§ 115 - 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung und Beschluss der zweiten, erneuten Auslegung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie) statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt. Auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2015 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt drei Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“, „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“, „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2) eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).

Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befinden sich u. a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (lfd. Nr. 22), des Regierungspräsidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schwäbisch Hall (lfd. Nr. 28).

Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, überwiegend von Ein­wohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Michelbach (bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“) sowie aus Sittenhardt und Wielandsweiler (zu der Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“). Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit Kürzeln (z. B. AB – Abstand zu Schutzgebieten, G – Gesundheit usw.) bestimmten Themenblöcken zugeordnet worden. Die Behandlungs­vorschläge zu diesen Themenblöcken sind in der Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschläge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.

Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen führt zu Änderungen an der Flächenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.

Die wesentlichste Änderung ergibt sich für die Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen für konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die für diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschließt. Diese Konzentrationszone muss daher vollständig entfallen.

Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“ hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Flächengröße von 55 ha, die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schwäbisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfläche der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall beträgt somit noch 2,0 %.

Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei Änderungen des Entwurfs eine zweite erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. § 4a BauGB).

Der Ortschaftsrat Bibersfeld berät die Herausnahme der Konzentrationszone „Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach“ im Rahmen des schriftlichen Verfahrens.

Anlage 1: Lageplan Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“
Anlage 2: Lageplan Konzentrationszone „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“
Anlage 3: Lageplan Konzentrationszone „Östlich Michelbach“
Anlage 4: Tabelle 1: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 5: Tabelle 2: Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 6: Tabelle 3: Petition mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 7: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Bibersfeld im Rahmen des schriftlichen Verfahrens der Herausnahme der Konzentrationszone „Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach“ zugestimmt hat. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für die Konzentrationszone wird zugestimmt (vgl. Spalte 3 der Tabellen).
     
  2. Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der zweiten erneuten Auslegung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.

(einstimmig - 19 -)

Meine Werkzeuge