§ 142/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Neueinrichtung einer/eines Integrationsbeauftragten (50 %) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 6. September 2016, 10:12 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Erste Bürgermeisterin Wilhelm gibt bekannt, dass Schwäbisch Hall den Zuschlag für die Stelle einer/eines Integrationsbeauftragten erhalten hat. Hierfür erfolgt ein Zuschuss des Landes in Höhe von 52.000 € jährlich, befristet auf drei Jahre. Die Stadt wird diese Stelle aus bereits bewilligten Sachmitteln co-finanzieren.

Meine Werkzeuge