§ 1 - 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie)hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und Beschluss der zweiten erneuten Auslegung gem. § 4a (3) BauGB (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt, auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2015 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt 3 Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“, „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“, „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2) eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).

Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befinden sich u.a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 22), des Regierungspräsidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schwäbisch Hall (lfd. Nr. 28).

Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, überwiegend von Ein­wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ und aus Sittenhardt und Wielandsweiler zu der Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit Kürzeln (z.B. AB – Abstand zu Schutzgebieten, G – Gesundheit usw.) bestimmten Themenblöcken zugeordnet worden. Die Behandlungs­vorschläge zu diesen Themenblöcken sind in der Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschläge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.

Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen führt zu Änderungen an der Flächenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.

Die wesentlichste Änderung ergibt sich für die Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen für konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die für diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschließt. Diese Konzentrationszone muss daher vollständig entfallen.

Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“ hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Flächengröße von 55 ha, die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schwäbisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfläche der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall beträgt somit noch 2,0 %.

Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei Änderungen des Entwurfs eine zweite erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. § 4a BauGB).

Der Gemeinderat Rosengarten hat den unten formulierten Beschlussantrag am 20.06.2016 einstimmig zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat den unten formulierten Beschlussantrag am 22.06.2016 mit 29 ja, 1 nein und 1 Enthaltung zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat Michelfeld hat den unten formulierten Beschlussantrag am 04.07.2016 bei einer Enthaltung zustimmend vorberaten.

Der Gemeinderat Michelbach hat folgenden Beschlussantrag am 06.07.2016 bei einer Enthaltung zustimmend vorberaten:

Den Beschlussvorschlägen zu den einzelnen Stellungnahmen wird insoweit zugestimmt, als sie die reinen Gebietsreduktionen betreffen, die auch Bestandteil der Auslegung waren. Diese Reduzierungen sind aber keinesfalls ausreichend was die Ausweisung der Konzentrationszone „Östlich von Michelbach“ betrifft. Diese ist auf jeden Fall und zwingend weiter zu reduzieren. Dies ist auch entsprechend bei der zweiten erneuten Auslegung zu berücksichtigen.

Begründung:

  1. Die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Regionalverbandes Heilbronn-Franken wurden nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt. Darin wird eine Überlastung des Bereiches befürchtet und auch als gegeben angesehen.

  2. Bei diesem Areal handelt es sich um ein Vorranggebiet für Forstwirtschaft und ein Vorbehaltsgebiet für Erholung. Aus regionalplanerischer Sicht liegt ein großes unzerschnittenes Waldgebiet mit Lebensraumverbundfunktion und zentraler Erholungsfunktion in den Limpurger Bergen vor.

  3. Die Konzentrationszone „Östlich von Michelbach“ ist zudem Teil eines verwaltungsübergreifenden Standortkomplexes. Dies bedeutet, dass auch Auswirkungen von Konzentrationszonen des Verwaltungsraumes Limpurger Land und des Verwaltungsraumes oberes Bühlertal vorhanden sind.

Aus Sicht des Regionalverbandes Heilbronn-Franken ist die Vereinbarkeit der Ausweisung mit den Zielen und den Ausnahmevoraussetzungen des Regionalplanes nicht ausreichend gewürdigt. Diese werden so nicht erreicht. Eine weitere Reduzierung ist deshalb erforderlich.“

Anlage 1: Tabelle 1: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 2: Tabelle 2: Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 3: Tabelle 3: Petition mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 4: Erläuterungsbericht
Anlage 5: Lageplan Konzentrationszone "Michelfeld, Witzmannsweiler"
Anlage 6: Lageplan Konzentrationszone "Östlich Michelbach"
Anlage 7: Übersichtsplan Konzentrationszonen Windenergie M 1:20.000
Anlage 8: Umweltbericht
Anlage 9: Lageplan Konzentrationszone "Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach" (entfällt)
 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Vorberatungen in allen Gemeinden. Er weist darauf hin, dass die Verwaltungsgemeinschaft Vollzugsorgan aller Gemeinden ist, daher sind alle Mitglieder heute in ihrem Stimmrecht an die bereits ergangenen Beschlüsse ihrer jeweiligen Gemeinden gebunden.

Gegenüber der ersten Auslegung kam es zu Korrekturen aufgrund arten- bzw. umweltschutzrechtlicher Konfliktpotentiale. Die Konzentrationszone „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“ wurde komplett gestrichen. In der Konzentrationszone „Michelfeld/ Witzmannsweiler“ gab es kleinere Korrekturen.

Oberbürgermeister Pelgrim richtet die Frage an das Gremium, ob es noch inhaltliche Ausführungen des Planungsbüros Käser Ing. GbR, Herr Dipl. Ing. Plieninger, geben soll.

Die Frage wird von allen Anwesenden verneint.

Bürgermeister Dörr bestätigt, dass die inhaltlichen Planungen klar sind. Die Gemeinde Michelbach wird der vorliegenden Ausweisung von Konzentrationsflächen nicht zustimmen. Er sieht in der Abwägung erheblichen Handlungs- bzw. Nacharbeitungsbedarf. Die in den Stellungnahmen der Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart enthaltenen Aspekte (Generalwildweg, teilräumliche Überlastung der Gemeinde Michelbach, Vorrangflächen Forstwirtschaft/Erholung, Bauschutzvorschriften, Verkehrslandeplatz Hessental, die Untersuchung von Fledermausquartieren sowie die FFH-Vorprüfung) wurden nicht ausreichend untersucht und auch nicht abgewogen. Er sieht noch viel Handlungs- bzw. Nacharbeitungsbedarf. Die Gemeinde Michelbach und der nördliche Einkornwald sollten aus künftigen Planungen ganz heraus genommen werden.

Bürgermeister Binnig wünscht ebenfalls keinen erneuten Sachvortrag durch das Planungsbüro Käser. Er führt aus, dass die Gemeinde Michelfeld entsprechend der vorgelegten Planung in die zweite erneute Auslegung gehen möchte.

Gemeinderat Schickner ergänzt, dass weder Flurbilanz noch Ausgleichsmaßnahmen vorgestellt wurden. Er ist der Ansicht, dass sich durch die landesweiten Diskussionen ergeben hat, dass es keine rechtlich vorgeschriebenen Abstände gibt. Die Abstandsflächen sind einzeln festzulegen, so auch in der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall. Er sieht keinen Grund, dass die Abstandsflächen nicht durch die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall vergrößert werden können, zumal dann auch eine Entwicklung der Gemeinde Michelbach im Baugebiet „Obere Wiesen“ wieder möglich wäre.

Er sieht die Aufgaben durch das Ingenieurbüro Blaser nicht ausreichend wahrgenommen. Die Umwelt- und Artenschutzbelange wurden vorwiegend von den Bürgerinnen und Bürgern Michelbachs angesprochen.

Auch wurden jüngst durch private Messungen in der Gemeinde Michelbach ein Überschreiten der Grenzwerte hinsichtlich des Lärms festgestellt. All dies wären „Steilvorlagen“ für die Reduktion von Flächen durch die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall gewesen. Er plädiert dafür, durch die Reduktion eine für alle tragfähige Lösung zu schaffen.

Oberbürgermeister Pelgrim möchte auf das eigentliche Thema (2. erneute Auslegung) zurückkommen. Alle anderen Themen wurden bereits erörtert. Er verfolgt auf jeden Fall das Ziel eines rechtsgültigen Flächennutzungsplans, um den ungezügelten Bau von Windkraftanlagen zu unterbinden. Es war auch so, dass die Reduktion der Flächen aus Artenschutz- und Umweltgründen durch gutachterliche Stellungnahmen, die durch den Betreiber in Auftrag gegeben wurden, ausgelöst wurden.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darüber hinaus darauf hin, dass die erneute öffentliche Auslegung nur die reduzierten Flächen betrifft. Er möchte keine grundsätzlichen Stellungnahmen mehr zu Themen darüber hinaus (siehe oben). 

Beschluss:

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für die Konzentrationszone wird wie dargestellt zugestimmt (vgl. Spalte 3 der drei als Anlage beiliegenden Tabellen).
     
  2. Dem Entwurf der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird entsprechend den Abgrenzungen der in den Anlagen dargestellten Lagepläne zugestimmt und gem. § 4a (3) Baugesetzbuch die zweite erneute öffentlich Auslegung durchgeführt.

(15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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