9326446/meetingminutes/11744662/paragraph

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Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute &ouml;ffentliche Auslegung (&sect; 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan-Teilfortschreibung Windenergie statt. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) wurden parallel am Verfahren beteiligt, auf Bitte wurde einzelnen Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) eine Fristverl&auml;ngerung bis zum 30.09.2015 gegeben.</p>
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Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute &ouml;ffentliche Auslegung (&sect;&nbsp;3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Fl&auml;chennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie) statt. Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) wurden parallel am Verfahren beteiligt. Auf Bitte wurde einzelnen Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange (T&ouml;B) eine Fristverl&auml;ngerung bis zum 30.09.2015 gegeben.</p>
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Gegenstand der Auslegung waren insgesamt 3 Konzentrationszonen (&bdquo;Michelfeld/ Witzmannsweiler&ldquo;, &bdquo;Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach&ldquo;, &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations&shy;zonen sind im Erl&auml;uterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erl&auml;uterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltpr&uuml;fung (&bdquo;Umwelt&shy;bericht&ldquo;) mit artenschutzfachlichem Beitrag.</p>
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Gegenstand der Auslegung waren insgesamt drei Konzentrationszonen (&bdquo;Michelfeld/ Witzmannsweiler&ldquo;, &bdquo;Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach&ldquo;, &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations&shy;zonen sind im Erl&auml;uterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erl&auml;uterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltpr&uuml;fung (&bdquo;Umwelt&shy;bericht&ldquo;) mit artenschutzfachlichem Beitrag.</p>
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Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbeh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2)&nbsp; eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).</p>
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Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbeh&ouml;rden und Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2) eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).</p>
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Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Beh&ouml;rden und sonstige T&ouml;B) befinden sich u.a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (ldf. Nr. 22), des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall (lfd. Nr. 28).</p>
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Unter den Stellungnahmen der <u>Tabelle 1</u> (Beh&ouml;rden und sonstige T&ouml;B) befinden sich u.&nbsp;a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (lfd. Nr. 22), des Regierungspr&auml;sidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schw&auml;bisch Hall (lfd. Nr. 28).</p>
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Aus der &Ouml;ffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, &uuml;berwiegend von Ein&shy;wohnern der Gemeinde Michelbach und bezogen auf die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo; und aus Sittenhardt und Wielandsweiler zu der Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo;. Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit K&uuml;rzeln (z.B. AB &ndash; Abstand zu Schutzgebieten, G &ndash; Gesundheit usw.) bestimmten Themenbl&ouml;cken zugeordnet worden. Die Behandlungs&shy;vorschl&auml;ge zu diesen Themenbl&ouml;cken sind in der Tabelle 2 dargestellt.</p>
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Aus der &Ouml;ffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, &uuml;berwiegend von Ein&shy;wohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Michelbach (bezogen auf die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo;) sowie aus Sittenhardt und Wielandsweiler (zu der Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo;). Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit K&uuml;rzeln (z. B. AB &ndash; Abstand zu Schutzgebieten, G &ndash; Gesundheit usw.) bestimmten Themenbl&ouml;cken zugeordnet worden. Die Behandlungs&shy;vorschl&auml;ge zu diesen Themenbl&ouml;cken sind in der <u>Tabelle 2</u> dargestellt.</p>
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Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschl&auml;ge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.</p>
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<u>Tabelle 3 </u>beinhaltet die Behandlungsvorschl&auml;ge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.</p>
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Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen f&uuml;hrt zu &Auml;nderungen an der Fl&auml;chenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.</p>
 
Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen f&uuml;hrt zu &Auml;nderungen an der Fl&auml;chenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.</p>
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Die wesentlichste &Auml;nderung ergibt sich f&uuml;r die Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo;. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen f&uuml;r konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die f&uuml;r diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgef&uuml;hrt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschlie&szlig;t. Diese Konzentrationszone muss daher vollst&auml;ndig entfallen.</p>
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Die wesentlichste &Auml;nderung ergibt sich f&uuml;r die Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo;. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen f&uuml;r konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die f&uuml;r diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgef&uuml;hrt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschlie&szlig;t. Diese <strong>Konzentrationszone</strong> muss daher vollst&auml;ndig <strong>entfallen</strong>.</p>
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Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone &bdquo;Michelfeld, Witzmannsweiler&ldquo; hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Fl&auml;chengr&ouml;&szlig;e von 55 ha, die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo; mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfl&auml;che der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall betr&auml;gt somit noch 2,0 %.</p>
 
Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone &bdquo;Michelfeld, Witzmannsweiler&ldquo; hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Fl&auml;chengr&ouml;&szlig;e von 55 ha, die Konzentrationszone &bdquo;&Ouml;stlich Michelbach&ldquo; mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schw&auml;bisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfl&auml;che der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall betr&auml;gt somit noch 2,0 %.</p>
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Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei &Auml;nderungen des Entwurfs eine zweite erneute &ouml;ffentliche Auslegung durchzuf&uuml;hren (vgl. &sect; 4a BauGB).</p>
 
Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei &Auml;nderungen des Entwurfs eine zweite erneute &ouml;ffentliche Auslegung durchzuf&uuml;hren (vgl. &sect; 4a BauGB).</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld ber&auml;t die Herausnahme der Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach&ldquo; im Rahmen des schriftlichen Verfahrens vor. &Uuml;ber das Ergebnis wird m&uuml;ndlich berichtet.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld ber&auml;t die Herausnahme der Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach&ldquo; im Rahmen des schriftlichen Verfahrens.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:161-16_A1-KZmichelfeld.pdf{{!}}Lageplan Konzentrationszone &bdquo;Michelfeld, Witzmannsweiler&ldquo;]]<br />
 
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Anlage 6: [[Media:161-16_A6-Petition.pdf{{!}}Tabelle 3: Petition mit Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen]]<br />
 
Anlage 6: [[Media:161-16_A6-Petition.pdf{{!}}Tabelle 3: Petition mit Abw&auml;gungsvorschl&auml;gen]]<br />
 
Anlage 7:&nbsp;[[Media:161-16_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
 
Anlage 7:&nbsp;[[Media:161-16_Praesentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation]]</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> informiert, dass der Ortschaftsrat Bibersfeld im Rahmen des schriftlichen Verfahrens der Herausnahme der Konzentrationszone &bdquo;Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach&ldquo; zugestimmt hat. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widerspr&uuml;che eingegangen.</p>
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Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen f&uuml;r die Konzentrationszone wird zugestimmt (vgl. Spalte 3 der Tabellen).<br />
 
Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen f&uuml;r die Konzentrationszone wird zugestimmt (vgl. Spalte 3 der Tabellen).<br />
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Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der zweiten erneuten Auslegung des Fl&auml;chennutzungsplans zuzustimmen.</li>
 
Die Mitglieder der Stadt Schw&auml;bisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der zweiten erneuten Auslegung des Fl&auml;chennutzungsplans zuzustimmen.</li>
 
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[[Category:Index:Sittenhardt|8. Fortschreibung Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie); hier: Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung und Beschluss der zweiten, erneuten Auslegung (13.06.2016, Bau- und Planungsausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2016-06-13]]
 
[[Category:Startdate|2016-06-13]]

Aktuelle Version vom 28. Juni 2016, 09:07 Uhr

Sachvortrag:

Im Zeitraum vom 18.08.2015 bis 18.09.2015 fand die erneute öffentliche Auslegung (§ 3 (2) BauGB) des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplan (Teilfortschreibung Windenergie) statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden parallel am Verfahren beteiligt. Auf Bitte wurde einzelnen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2015 gegeben.

Gegenstand der Auslegung waren insgesamt drei Konzentrationszonen („Michelfeld/ Witzmannsweiler“, „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“, „Östlich Michelbach“). Die Kriterien und Vorgehensweise zur Festlegung dieser Konzentrations­zonen sind im Erläuterungsbericht dargestellt, der ebenfalls Gegenstand der Auslegung war. Teil des Erläuterungsberichts ist zudem die notwendige Umweltprüfung („Umwelt­bericht“) mit artenschutzfachlichem Beitrag.

Bei der Auslegung sind neben den Stellungnahmen der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (vgl. Tabelle 1) auch zahlreiche Stellungnahmen von privater Seite (vgl. Tabelle 2) eingegangen, zudem eine Petition, deren Behandlung im Zuge des FNP-Verfahrens zugesichert wurde (Tabelle 3).

Unter den Stellungnahmen der Tabelle 1 (Behörden und sonstige TöB) befinden sich u. a. die Stellungnahmen des Regionalverbands Heilbronn-Franken (lfd. Nr. 22), des Regierungspräsidiums Stuttgart (lfd. Nr. 24) und des Landratsamts Schwäbisch Hall (lfd. Nr. 28).

Aus der Öffentlichkeit sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, überwiegend von Ein­wohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Michelbach (bezogen auf die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“) sowie aus Sittenhardt und Wielandsweiler (zu der Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“). Diese Stellungnahmen sind zu gleichartigen Gruppen zusammengefasst und deren Inhalte durch Kennzeichnung mit Kürzeln (z. B. AB – Abstand zu Schutzgebieten, G – Gesundheit usw.) bestimmten Themenblöcken zugeordnet worden. Die Behandlungs­vorschläge zu diesen Themenblöcken sind in der Tabelle 2 dargestellt.

Tabelle 3 beinhaltet die Behandlungsvorschläge zu den Anregungen, die im Rahmen der Petition vorgebracht wurden.

Die vorgeschlagene Behandlung der Stellungnahmen führt zu Änderungen an der Flächenkulisse bei allen drei Konzentrationszonen.

Die wesentlichste Änderung ergibt sich für die Konzentrationszone „Wielandsweiler, Sittenhardt, Sanzenbach“. Im Rahmen von umfangreichen Voruntersuchungen für konkrete Planungsstandorte von Windkraftanlagen wurde im Jahr 2015, die für diese Planungsebene vorgeschriebenen, detailliertere Untersuchungen durchgeführt. Insbesondere bei windkraftempfindlichen Vogelarten hat sich ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential ergeben, welches die Einrichtung von Windkraftanlagen ausschließt. Diese Konzentrationszone muss daher vollständig entfallen.

Es verbleiben somit noch zwei Konzentrationszonen im Verfahren. Die Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“ hat mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch eine Flächengröße von 55 ha, die Konzentrationszone „Östlich Michelbach“ mit den vorgeschlagenen Reduzierungen noch 316 ha, davon liegen 47 ha auf der Gemarkung Schwäbisch Hall. Der Anteil der Konzentrationszonen an der Gesamtfläche der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall beträgt somit noch 2,0 %.

Aufgrund der Regelung im Baugesetzbuch ist bei Änderungen des Entwurfs eine zweite erneute öffentliche Auslegung durchzuführen (vgl. § 4a BauGB).

Der Ortschaftsrat Bibersfeld berät die Herausnahme der Konzentrationszone „Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach“ im Rahmen des schriftlichen Verfahrens.

Anlage 1: Lageplan Konzentrationszone „Michelfeld, Witzmannsweiler“
Anlage 2: Lageplan Konzentrationszone „Wielandsweiler/Sittenhardt/Sanzenbach“
Anlage 3: Lageplan Konzentrationszone „Östlich Michelbach“
Anlage 4: Tabelle 1: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 5: Tabelle 2: Stellungnahmen Öffentlichkeit mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 6: Tabelle 3: Petition mit Abwägungsvorschlägen
Anlage 7: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass der Ortschaftsrat Bibersfeld im Rahmen des schriftlichen Verfahrens der Herausnahme der Konzentrationszone „Wielandsweiler/ Sittenhardt/ Sanzenbach“ zugestimmt hat. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der Behandlung der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen für die Konzentrationszone wird zugestimmt (vgl. Spalte 3 der Tabellen).
     
  2. Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, der Behandlung der Stellungnahmen und der zweiten erneuten Auslegung des Flächennutzungsplans zuzustimmen.

(einstimmig - 19 -)

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