlich im 1. Quartal 2018 bezugsfertig, es werden jedoch noch ca. fünf Jahre Bautätigkeit bis zur Umsetzung der Schritte 1 - 4 folgen.

Ärztlicher Direktor Dr. Jahn bekräftigt, dass es selbstverständlich ist, während der Bauzeit die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses aufrecht zu halten.

Oberbürgermeister Pelgrim bezeichnet das Diak als Zentralversorger mit Exzellenzmedizin. Dies ist für eine Region wie Schwäbisch Hall eigentlich nicht üblich. Ohne diesen Zentralversorger wären auch andere Kliniken in kommunaler Trägerschaft nicht überlebensfähig. Die medizinische Versorgung ist kommunale Aufgabe und mittels Rechtsvorschrift an den Landkreis delegiert. Die Kommunen sind jedoch über die Kreisumlage an der Finanzierung beteiligt.

Oberbürgermeister Pelgrim teilt mit, dass es für das Hochhaus bereits jetzt eine Abbruchgenehmigung gibt. Zur Frage des Bebauungsplans bzw. der Baugenehmigung der Gebäude des 2. Bauabschnitts wird festgestellt, dass diese von untergeordneter Bedeutung sind und als Ergänzung im Bestand angesehen werden.

Das Gelände um das Diak, den Nikolaifriedhof und Gelbingen wird als Sanierungskomplex angesehen. Bisher ist dieses Sanierungsgebiet jedoch noch nicht mit Mitteln unterlegt, hieran muss noch gearbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, sind Abbruchmaßnahmen oder Baufeldfreiräumungen förderfähig.

Geschäftsführer Pfr. Lenke erklärt, dass das Diak über relativ viele Gebäudeflächen verfügt. Der Diakvorstand kam überein, die Flächen um die Kocherhalde abzutrennen und zu verkaufen. Hierfür gibt es bereits zwei Interessenten. Bis zum Ende des Jahres 2016 wird hier eine Entscheidung getroffen werden.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass für Baumaßnahmen über die bisherigen Flächen hinaus - und hiervon ist auszugehen - ein Bebauungsplan notwendig wird.

Stadträtin Herrmann regt an, über einen städtebaulichen Wettbewerb nachzudenken - falls größere Flächen mit einbezogen werden sollen.

Von der Vorstellung der künftigen Entwicklung des Diak-Stammgeländes wird Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge